Elftes Buch. Erstes Kapitel.
wahl des Jahres 1198 angerufene Papst Innocenz III.i. Frei—
lich hat auch Innocenz III. die damit gegebenen Anregungen
nicht völlig durchgedacht. Aber so viel ist immerhin klar: er
spricht in seinen Kundgebungen wiederholt von einem engeren
Wahlkörper, dem die Wahl des Königs hauptsächlich zufalle,
und er kennt als Mitglieder dieses Körpers nur Fürsten. Und
gewiß hat wie die Lage des Doppelkönigtums im Beginn des
13. Jahrhunderts überhaupt, so auch die wiederholte Meinungs—
zußerung des Papstes in Deutschland zum Nachdenken über diese
wichtigen Fragen angeregt. Eines der wichtigsten Ergebnisse
dieses Nachsinnens liegt vor in der Darstellung des etwa um 1280
entstandenen Sachsenspiegels. Eike von Repgow handelt in
seinem Rechtsbuch nur von einem Wahlvorrang eines engeren
Fürstenausschusses, stellt für diesen aber die Teilnehmerschaft
zanz bestimmter Fürsten auf: der drei rheinischen Erzbischöfe,
des rheinischen Pfalzgrafen, des Herzogs von Sachsen, des
Markgrafen von Brandenburg, und, freilich zweifelhaft, auch
des Königs von Böhmen. Wie Eike dazu kam, gerade diese
Namen zu nennen? Es ist für die rheinischen Erzbischöfe, die
Funktionäre bei Wahl und Weihe, die Erzbischöfe des fränki—
schen Bodens, an dessen Besitz seit langem die Königswürde
zebunden gedacht ward, leicht zu verstehen. Auch daß die geist⸗
lichen Fürsten vor den weltlichen genannt werden, entspricht
nur der allgemeinen Ranganschauung der Zeit. Wie aber er—
klärt sich die Aufnahme gerade der vier genannten Laienfürsten?
Man begreift, daß der Pfalzgraf bei Rhein als ehemaliger
fränkischer Pfalzgraf von Achen in Frage kommt — für die
Bevorzugung von Sachsen und Brandenburg aber läßt sich
kaum ein anderes Moment von Bedeutung anführen, als daß
die Fürsten dieser Länder Eike, dem Angehörigen des Landes
Anhalt, in besonders nahem Gesichtskreis standen. Der Böhme
endlich war der einzige König unter den deutschen Fürsten.
Wie man also auch die Dinge ansieht: immer scheint ein zu—
zälliges lokales Element in der Abgrenzung des Sachsenspiegels
Val. Band III S. 288 ff.