Full text : Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Siebter Abschnitt.

stimmten Umständen vorgehen, die sich dahin zusammenspitzen:
Zweierlei sehr verschiedene Sorten von Warenbesitzern müssen sich
gegenüber- und in Kontakt miteinander treten, einerseits Eigner
von Geld, Produktions- und Lebensmitteln, denen es gilt, die von
ihnen geeignete Wertsumme zu verwerten durch Ankauf fremder
Arbeitskraft; anderseits freie Arbeiter, Verkäufer der eigenen Arbeitskraft
 und daher Verkäufer von Arbeit. Freie Arbeiter in dem
Doppelsinn, daß weder sie selbst unmittelbar zu den Produktionsmitteln
 gehören, wie Sklaven, Leibeigene usw., noch auch die
Produktionsmittel ihnen gehören, wie beim selbstwirtschaftenden
Bauer usw., sie davon vielmehr frei, los und ledig sind. Mit dieser
Spaltung des Warenmarktes sind die Grundbedingungen der kapitalistischen
 Produktion gegeben. Das Kapitalverhältnis setzt die Scheidung
 zwischen den Arbeitern und dem Eigentum an den Verwirklichungsbedingungen
 der Arbeit voraus. Sobald die kapitalistische
Produktion einmal auf eigenen Füßen steht, erhält sie nicht nur jene
Scheidung, sondern reproduziert sie auf stets wachsender Stufenleiter.
 Der Prozeß, der das Kapitalverhältnis schafft, kann also
nichts anderes sein als der Scheidungsprozeß des Arbeiters vom
Eigentum an seinen Arbeitsbedingungen, ein Prozeß, der einerseits
die gesellschaftlichen Lebens- und Produktionsmittel in Kapital verwandelt,
 anderseits die unmittelbaren Produzenten in Lohnarbeiter.
Die sogenannte ursprüngliche Akkumulation ist also nichts als der
historische Scheidungsprozeß von Produzent und Produktionsmittel.
Er erscheint als „ursprünglich“, weil er die Vorgeschichte des Kapitals
 und der ihm entsprechenden Produktionsweise bildet.
Die ökonomische Struktur [der wirtschaftliche Aufbau] der
kapitalistischen Gesellschaft ist hervorgegangen aus der ökonomischen
 Struktur der feudalen Gesellschaft. Die Auflösung dieser hat
die Elemente jener freigesetzt.
Der unmittelbare Produzent, der Arbeiter, konnte erst dann
über seine Person verfügen, nachdem er aufgehört hatte, an die
Scholle gefesselt und einer andern Person leibeigen oder hörig zu
sein. Um freier Verkäufer von Arbeitskraft zu werden, der seine
Ware überall hinträgt, wo sie einen Markt findet, mußte er ferner
der Herrschaft der Zünfte, ihren Lehrlings- und Gesellenordnungen
und hemmenden Arbeitsvorschriften entronnen sein. Somit erscheint
die geschichtliche Bewegung, die die Produzenten in Lohnarbeiter
verwandelt, einerseits als ihre Befreiung von Dienstbarkeit und
Zunfizwang; und diese Seite allein existiert für unsere bürgerlichen
Geschichtschreiber. Anderseits aber werden diese Neubefreiten erst
Verkäufer ihrer selbst, nachdem ihnen alle ihre Produktionsmittel
und alle durch die alten feudalen Einrichtungen gebotenen Garantien
ihrer Existenz geraubt sind. Und die Geschichte dieser ihrer Expropriation
 beruht nicht auf bloßen Mutmaßungen. Sie ist in die
Geschichte der Menschheit eingeschrieben mit unverlöschlichen
Zügen von Blut und Feuer.
            
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