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Siebter Abschnitt.
Die Klagen jener alten Chroniken sind immer übertrieben, aber
sie zeichnen genau den Eindruck der Revolution in den Produktionsverhältnissen
auf die Zeitgenossen selbst. Ein Vergleich zwischen
den Schriften der Kanzler Forteseue und Thomas Morus veranschaulicht
die Kluft zwischen dem 15. und 16. Jahrhundert. Aus ihrem
goldenen Zeitalter, wie Thornton richtig sagt, stürzte die englische
Arbeiterklasse ohne alle Zwischenübergänge in das eiserne.
Die Gesetzgebung erschrak vor dieser Umwälzung. Sie stand
noch nicht auf der Zivilisationshöhe, wo „Wealth of the Nation“,
[»Nationalreichtum“], das heißt Kapitalbildung und rücksichtslose
Ausbeutung und Verarmung der Volksmasse als Gipfel aller Staatsweisheit
gelten. In seiner Geschichte Heinrich VII. sagt Baco:
„Um diese Zeit (1489) mehrten sich die Klagen über Verwandlung
von Ackerland in Weide (zur Schaftrift usw.), leicht zu versehen
durch wenige Hirten; und Pachtungen auf mehrere Jahre, auf Lebzeit
und auf jährliche Kündigung (wovon ein großer Teil der
Yeomen [Freisassen] lebte) wurden in Herrengüter verwandelt. Dies
brachte einen Verfall des Volkes hervor und infolgedessen einen
Verfall von Städten, Kirchen, Zehnten. ... In der Abstellung dieses
Mi$standes war die Weisheit des Königs und des Parlaments zu
dieser Zeit bewundernswert. .. . Sie ergriffen Maßregeln wider
diese entvölkernde Usurpation der Gemeindeländereien (depopulating
inclosures) und die ihr auf dem Fuße folgende entvölkernde
Weidewirtschaft (depopulating pasture).“
Ein Akt Heinrich VIL, 1489, c. 19, verbot die Zerstörung aller
Bauernhäuser, zu denen wenigstens 20 Acres Land gehörten. In
einem Akt 25, Heinrich VIII., wird dasselbe Gesetz erneuert. Es
heißt unter anderm, daß „viele Pachtungen und große Viehherden,
besonders Schafe, sich in wenigen Händen aufhäufen, wodurch die
Grundrenten sehr gewachsen und der Ackerbau (tillage) sehr verfallen,
Kirchen und Häuser niedergerissen, erstaunlich große Volksmassen
die Mittel verloren haben, sich selbst und Familien zu erhalten“.
Das Gesetz verordnet daher die Wiedererbauung der verfallenen
Bauernhöfe, bestimmt das Verhältnis zwischen Kornland
und Weideland usw. Ein Akt von 1533 klagt, daß manche Eigentümer
24000 Schafe besitzen, und beschränkt deren Zahl auf
2000.198
Die Volksklage und die seit Heinrich VII. an 150 Jahre fortdauernde
Gesetzgebung wider die Expropriation der kleinen Pächter
und Bauern waren gleich fruchtlos. Das Geheimnis ihrer Erfolglosigkeit
verrät uns Baco wider Wissen. „Der Akt Heinrich VIL“, sagt
er in seinen „Essays, civil and moral“, Sect. 20, „war tief und bewunderungswürdig,
indem er Landwirtschaften und Ackerbauhäuser
19 In seiner „Utopia“ spricht Thomas Morus von dem sonderbaren
Land, wo „Schafe die Menschen auffressen“, („Utopia, transl. Robinson,
ed. Arber. London 1869“, p. 41. [Uebersetzung von Dr. Ignaz Emanuel
Wessely. München 1896, 8. 38.]