Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft.
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Staat ohne irgendwelche äußere gesetzliche Bedenken immer mehr
erweitert werden.
Ein zweiter Artikel des Gesetzes vom 4. August 1914 bestimmt:
„Bis durch ein Gesetz etwas anderes verfügt wird, ist die Bank von
Frankreich von der Verpflichtung, ihre Noten in Metall einzulösen,
befreit.“
Ihre Noten, die seit August 1875 mit gesetzlicher Zahlungskraft
ausgestattet waren, erhalten somit den Zwangskurs.
Schließlich wird die Notenbank ermächtigt, die Veröffentlichung
ihrer Wochenausweise einzustellen.
Diese Maßnahme, die erstaunlicherweise mit den Worten begründet
Wurde: „Bei den gegenwärtigen Zuständen können die Unterlagen nicht
rechtzeitig beschafft werden“, erregte im eigenen Lande und in den
anderen Staaten weitgehendes Befremden und Bedenken. Sie wird wohl
in der Geschichte der französischen Notenbank einen wunden Punkt
darstellen. Natürlich hat diese Scheu der Bank, die Entwicklung ihrer
Lage öffentlich bekannt zu geben und damit der freien Kritik zu unter
werfen, wenig Nutzen, dafür aber viele Andichtungen gebracht. Aus ihrer
Verheimlichungstaktik wurden Schlüsse gezogen, die dem Rufe und An
sehen der Notenbank mehr Schaden gebracht haben dürften, als es die
ungünstigsten Ziffern der Wochenausweise vermocht hätten. Sowohl
im Inlande als im Auslande — vor allem suchte in der ersten Kriegs
psychose die feindliche Presse durch irrige willkürlich oder einseitig
abgefaßte Abhandlungen die Notenbank als schwach und hilflos erschei
nen zu lassen, um auch auf finanziellem Gebiete Frankreich so schnell
nnd leicht zu schlagen, wie die deutschen Truppen in den ersten Kriegs
lagen das französische Heer besiegten — war bald die Ansicht verbreitet,
daß die Notenbank die wildeste Ässignatenwirtschaft treibt.
Durch das tiefe Schweigen, das die Notenbank seit dem Tage der
letzten Bilanzveröffentlichung, dem 31. Juli 1914, auszeichnete, drangen
keine Ziffern oder Angaben anderer Art nach außen, mit deren Hilfe
Wgendwelche Schlüsse über die ersten Einflüsse des Kriegssturmes auf
die Bank hätten gezogen werden können. Erst Anfang Oktober hat
der Finanzminister Ri bot einige wichtige Angaben über die Bankbilanz
v °m 1. Oktober 1914 in der Kammer bekannt gegeben. Er hat dann
Weiterhin in einzelnen Kammersitzungen den Stand der Bankbilanz
vom 15. Oktober sowie vom 10. und 24. Dezember 1914 dargelegt,
die in der Wochenausweis-Aufstellung verzeichnet sind 1 ).
Vom 28. Januar 1915 ab nahm die Notenbank die regelmäßigen
Veröffentlichungen ihrer Ausweise wieder auf.
Wie die vom Finanzrainister bekanntgegebenen Ziffern zeigen,
War die Lage der Bank einige Monate nach Kriegsausbruch noch durchaus
solvent. So kann man die Dekretierung des Zwangskurses, der den
Übergang von der Kreditwirtschaft mit einlösbarer Banknote zur Wirt
schaft mit uneinlösbarem Papiergelde vollzieht, als auch die Einstellung
) Vgl. die Übersicht in den Wochenausweisen. Tab. I.