Contents: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

476 Sechster Teil. Volkswirtschaftliche Zustände in Amerika. 
Man war also auf den Export angewiesen; ein Export war wirtschaftlich aber nur 
möglich, wenn die Summe von Produktions- und Transportkosten unter dem Londoner 
oder Livcrpooler Marktpreis blieb, und war umso vorteilhafter, je größer diese Differenz 
war. Wie also auch dieser Gesichtspunkt gebieterisch auf eine möglichste Einschränkung 
an Betriebskapital und Arbeitskraft und damit auf möglichste Abkürzung und Ver 
einfachung aller Handelsoperationen hindrängte, so verlangte die völlige Abhängigkeit 
von einem entfernten ausländischen Markte die weitgehendste Beweglichkeit, die wiederuni 
technisch durch Verwertung der Trockenflüssigkeit und juristisch durch Durchführung der 
Fungibilität des Getreides sich erreichen ließ. 
Llnter diesem Zwange einer eigenartigen wirtschaftlichen Lage einerseits und auf 
Grund der ihm entsprechenden vollen Gestaltungsfreiheit andererseits wuchs auf geschichts- 
losem Boden die Organisation und Technik des amerikanischen Gctreidehandels empor. 
Ihre Eigenart besteht in der bewundernswerten Durchführung jener beiden erwähnten 
Prinzipien; sie beherrschen gleichmäßig das Lagerungswesen, das Börsenwesen und 
das Transportwesen zu Wasser und zu Lande, und wie sie technisch zu Neubildungen 
geführt haben, denen Europa nichts Gleiches an die Seite setzen konnte, so auch juristisch 
zu eigenartigen neuen Formen, die allen Konstruktionsversuchen römischer Rechts 
virtuosen spotten. Eben dadurch, daß diese beiden eigentümlichen Prinzipien sich 
einheitlich durch alle einzelnen Teile des amerikanischen Getreidehandcls hindurchziehen, 
schließen sich diese aber auch zu einem organisch geschlossenen Ganzen in viel höherem 
Maße zusammen, als es bei dem europäischen Getreidehandel der Fall ist. 
Fassen wir auch für den amerikanischen Getreidehandel unsere Ausführungen 
kurz zusammen, so können wir sagen, daß cs für ihn von entscheidender Bedeutung 
wurde, daß in Aincrika — umgekehrt wie in Europa — erst der Handel seine 
Organisation sich selbst schuf, wie er größtenteils auch die Getrcideproduktion erst ins 
Leben rief; sie konnte daher der Eigenart des Getreides voll angepaßt werden, statt 
das Getreide in die bestehende Organisationsform zu fügen, und so erhielt der amerikanische 
Getreidehandel seine beiden Lauptcharakteristika: das technische Prinzip des Transports 
und der Lagerung in loser Schüttung und das rechtliche Prinzip der Fungibilität. 
Die konsequente Durchführung dieser beiden in Wechselwirkung zueinander 
stehenden Prinzipien muß notwendig eine neue und schroffe Arbeitsteilung zur Folge 
haben. Das Fungibilitätsprinzip läßt dem Händler nur noch ein generelles Interesse 
an der Ware; es beseitigt fast völlig sein Interesse an der konkreten Warenpartie und 
löst damit die technische Sorge für die Ware vom Warenbesihe los. Das technische 
Prinzip der Fortbewegung und Aufbewahrung des Getreides in loser Schüttung macht 
wiederum rein-mechanisch die Scheidung nach den einzelnen Eigentümern schwierig, 
kostspielig, bei einem wirtschaftlich hochentwickelten Lagerungswesen, wie es das 
amerikanische ist, vielfach unmöglich; es führt demnach gleichzeitig mit der Scheidung 
von Warenpflcge und Warenvermittelung zu einer Konzentration der Warenpflcge, 
Diese aus beiden Prinzipien resultierenden Tendenzen der Differenzierung einerseits 
und der Konzentration andererseits sind im letzten Grunde gleichbedeutend mit einer 
strengen Scheidung zwischen dem Technischen und Rechtlich -wirtschaftlichen im Ge 
treidehandel. 
Diese Scheidung hat sich schon lange angebahnt. Eine vollständige Vereinigung 
der kaufmännischen Vermittelungstätigkeit und der technischen Warenfürsorge bestand 
nur so lange, als der Kaufmann noch selbst seine Ware begleitete. Die erste Trennung 
trat ein mit der Verselbständigung des Transportwesens lind der gleichzeitig erfolgender, 
Zentralisation des Handelsbetriebes, insbesondere dem Auskommen des Kommissions 
geschäftes; nun ward für die mehr oder minder eng begrenzte Dauer des Waren 
transportes die Güterfürsorge innerhalb gewisser Beschränkungen vom Warenhändler 
auf den Warentransporteur delegiert. Wichtiger ist der weitere Schritt zur Trennung,
	        
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