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hatte, sondern die zwingende Lage hat den 18. März und die
Commune goschaíFen. Ihr Ausgangs- und Stützpunkt war be
deutsamer Weise eine zugleich militairische und dabei vor
wiegend proletarische Macht, nämlich die überwiegende Mehr
zahl der Bataillone der Nationalgarde, von denen das ursprüng
lich agirendo Centralcomite gewählt war.
3. In Rücksicht auf die politischen Formen ist allerdings
schon der Name der Commune den neuern Grossstaaten gegen
über eine Anomalie. Ein Bündniss der grossen Städte Frank
reichs sollte die Grundgestalt des politischen Daseins bilden,
um so die Unterdrückung der städtischen Elemente durch das
Werkzeug des platten Landes unmöglich zu machen. Man
berief sich nicht nur auf die Rolle der Pariser Commune von
1793, sondern verstieg sich in einigen Schriftstücken zur Er
innerung an die uralte Herkunft communaler Selbständigkeits
bestrebungen aus dem 12. Jahrhundert. Paris wollte sich so
ziemlich als selbständiger Staat constituiren und nur in den
unumgänglich gemeinsamen Angelegenheiten föderative Ver
bindlichkeiten eingehen. Ihm sollte eine eigne Militair-, Ge
richts- und Finanzhoheit zukommen. An die Stelle des stehen
den Heeres sollte die Bewaffnung der ganzen Bürgerschaft
treten, und überhaupt sollten alle Attribute des Staats, soweit
sie bestehen blieben oder nach der socialistischen Seite auszu
dehnen wären, für Paris eben auch der Pariser Regierung
angehören. Selbstverständlich hätte sich aus den grössern
städtischen Einheiten alsdann föderalistisch ein planmässig
handelndes Ganze gebildet, dem sich das platte Land natur-
gemäss einfügen musste. Wenigstens waren dies die unter
solchen Voraussetzungen naheliegenden Gesichtspunkte, und
wenn auch die Formen des Gewaltstaats der neuern Jahr
hunderte nicht auf dem Wege, an den die Commune dachte,
verschwinden werden, so ist doch schon überhaupt der Gedanke,
dass dieser Staat nicht die letzte geschichtliche Form, ja über
haupt kein Gebilde von grosser historischer Stabilität sei, von
bedeutender Tragweite. Ein Föderalismus irgend welcher
Art ist freilich unter lauter Gewaltverhältnissen ein unzuläng
licher und nicht zum Ziele führender Anknüpfungspunkt; aber
ausser der individuellen Freiheit muss auch die Freiheit der
Gruppen und namentlich der grössern Städte den Angelpunkt