Full text: Finanzwissenschaft

ä 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
des Elends, wie Taine sagt. Es folgten lange Kämpfe, bis die 
Allgemeinheit der Steuerpflicht zum Prinzip erhoben wurde. Nun 
treten die sozialen Gesichtspunkte immer mehr in den Vordergrund. 
Die Steuer soll auf gerechte Weise verteilt werden, soll in erster 
Linie verhältnismäßig nach der wirtschaftlichen Kraft getragen 
werden. Der Einfluß der Besitzenden in allen staatlichen Dingen 
ist überwiegend, sagt Held. „Dagegen wäre nichts zu erwähnen, 
wäre nur allgemein das Bewußtsein verbreitet, daß das Herrschen 
eine Pflicht ist, daß der Einfluß im Staate nur die Grundlage 
höherer Leistungen, nicht größerer Genüsse sein dürfe“ ?). 
Mit geringer Abweichung machen alle Staaten diesen Ent- 
wicklungsgang früher oder später durch. 
Die Steuer gewann schon deshalb eine hohe Bedeutung unter 
den Staatseinnahmen, weil die Staatstätigkeit sich immer mehr ent- 
faltete, immer allgemeiner wurde, derart, daß das Gebührenprinzip 
nicht angewendet werden konnte. Mit der Erkenntnis dessen, daß 
ein großer Teil der Staatstätigkeit dem Ganzen zugute kommt, 
wurde das individualistische Messen der Gebühr unmöglich. Die 
Solidarität der Gesellschaft in Recht und Kultur forderte auch 
die Solidarität, den universellen Charakter der Einkommensquellen. 
Mit der Steuer weicht das Abmessen der ım Interesse des Einzelnen 
entfalteten Staatstätigkeit einem universellen, kommunistischen Maß, 
dem der Leistungsfähigkeit. Aber eben dieser Entwicklungsprozeß, 
welcher zur Deckung des Staatsbedarfs im wachsenden Maße das 
Einkommen der Staatsbürger in Anspruch nimmt, macht es zugleich 
zu einer hochwichtigen Aufgabe, jenen Schlüssel rationell zu be- 
stimmen, nach welchem der Gerechtigkeit, der Proportionalität ge- 
mäß das Einkommen des Einzelnen in Anspruch genommen werden 
soll. Hierin finden wir die Erklärung dafür, daß heute, wo die 
Steuer die Hauptquelle des Staatseinkommens bildet, diese Frage 
gewissermaßen kat exochen das Problem der Finanzwissenschaft 
bildet. 
Einigen Einblick in die historische Entwicklung mag, wenn 
auch nur teilweise, ın jener Terminologie gefunden werden, die ın 
verschiedenen historischen Zeiten zur Bezeichnung des Steuerbegriffes 
benutzt wurde. Wir verwerten hier zum Teil die von Selig- 
man?) angegebenen Daten. Demgemäß war die Steuer in der 
ältesten Zeit Geschenk (donum, benevolence); später von der Re- 
gierung erbetene Hilfe (Bede, precarium); in einer späteren Zeit 
') Held, Die Einkommensteuer (Bonn 1877) S. 144. 
?) Essays on Taxation (New York 1895) S. 6. 
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