476 Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika.
Man war also auf den Export angewiesen; ein Export war wirtschaftlich aber nur
möglich, wenn die Summe von Produktions- und Transportkosten unter dem Londoner
oder Livcrpooler Marktpreis blieb, und war umso vorteilhafter, je größer diese Differenz
war. Wie also auch dieser Gesichtspunkt gebieterisch auf eine möglichste Einschränkung
an Betriebskapital und Arbeitskraft und damit auf möglichste Abkürzung und Ver
einfachung aller Handelsoperationen hindrängte, so verlangte die völlige Abhängigkeit
von einem entfernten ausländischen Markte die weitgehendste Beweglichkeit, die wiederuni
technisch durch Verwertung der Trockenflüssigkeit und juristisch durch Durchführung der
Fungibilität des Getreides sich erreichen ließ.
Llnter diesem Zwange einer eigenartigen wirtschaftlichen Lage einerseits und auf
Grund der ihm entsprechenden vollen Gestaltungsfreiheit andererseits wuchs auf geschichts-
losem Boden die Organisation und Technik des amerikanischen Gctreidehandels empor.
Ihre Eigenart besteht in der bewundernswerten Durchführung jener beiden erwähnten
Prinzipien; sie beherrschen gleichmäßig das Lagerungswesen, das Börsenwesen und
das Transportwesen zu Wasser und zu Lande, und wie sie technisch zu Neubildungen
geführt haben, denen Europa nichts Gleiches an die Seite setzen konnte, so auch juristisch
zu eigenartigen neuen Formen, die allen Konstruktionsversuchen römischer Rechts
virtuosen spotten. Eben dadurch, daß diese beiden eigentümlichen Prinzipien sich
einheitlich durch alle einzelnen Teile des amerikanischen Getreidehandcls hindurchziehen,
schließen sich diese aber auch zu einem organisch geschlossenen Ganzen in viel höherem
Maße zusammen, als es bei dem europäischen Getreidehandel der Fall ist.
Fassen wir auch für den amerikanischen Getreidehandel unsere Ausführungen
kurz zusammen, so können wir sagen, daß cs für ihn von entscheidender Bedeutung
wurde, daß in Aincrika — umgekehrt wie in Europa — erst der Handel seine
Organisation sich selbst schuf, wie er größtenteils auch die Getrcideproduktion erst ins
Leben rief; sie konnte daher der Eigenart des Getreides voll angepaßt werden, statt
das Getreide in die bestehende Organisationsform zu fügen, und so erhielt der amerikanische
Getreidehandel seine beiden Lauptcharakteristika: das technische Prinzip des Transports
und der Lagerung in loser Schüttung und das rechtliche Prinzip der Fungibilität.
Die konsequente Durchführung dieser beiden in Wechselwirkung zueinander
stehenden Prinzipien muß notwendig eine neue und schroffe Arbeitsteilung zur Folge
haben. Das Fungibilitätsprinzip läßt dem Händler nur noch ein generelles Interesse
an der Ware; es beseitigt fast völlig sein Interesse an der konkreten Warenpartie und
löst damit die technische Sorge für die Ware vom Warenbesihe los. Das technische
Prinzip der Fortbewegung und Aufbewahrung des Getreides in loser Schüttung macht
wiederum rein-mechanisch die Scheidung nach den einzelnen Eigentümern schwierig,
kostspielig, bei einem wirtschaftlich hochentwickelten Lagerungswesen, wie es das
amerikanische ist, vielfach unmöglich; es führt demnach gleichzeitig mit der Scheidung
von Warenpflcge und Warenvermittelung zu einer Konzentration der Warenpflcge,
Diese aus beiden Prinzipien resultierenden Tendenzen der Differenzierung einerseits
und der Konzentration andererseits sind im letzten Grunde gleichbedeutend mit einer
strengen Scheidung zwischen dem Technischen und Rechtlich -wirtschaftlichen im Ge
treidehandel.
Diese Scheidung hat sich schon lange angebahnt. Eine vollständige Vereinigung
der kaufmännischen Vermittelungstätigkeit und der technischen Warenfürsorge bestand
nur so lange, als der Kaufmann noch selbst seine Ware begleitete. Die erste Trennung
trat ein mit der Verselbständigung des Transportwesens lind der gleichzeitig erfolgender,
Zentralisation des Handelsbetriebes, insbesondere dem Auskommen des Kommissions
geschäftes; nun ward für die mehr oder minder eng begrenzte Dauer des Waren
transportes die Güterfürsorge innerhalb gewisser Beschränkungen vom Warenhändler
auf den Warentransporteur delegiert. Wichtiger ist der weitere Schritt zur Trennung,