fullscreen: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. ‘“) 
aneignen soll, das folgt aus dem Zwecke und aus der Organisation 
des Staates. 
Andere stellen jenes Prinzip auf, daß die Staatsausgaben derart 
festzusetzen sind, daß hieraus eine solche Verteilung der den Privat- 
wirtschaften zur Verfügung stehenden Güter erfolge, welche gemäß 
dem Prinzip der größten Nützlichkeit die größtmögliche Bedürfnis- 
befriedigung sichere. Das nähert sich der Auffassung Schäffle’s, 
dergemäß das oberste Prinzip die verhältnismäßige Deckung der 
öffentlichen und privaten Bedürfnisse ist. 
Die Höhe der Staatsausgaben betreffend, sind namentlich {ol- 
gende Stufen zu unterscheiden. Die Ausgaben sind: a) geringe; 
b) mäßige; c) bedeutende; d) übermäßige. Die Festsetzung 
dieser Stufen hängt einerseits von dem Umfang der Staatstätigkeit, 
andererseits von der Größe der zur Verfügung stehenden Einnahmen 
ab. Was namentlich die letzteren betrifft, so ist, je nachdem der 
durch die Staatsausgaben auf das Nationaleinkommen ausgeübte 
Druck größer oder kleiner ist, dieser Druck ein geringer, ein 
mäßiger, ein schwerer. Geringe nennt man im. allgemeinen 
den Druck, wenn die Ausgaben weniger als 5 Prozent des National- 
einkommens in Anspruch nehmen, mäßig, wenn dies Verhältnis von 
5—20 Prozent steigt, schwer, wenn es über 20 Prozent steigt. Der 
Druck ist unerträglich, wenn die Staatsbürger in der Befriedigung 
der ersten Lebensbedürfnisse gehemmt sind. Nach Hock ist der 
Druck ein schwerer, wenn die Ausgaben 15 Prozent des Einkommens 
der Bürger übersteigen. Nach Sonnenfels setzten einzelne Schrift- 
steller das Maximum mit 25 Prozent fest. Nach Horn betrug im 
Jahre 1868 das französische Budget 3 Milliarden, das Nationalein- 
kommen 15 Milliarden !). Der schwere Druck, den die Staatsaus- 
gaben ausüben, ist namentlich in folgenden Symptomen wahrnehm- 
bar: 1. Trotz der Vermehrung der Einkommenquellen bleiben die 
Staatseinkünfte unverändert, ja nehmen sogar infolge Reaktion der 
Steuerkräfte ab; 2. das Volk ist gezwungen, seine Bedürfnisse außer- 
ordentlich einzuschränken; 3. die Vermögensansammlung nimmt ab; 
4. die Vermögenskräfte werden angegriffen oder wandern aus; 5. die 
Steuerexekutionen nehmen zu (doch ist dies nicht mit jenem Falle 
zu verwechseln, wo die Steuerverweigerung aus politischen Gründen 
erfolgt, wie in Ungarn zur Zeit des österreichischen Absolutismus 
in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts); 6. Emeuten und 
Revolutionen. 
4. Anwachsen der Ausgaben. Die Gestaltung der Staats- 
' Horn, Salut au troisieme milliard. Paris 1868. 
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