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II. Oer Geldmarkt.
der Lank von England, sondern lediglich zur Vermeidung der Suspen
sion der Peelsakte nötig, vie Bank von England hatte ihre Noten zur
Zeit der Intervention bedeutend besser gedeckt als die Bank von Krank
reich, und die Notwendigkeit einer internationalen Transaktion lediglich
zur Schonung eines uralten Prinzips kann man als Schrulle bezeichnen.
In Epochen politischer Ruhe wäre ein Rediskontoerkehr zwischen den Noten
banken wohl nicht so selten wie in den letzten Jahren. Diese Nreditgewäh-
rung ist aber sowohl der Zeit wie dem Betrag nach beschränkt, kann bei um
fassenden Paniken nicht wirksam angewendet werden und ist namentlich
bei beabsichtigter Einführung des Zwangskurses ausgeschlossen. Eine
Gegenüberstellung der Vorschläge, die in der Hochblüte des Liberalis
mus gemacht wurden — Errichtung von Filialen der Notenbanken
im Nusland, damit dort die Noten zirkulieren könnten, gegenseitige
Verständigung über die Bankrate — gegenüber den schüchternen An
regungen der Gegenwart wegen Herbeiführung eines internationalen
Giroverkehrs zeigen deutlich die Entwicklung zur nationalen Ab-
schließung, in der sich das Notenbankwesen befindet.
52. Die wichtigsten Bestimmungen der Notenbantrgesetze. Lin inter
nationaler vergleich.
Auf die (Organisation und Geschäftstätigkeit der Notenbanken hat
die Gesetzgebung entscheidenden Einfluß genommen. Oie folgende
Uebersicht vergleicht die Normen beiden für den internationalen Verkehr
wichtigsten Instituten:
a) Gründungszeit und Nonzession:
Reichsbank: Seit 1. Januar 1876 (aus der preußischen Bank
hervorgegangen). Notenprivileg durch Bankgesetz vom 14. Nlärz 1875.
Vas Reich kann die Nonzession am 1. Januar 1922 nach vorangegangener
einjähriger Nündigung aufheben. Vas Reich ist berechtigt von zehn
zu zehn Jahren die Reichsbank einzulösen durch Erwerb der Anteile
zum Nennwert zuzüglich der Reserven. — Neben der Reichsbank haben
vier Notenbanken lokaler Art ein sehr eingeschränktes Emissions
recht.
Bank von England: Gegründet 1694. Notenprivileg seit
1855 ohnebestimmte zeitliche Begrenzung, kann jedoch mit einjähriger
Frist gekündigt werden. Seit 1870 wurde die Dauer des Privilegs von
der Rückzahlung der Schuld des Staates an die Bank.(11.015.000 £)
abhängig gemacht. — Notenprivileg gilt nur für England, Notenausgabe