ä 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
des Elends, wie Taine sagt. Es folgten lange Kämpfe, bis die
Allgemeinheit der Steuerpflicht zum Prinzip erhoben wurde. Nun
treten die sozialen Gesichtspunkte immer mehr in den Vordergrund.
Die Steuer soll auf gerechte Weise verteilt werden, soll in erster
Linie verhältnismäßig nach der wirtschaftlichen Kraft getragen
werden. Der Einfluß der Besitzenden in allen staatlichen Dingen
ist überwiegend, sagt Held. „Dagegen wäre nichts zu erwähnen,
wäre nur allgemein das Bewußtsein verbreitet, daß das Herrschen
eine Pflicht ist, daß der Einfluß im Staate nur die Grundlage
höherer Leistungen, nicht größerer Genüsse sein dürfe“ ?).
Mit geringer Abweichung machen alle Staaten diesen Ent-
wicklungsgang früher oder später durch.
Die Steuer gewann schon deshalb eine hohe Bedeutung unter
den Staatseinnahmen, weil die Staatstätigkeit sich immer mehr ent-
faltete, immer allgemeiner wurde, derart, daß das Gebührenprinzip
nicht angewendet werden konnte. Mit der Erkenntnis dessen, daß
ein großer Teil der Staatstätigkeit dem Ganzen zugute kommt,
wurde das individualistische Messen der Gebühr unmöglich. Die
Solidarität der Gesellschaft in Recht und Kultur forderte auch
die Solidarität, den universellen Charakter der Einkommensquellen.
Mit der Steuer weicht das Abmessen der ım Interesse des Einzelnen
entfalteten Staatstätigkeit einem universellen, kommunistischen Maß,
dem der Leistungsfähigkeit. Aber eben dieser Entwicklungsprozeß,
welcher zur Deckung des Staatsbedarfs im wachsenden Maße das
Einkommen der Staatsbürger in Anspruch nimmt, macht es zugleich
zu einer hochwichtigen Aufgabe, jenen Schlüssel rationell zu be-
stimmen, nach welchem der Gerechtigkeit, der Proportionalität ge-
mäß das Einkommen des Einzelnen in Anspruch genommen werden
soll. Hierin finden wir die Erklärung dafür, daß heute, wo die
Steuer die Hauptquelle des Staatseinkommens bildet, diese Frage
gewissermaßen kat exochen das Problem der Finanzwissenschaft
bildet.
Einigen Einblick in die historische Entwicklung mag, wenn
auch nur teilweise, ın jener Terminologie gefunden werden, die ın
verschiedenen historischen Zeiten zur Bezeichnung des Steuerbegriffes
benutzt wurde. Wir verwerten hier zum Teil die von Selig-
man?) angegebenen Daten. Demgemäß war die Steuer in der
ältesten Zeit Geschenk (donum, benevolence); später von der Re-
gierung erbetene Hilfe (Bede, precarium); in einer späteren Zeit
') Held, Die Einkommensteuer (Bonn 1877) S. 144.
?) Essays on Taxation (New York 1895) S. 6.
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