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Dy. M. J. Bonn.
heute dem der Krone in England ähnlich geworden: es erfolgt nur,
wenn der Gouverneur auf Rat seiner verantwortlichen Minister
einem Entwurf die Zustimmung verweigert.
Hierdurch ist zwar eine formale Abgrenzung der kolonialen Be
fugnisse gegeben; sie entspricht aber nicht immer den praktischen
Anforderungen. Ursprünglich sollte die Sphäre der kolonialen
Selbständigkeit ausschließlich auf koloniale Angelegenheiten be
schränkt werden. Die Väter der kolonialen Autonomie suchten nicht
nur die gesamten auswärtigen Angelegenheiten dem Mutterlande
als dem Vertreter der Reichseinheit vorzubehalten, sie wollten
darunter die gesamte Handelspolitik einbegriffen sehen; ja sie
wollten selbst die Landveräußerung als Reichsangelegenheit be
handeln. Die Technik der Landverkäufe mußte ihrer Ansicht nach
mitbestimmend auf die Auswanderung aus dem Mutterlande und die
Überführung in die Kolonie einwirken; es handelte sich also daher ‘
um eine zwischenstaatliche, nicht um eine staatlich-örtliche An
gelegenheit. Diese Auffassung konnte natürlich nicht aufrecht
erhalten werden.
Die Art und Weise, wie ein Neuland besiedelt wird, ist von so
großer Bedeutung für seine Bewohner, daß die Landpolitik ihrer
Gesetzgebungssphäre nicht entzogen werden kann; das ist schon
im Hinblick auf die kolonialen Finanzen unmöglich. Aus einer Ge
samteinnahme von fast 3 000 000 £ im Jahre 1856 stammten z. B.
in Victoria 900 000 £ aus Landverkäufen. Wenn man den Kolonien
finanzielle Selbstverwaltung geben will — und ohne finanzielle
Selbstverwaltung ist Autonomie nicht denkbar —, so müssen ihnen
alle finanziellen Hilfsquellen überlassen werden, daher denn schon
im Jahre 1846 bzw. 1847 die Eingänge aus den Landverkäufen dem
kanadischen Parlamente übertragen wurden.
Das gleiche Argument, verstärkt durch andere Überlegungen,
machte sich bei der Handelspolitik geltend. Ein Neuland bezieht seine
Einkünfte aus Landverkäufen und Zöllen — in dem erwähnten Falle
von Victoria kamen 1 660 000 £ aus Zöllen; noch heute erzielt der
Australische Bund bei einem Gesamteinkommen von 18 800 000 £
13 000 000 £ aus Zöllen und Verbrauchsabgaben. Von der Gestaltung
der Zolleingänge hängt daher die finanzielle, von dem Aufbau des
Zollsystems die industrielle Entwicklung eines Neulandes ab.
Das alte Zollsystem des britischen Reiches hatte britischen Waren