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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
VI. Abschnitt. 
Die Besteuerung der Gebrauchsgegenstände; Luxussteuern, 
Aufwandsteuern, Überflußsteuern. 
ll. Gebrauchsbesteuerung. Die Gegenstände der Kon- 
sumtion sind teils solche, welche mit der Konsumtion zugleich ver- 
braucht werden, teils solche, welche nicht verbraucht, sondern bloß 
gebraucht werden und mit dem Gebrauch nur langsam an Wert 
abnehmen. Die letzteren bilden das Gebrauchsvermögen. Hierher 
gehören vor allem solche Güter, welche zu jeder Zeit eine wichtige 
Gruppe der Konsumtion bildeten und deren Anschaffung und Be- 
reithaltung einen ansehnlichen Teil des Einkommens in Anspruch 
nehmen, sowie Kleider, Weißwäsche, Pelzwerk, Haushaltungsgegen- 
stände, Einrichtungen, Möbel usw. Hierher gehören ferner die mit 
der Zunahme des Wohllebens mehr der Befriedigung des Luxus 
dienenden Gegenstände, wie Teppiche, Vorhänge, antike Möbel, 
Silber- und Goldservice, teuere Porzellan- und Glaswaren, . Anti- 
quitäten; hierher gehören kostbare Kleidungsstücke, Edelsteine, 
Schmuckgegenstände, ferner Sammlungen aller Art, Bildergalerien, 
Bibliotheken, Raritätensammlungen, Antiquitätensammlungen, Münz- 
und Waffensammlungen, Autogrammsammlungen, kostbare Equi- 
pagen, Autos, musikalische Instrumente, Flugzeuge usw. Es unter- 
liegt keinem Zweifel, daß die Anschaffung und Sammlung dieser 
Gegenstände, ebenso wie der Gebrauch der vorerwähnten Gegen- 
stände Zahlungsfähigkeit bekundet und daher Gegenstände der Be- 
steuerung bilden. In der Tat wurden einzelne dieser Gegenstände, 
so Klaviere, Billarde, Equipagen, dem Luxus dienende Dienerschaft 
und anderes der Steuer unterworfen. Doch stößt die Besteuerung 
hier auf manche Schwierigkeiten. Werden diese Gegenstände bei 
der Konsumtion besteuert, so sind lästige Kontrolle und andere 
Unbequemlichkeiten unvermeidbar. Im Stadium der Produktion 
entstehen andere Schwierigkeiten, die Besteuerung kann nur eine 
sehr mäßige, beinahe nur scheinbare sein, da bei diesen Gegen- 
ständen den Hauptwert in der Regel nicht‘ der Stoff, sondern die 
künstlerische Arbeit liefert. Am leichtesten ist die Besteuerung 
der Fertigprodukte beim Eintritt in den Verkehr, im Handel, aber 
auch hier nur bei strenger Kontrolle, welche wieder große Kosten 
verursacht und mit der Gefahr der häufigen Umgehung verbunden 
ist. Vielleicht am einfachsten wäre die Besteuerung dieser Gegen- 
stände in der Weise durchzuführen, daß bei den größeren Kin- 
kommen sub titulo Luxusausgaben ein Zuschlag gerechnet würde, 
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