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Dreiundzwanzigstes Kapitel.
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Schlecht, es werde geliefert oder zurückgehalten, er muß dafür
zahlen oder sich vielmehr einen Lohnabzug gefallen lassen.“1#4
Im Konflikt mit der „öffentlichen Meinung“ oder auch der Ge-
sundheitspolizei geniert sich das Kapital durchaus nicht, die teils
gefährlichen, teils entwürdigenden Bedingungen, worin es Funktion
und Häuslichkeit des Arbeiters bannt, damit zu „rechtfertigen“, das
sei nötig, um ihn profitlicher auszubeuten. So, wenn es entsagt auf
Vorrichtungen zum Schutze gegen gefährliche Maschinerie in der
Fabrik, auf Ventilations- und Sicherheitsmittel in den Minen usw.
So hier mit der Behausung der Minenarbeiter.
„Als Entschuldigung“, sagt Dr. Simon, der ärztliche Beamte des
Privy Council, in seinem offiziellen Bericht, „als Entschuldigung für
die nichtswürdige Hauseinrichtung wird angeführt, daß Minen ge-
Wöhnlich pachtweise ausgebeutet werden, daß die Dauer des Pacht-
kontrakts (in Kohlenwerken meist 21 Jahre) zu kurz ist, damit der
Minenpächter es der Mühe wert halte, gut eingerichtete Häuser für
das Arbeitervolk und die Gewerbsleute usw. zu liefern, welche die
Unternehmung anzieht; hätte er selbst die Absicht, nach dieser Seite
hin freigebig zu verfahren, so würde sie vereitelt werden durch den
Grundeigentümer. Der habe nämlich die Tendenz, sofort außer-
Irdentlich hohe Zuschußrente zu verlangen für das Privilegium, ein
anständiges und komfortables Dorf auf der Grundoberfläche zu er-
lichten zur Behausung der Bearbeiter des unterirdischen Eigentums.
Dieser Preis, der jede Verbesserung verbiete, wenn nicht direktes
Verbot, schrecke ebenfalls andere ab, welche sonst wohl bauen
Möchten. . . . Ich will den Wert dieser Entschuldigung nicht weiter
Antersuchen, auch nicht, auf wen denn in letzter Hand die zuschüssige
Ausgabe für anständige Wohnstätten fallen würde, auf den Grund-
berrn, den Minenpächter, die Arbeiter oder das Publikum. . . Aber
ängesichts solcher schmählichen Tatsachen, wie die beigefügten Be-
Michte (des Dr. Hunter, Stevens usw.) sie enthüllen, muß ein Heil-
Nittel angewandt werden. ... Grundeigentumsrechte werden so be-
nutzt, um ein großes öffentliches Unrecht zu begehen. In‘ seiner
Eigenschaft als Mineneigner ladet der Grundherr eine industrielle
Kolonie zur Arbeit auf seinem Gebiet ein, und macht es dann, in
Seiner Eigenschaft als Eigentümer der Grundoberfläche, den von ihm
versammelten Arbeitern unmöglich, die zu ihrem Leben unentbehr-
liche, geeignete Wohnstätte zu finden. Der Minenpächter (der kapita-
listische Ausbeuter) hat kein Geldinteresse, dieser Teilung des
Handels zu widerstehen, da er wohl weiß, daß, wenn die letzteren
Ansprüche maßlos sind, die Folgen nicht auf ihn fallen, daß die
Arbeiter, auf die sie fallen, zu unwissend sind, um ihre Gesundheits-
Techte zu kennen, und daß weder die ekelhaftesten Wohnungen noch
laulstes Trinkwasser jemals Anlaß zu einem Streik liefern.“186
——
154 Ebenda, S. 515, 517.
185 Ebenda, S. 16.