Object: Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

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II. Buch. Der Güteraustausch. 
und die Krisis, welche andere große Notenbanken durchzumachen hatten, ^ 
übelsten Einfluß auf die Creditverhältnisse des an finanziellen Schwierigkeit^ 
schon überreichen Landes ausgeübt haben, ist im Jahre 1893 ein ueu^ 
Bankgesetz beschlossen worden und in Geltung getreten. Durch dasselbe 
die bisherige Nationalbank mit zwei andern Instituten fusionirt und so ^ 
Banca d’Italia umgestaltet, welcher, ebenso wie den Banken von Neap 
und von Sicilien, das Recht der Notenausgabe auf 20 Jahre verliehen ' 
Die Maximalgrenze des Notenumlaufs wird für die nächsten vier Jahre a" 
1097 Millionen Lire festgestellt, wovon 800 Millionen auf die Banca d’It» 
entfallen. Nach Ablauf von vier Jahren hat eine jede dieser drei Ban e 
ihren Notenumlauf zu beschränken, und zwar in Zeiträumen von je zwei \ 
zwei Jahren, so daß die Gesamtcirculation im Jahre 1907 nur noch 864 % ' 
lionen Lire betragen wird. Die Noten sind auf Sicht gegen Metall ewz ' 
wechseln. Zu ihrer Deckung ist ein zu 33 °/ 0 aus Metallgeld, und 
hauptsächlich aus Goldmünzen, und zu 7°/ 0 aus ausländischen GolddevP^ 
bestehender Vorrath von Werthen bereit zu halten. Die Noten werden 
Stücken zu 50, 100, 500 und 1000 Lire ausgefertigt. In ihre HerstellŞ 
theilen sich der Staat und die Banken dergestalt, daß weder der eine no 
der andere Theil für sich eine vollständige Note liefern kann. Auf 
Weise soll die geheime Notenemission verhindert werden. Die W# 
beträgt 1 % und wird nur von den durch den vierzigprocentigen Bott 
nicht gedeckten Noten erhoben. 
Endlich ist 9. noch eine Function der Banken zu nennen, der 
mit Actien, Obligationen, Staatspapieren und andern 
artigen Werth papieren. Ueber die Natur derselben wird im uäĢ^ 
Kapitel zu sprechen sein, wo auch von den Eigenthümlichkeiten, welche 
Handel mit solchen Werthen aufzuweisen hat, die Rede sein wird i . 
Lazzaroni im Juli 1893 erhobene Anklage unter anderem auf Unterschleif einer 
von mehr als 28 Millionen Lire, auf Erzeuguug und Ausgabe falscher Banknoten 
auf Bestechung öffentlicher Beamten lautete. Wen» nun auch im Juli 1894 die ^ 
sprechung sämtlicher Angeklagten erfolgte, so zeigt doch allein schon die Thatsache^ 
eine solche Anklage überhaupt erhoben werden konnte, wie es in der Verwaltung 
Anstalt aussah. ^ 
i Eine gute, auch ohne besondere Vorkenntnisse verständliche Darstellt 
Bankwesens gibt Bonamy Price, Geld- und Bankwesen, deutsch von Her" 
Breseld (Berlin 1877), 3. Kap.
	        
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