Object: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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Und in der Tat, das ist richtig, daß Stein selbst kein Anhänger 
der französischen Revolution und französischen Wesens war; dieses war 
hm, dem altdeutschen Reichsfreiherrn, tief verhaßt. Ja Schön ist in 
seinen Memoiren so weit gegangen, zu behaupten: „Fuͤr Stein war es 
genug, daß die Franzosen damals keine selbständigen Munizipalitäten 
hatten, um das Oppositum davon, die Städteordnung, eifrigst zu fördern.“ 
Wir haben dieser kurz angedeuteten Meinungsverschiedenheit hier nicht 
näher nachzugehen. Jedenfalls lernen wir aus ihr zwei von den Wurzeln 
kennen, aus denen der Geist unserer Staͤdteordnung erwachsen ist. Fran⸗ 
zösische Ideen sind durch Frey in sie sicherlich in gewissem Umfange 
hineingekommen; sie lagen damals überhaupt in der Luft, indem sich 
infolge der Revolution und auch unabhängig von ihr die Auffassung 
vom Staate allgemein änderte. Aber — und dies hebt auch Lehmann 
hervor — auch an ältere deutsche Grundgedanken hat Frey und noch 
mehr Stein angeknüpft. Noch war ja die Erinnerung an den blühenden 
Zustand deutscher Städte, wie wir ihn im ersten Abschnitt zu schildern 
versuchten, nicht erloschen: an jene Zeiten freiester Selbstverwaltung. 
Und diese sollten jetzt den Städten wieder erblühen. Gerade dießt 
GBrundzug der neuen Städteordnung, die Selbstverwaltung, war aber 
französischer Anschauung ganz fremd: ihr gilt die Stadt nicht als un— 
abhängige Einzelpersönlichkeit, die in voller Sonderdaseinsberechtigung 
zwischen Staat und Individuum steht; nach französischer Auffassung ift 
vielmehr jede Munizipalität — die Stadt genau so wie das Dorf — 
nur eine äußere Zusammenfassung von so und so vielen Staatsbürgern, 
die ohne eigene Verwaltung in straffer Unterordnung direkt unter der 
Staatsregierung, unter dem Präfekten steht. Vgl. S. 70). 
Der Reichsfreiherr von Stein war aber gerade dem höheren Frei— 
heitssinn deutschen Bürgertums besonders zugetan. Wir haben seine 
Auffassung über Bürgersinn und städtischen Gemeingeist mehrfach kennen 
gelernt. In diesem Punkte begegnete er sich auch voll mit Freys 
Auffassungen. 
Doch noch ein drittes Element würde zu erwähnen sein, das für 
die Grundgedanken der Städteordnung von Bedeutung gewesen ist: die 
englische Selbstverwaltung. Der Freiherr hatte das klassische Land der 
Selbstverwaltung persönlich in einem mehrmonatigen Aufenthalt im 
Jahre 1786/,87 kennen gelernt. Freilich eine genauere Kenntnis hat 
er damals von der eigentümlichen Verfassungsform Englands wohl nicht 
gewonnen, da die Reise dem damaligen Oberbergrat vor alleim zum 
Studium englischer Berg- und Hüttenwerke galt. Doch hatte er von 
Jugend auf große Vorliebe für die englische Geschichte. Jedenfalls 
haben weder ihm noch seinen Mitarbeitern bei Ausarbeitung der Städte⸗ 
ordnung die damaligen verwahrlosten englischen Stadtverfassungen als 
solche zum Muster gedient, obwohl sonst bei der Reform der Konmungt-
	        
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