‚nitt
ver
es®
voß
te
56er
areh
gsi
hul-
ler
Das
86
de
ver
del
0
trl6
867
vor
die
Ad
ch
A
ze
orß
ne
Je
itiß
yoß
‚ost
‚eD'
be
Je“
:ne8
jch
ak
‚des
‚nd‘
Dreizehntes Kapitel.
435
ichen Arbeiter oder Frauenzimmer beschäftigt, das Recht des Zu-
Titis und der Kontrolle hat.
„Beschäftigt soll bedeuten: tätig in einem „Handwerk“, ob gegen
Lohn oder nicht, unter einem Meister oder einem der Eltern, wie
ten näher bestimmt.
„Eltern (parent) soll bedeuten: Vater, Mutter, Vormund, oder
andere Personen, die die Vormundschaft oder Obhut über irgend-
%n ,, . Kind oder einen jugendlichen Arbeiter hat.“
Klausel 7, die Strafklausel für Beschäftigung von Kindern,
Wgendlichen Arbeitern und Frauenzimmern entgegen den Be-
Simmungen dieses Gesetzes, setzt Geldstrafen fest, nicht nur für den
Inhaber der Werkstatt, ob einer der Eltern oder nicht, sondern auch
für „die Eltern oder andere Personen, die das Kind, den jugend-
lichen Arbeiter oder das Frauenzimmer unter Obhut haben, oder
Vrekten Vorteil aus dessen Arbeit ziehen“.
_ Der Factory Acts Extension Act, der die großen Betriebe
Tiflt, steht zurück gegen den Fabrikakt durch eine Menge elender
je aahmebestimmungen und feiger Kompromisse mit den Kapita-
„Sten,
& Der Workshops’ Regulation Act, erbärmlich in allen seinen
inzelheiten, blieb ein toter Buchstabe in der Hand der mit seiner
Köstührung beauftragten städtischen und Lokalbehörden. Als das
“arlament ihnen 1871 diese Vollmacht entzog, um sie den Fabrik-
zuPektoren zu übertragen, deren Aufsichtsbezirk es so mit einem
‚‘hlage um mehr als 100000 Werkstätten und allein 300 Ziegeleien
‚*rgrößerte, wurde ihr Personal sorgsamlichst um nur 8 Assistenten
“mehrt, wo es doch schon bisher viel zu schwach besetzt war.??
ist Was also in dieser englischen Gesetzgebung von 1867 auffällt,
einerseits die dem Parlament der herrschenden Klassen auf-
Wrwungene Notwendigkeit, so außerordentliche und ausgedehnte
in regeln gegen die Uebergriffe der kapitalistischen Ausbeutung
Prinzip anzunehmen; anderseits die Halbheit, der Widerwille
nie Unehrlichkeit, womit es diese Maßregeln dann wirklich ins
N rief,
ne Die Untersuchungskommission von 1862 schlug ebenfalls eine
se Regulierung der Bergwerksindustrie vor, einer Industrie, die
8 von allen andern dadurch unterscheidet, daß bei ihr die Inter-
f ©n von Grundbesitzern und industriellen Kapitalisten Hand in
Pape gehen. Der Gegensatz dieser beiden Interessen hatte die
ei Tikgesetzgebung begünstigt; die Abwesenheit dieses Gegensatzes
% ht hin, die Verschleppung und Schikanen bei der Bergwerks-
“Setzgebung zu erklären.
Da
2 rar Das Personal der Fabrikinspektion bestand aus 2 Inspektoren,
1871 Sinspektoren und 41 Subinspektoren. 8 fernere Subinspektoren wurden
Engl „ernannt, Die Gesamtkosten der Durchführung der Fabrikgesetze in
Ster] d, Schottland und Irland beliefen sich 1871/72 auf nur 25347 PId.
„ einschließlich der Gerichtskosten bei Prozessen gegen Uebertretungen,