Full text: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

‚hnitt, 
pro 
‚rung 
den 
Wie 
aoch. 
platz 
nötig 
ırden 
t ge 
:ages 
alle 
den 
sagt 
teste 
Art 
hire 
‚zahl; 
‚roße 
Ab- 
ein 
4 80 
und 
ver“ 
ı ob 
habe 
ucht 
‚ittel 
U.) 
gen” 
„uck; 
venD 
den 
ain9 
bei 
des 
rten 
ine? 
; zu 
‚ick 
‚BE 
nem 
ont 
‚hält 
der 
Dreiundzwanzigstes Kapitel. 
603 
Schlecht, es werde geliefert oder zurückgehalten, er muß dafür 
zahlen oder sich vielmehr einen Lohnabzug gefallen lassen.“1#4 
Im Konflikt mit der „öffentlichen Meinung“ oder auch der Ge- 
sundheitspolizei geniert sich das Kapital durchaus nicht, die teils 
gefährlichen, teils entwürdigenden Bedingungen, worin es Funktion 
und Häuslichkeit des Arbeiters bannt, damit zu „rechtfertigen“, das 
sei nötig, um ihn profitlicher auszubeuten. So, wenn es entsagt auf 
Vorrichtungen zum Schutze gegen gefährliche Maschinerie in der 
Fabrik, auf Ventilations- und Sicherheitsmittel in den Minen usw. 
So hier mit der Behausung der Minenarbeiter. 
„Als Entschuldigung“, sagt Dr. Simon, der ärztliche Beamte des 
Privy Council, in seinem offiziellen Bericht, „als Entschuldigung für 
die nichtswürdige Hauseinrichtung wird angeführt, daß Minen ge- 
Wöhnlich pachtweise ausgebeutet werden, daß die Dauer des Pacht- 
kontrakts (in Kohlenwerken meist 21 Jahre) zu kurz ist, damit der 
Minenpächter es der Mühe wert halte, gut eingerichtete Häuser für 
das Arbeitervolk und die Gewerbsleute usw. zu liefern, welche die 
Unternehmung anzieht; hätte er selbst die Absicht, nach dieser Seite 
hin freigebig zu verfahren, so würde sie vereitelt werden durch den 
Grundeigentümer. Der habe nämlich die Tendenz, sofort außer- 
Irdentlich hohe Zuschußrente zu verlangen für das Privilegium, ein 
anständiges und komfortables Dorf auf der Grundoberfläche zu er- 
lichten zur Behausung der Bearbeiter des unterirdischen Eigentums. 
Dieser Preis, der jede Verbesserung verbiete, wenn nicht direktes 
Verbot, schrecke ebenfalls andere ab, welche sonst wohl bauen 
Möchten. . . . Ich will den Wert dieser Entschuldigung nicht weiter 
Antersuchen, auch nicht, auf wen denn in letzter Hand die zuschüssige 
Ausgabe für anständige Wohnstätten fallen würde, auf den Grund- 
berrn, den Minenpächter, die Arbeiter oder das Publikum. . . Aber 
ängesichts solcher schmählichen Tatsachen, wie die beigefügten Be- 
Michte (des Dr. Hunter, Stevens usw.) sie enthüllen, muß ein Heil- 
Nittel angewandt werden. ... Grundeigentumsrechte werden so be- 
nutzt, um ein großes öffentliches Unrecht zu begehen. In‘ seiner 
Eigenschaft als Mineneigner ladet der Grundherr eine industrielle 
Kolonie zur Arbeit auf seinem Gebiet ein, und macht es dann, in 
Seiner Eigenschaft als Eigentümer der Grundoberfläche, den von ihm 
versammelten Arbeitern unmöglich, die zu ihrem Leben unentbehr- 
liche, geeignete Wohnstätte zu finden. Der Minenpächter (der kapita- 
listische Ausbeuter) hat kein Geldinteresse, dieser Teilung des 
Handels zu widerstehen, da er wohl weiß, daß, wenn die letzteren 
Ansprüche maßlos sind, die Folgen nicht auf ihn fallen, daß die 
Arbeiter, auf die sie fallen, zu unwissend sind, um ihre Gesundheits- 
Techte zu kennen, und daß weder die ekelhaftesten Wohnungen noch 
laulstes Trinkwasser jemals Anlaß zu einem Streik liefern.“186 
—— 
154 Ebenda, S. 515, 517. 
185 Ebenda, S. 16.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.