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III. Buch. Die Verkeilung der Güter.
Vater erbte, der es vielleicht um die Hälfte des Preises erstanden hatte, Z»
dem es sein Sohn verkaufte. In diesem Falle bezog also der Sohn mit
Rücksicht aus den vom Vater gezahlten Kaufpreis 6 % von seinem Gute. 3^
den meisten Fällen ist es am einfachsten, den Zinsfuß in der Art zu berechnet
daß man den jährlichen Ertrag eines zinstragenden Vermögensobjectes «ich
mit dem frühern, sondern mit dein gegenwärtigen Tauschwerth des letzter»
vergleicht.
Man hat den nominalen Zinsbetrag von dem wirklichen i
unterscheiden. Um den letztem festzustellen, sind verschiedene Abzüge vom
erstem vorzunehmen; darunter sind als die hauptsächlichsten die Ausgaben şş
Reparaturen, welche an verpachteten und vermietheten Objecten vorgenommen
werden müssen, und diejenigen für die Versicherung der als Darlehen 9 C
währten Betrüge gegen Verlust zu nennen. Beide Arten von Abzügen şi»
oftmals sehr schwer zu berechnen. Besonders die aus Anlaß des bestehende»
Risicos zil machenden lassen sich nur mit großen Schwierigkeiten feststes
Es genügt, in dieser Hinsicht auf das bereits im vorigen Kapitel über W
Berechnung des wirklichen Unternchmerwinnes Gesagte zu verweisen. Doch 'I
die Berechnung des Risicos durch das Bestehen von Geldmärkten erreichter -
Auf jedem Geldmärkte, auf welchem ein allgemein üblicher Zinsfuß zur
Wendung kommt, erfolgt nämlich von seiten der Käufer und der Verkaufs
bei ihren Abschlüssen eine Abschätzung des Risicos, die in der für die Werths
Papiere zu entrichtenden Kaufsumme zu Tage tritt, und weil eben sehr »nt^
richtete Leute sich bei diesen Abschätzungen betheiligen, meist im ganzen rich *
ausfällt. So geschieht es, daß Papiere, welche genau dasselbe Interesse »
werfen, ganz mit Recht zu sehr verschiedenen Summen verkauft werde
Freilich erweisen sich diese Berechnungen nicht immer als stichhaltig,
kommt vor, daß die Papiere, deren Besitz mit einem sehr hohen Risico verbüß
ist, durch ihre hohen Zinsen auf ein gewisses Publikum einen derartigen
ausüben, daß ihr Preis ein zu hoher ist, und genau ebenso pflegt e»
solchen zu gehen, welche sich durch eine ganz besondere Sicherheit auszeich»^
Nachdem wir gesehen, daß es ganz unrichtig ist, von einer Gleich^
der Unternehmergewinne zu reden, liegt die Annahme nahe, daß es fw
dem Zins ebenso verhalte. In der That kann nicht die Rede davon
daß sich der Zins aller verpachteten und vermietheten Objecte und aller (*
lehen in einem Lande gleich hoch stelle. Eine Menge von Transactionen
im geheimen abgeschlossen, und in vielen Fällen üben die Zwangslage,
der sich der eine Theil befindet, oder Verstandesschwüche und Leichtsinn ’
Wirkung aus. All diese Factoren machen sich auch im gewerblichen
commerciellen Leben, noch häufiger aber dann geltend, wenn der eine ver 1
schließende Theil kein Bankier, kein Kaufmann oder kein Industrieller ist.