Object: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 
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Staat ohne irgendwelche äußere gesetzliche Bedenken immer mehr 
erweitert werden. 
Ein zweiter Artikel des Gesetzes vom 4. August 1914 bestimmt: 
„Bis durch ein Gesetz etwas anderes verfügt wird, ist die Bank von 
Frankreich von der Verpflichtung, ihre Noten in Metall einzulösen, 
befreit.“ 
Ihre Noten, die seit August 1875 mit gesetzlicher Zahlungskraft 
ausgestattet waren, erhalten somit den Zwangskurs. 
Schließlich wird die Notenbank ermächtigt, die Veröffentlichung 
ihrer Wochenausweise einzustellen. 
Diese Maßnahme, die erstaunlicherweise mit den Worten begründet 
Wurde: „Bei den gegenwärtigen Zuständen können die Unterlagen nicht 
rechtzeitig beschafft werden“, erregte im eigenen Lande und in den 
anderen Staaten weitgehendes Befremden und Bedenken. Sie wird wohl 
in der Geschichte der französischen Notenbank einen wunden Punkt 
darstellen. Natürlich hat diese Scheu der Bank, die Entwicklung ihrer 
Lage öffentlich bekannt zu geben und damit der freien Kritik zu unter 
werfen, wenig Nutzen, dafür aber viele Andichtungen gebracht. Aus ihrer 
Verheimlichungstaktik wurden Schlüsse gezogen, die dem Rufe und An 
sehen der Notenbank mehr Schaden gebracht haben dürften, als es die 
ungünstigsten Ziffern der Wochenausweise vermocht hätten. Sowohl 
im Inlande als im Auslande — vor allem suchte in der ersten Kriegs 
psychose die feindliche Presse durch irrige willkürlich oder einseitig 
abgefaßte Abhandlungen die Notenbank als schwach und hilflos erschei 
nen zu lassen, um auch auf finanziellem Gebiete Frankreich so schnell 
nnd leicht zu schlagen, wie die deutschen Truppen in den ersten Kriegs 
lagen das französische Heer besiegten — war bald die Ansicht verbreitet, 
daß die Notenbank die wildeste Ässignatenwirtschaft treibt. 
Durch das tiefe Schweigen, das die Notenbank seit dem Tage der 
letzten Bilanzveröffentlichung, dem 31. Juli 1914, auszeichnete, drangen 
keine Ziffern oder Angaben anderer Art nach außen, mit deren Hilfe 
Wgendwelche Schlüsse über die ersten Einflüsse des Kriegssturmes auf 
die Bank hätten gezogen werden können. Erst Anfang Oktober hat 
der Finanzminister Ri bot einige wichtige Angaben über die Bankbilanz 
v °m 1. Oktober 1914 in der Kammer bekannt gegeben. Er hat dann 
Weiterhin in einzelnen Kammersitzungen den Stand der Bankbilanz 
vom 15. Oktober sowie vom 10. und 24. Dezember 1914 dargelegt, 
die in der Wochenausweis-Aufstellung verzeichnet sind 1 ). 
Vom 28. Januar 1915 ab nahm die Notenbank die regelmäßigen 
Veröffentlichungen ihrer Ausweise wieder auf. 
Wie die vom Finanzrainister bekanntgegebenen Ziffern zeigen, 
War die Lage der Bank einige Monate nach Kriegsausbruch noch durchaus 
solvent. So kann man die Dekretierung des Zwangskurses, der den 
Übergang von der Kreditwirtschaft mit einlösbarer Banknote zur Wirt 
schaft mit uneinlösbarem Papiergelde vollzieht, als auch die Einstellung 
) Vgl. die Übersicht in den Wochenausweisen. Tab. I.
	        
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