18. Kapitel. Die Privatbeamten.
489
kaufmännischer Vereine“ ein am 26. Januar 1890 gegründeter und die
meisten Verbands vereine umfassender „Stellenvermittlungsbund kauf
männischer Vereine“ gebildet, der aber unabhängig neben dem Verbände
besteht. Nach den Ermittlungen von Schack (a. a. 0.) waren bei 12
Vereinen zu verzeichnen im Kalenderjahr:
Offene Stellen Bewerbungen Besetzte Stellen
1900 .... 44870 54224 16491
1901 .... 37 013 61 308 14524
1902 .... 35 420 58 136 14 570
und bei 13 weiteren Vereinen in dem am 31. März schließenden
Jahr:
1900/01 ... 7 732 9 028 2 SOS
1901/02. . . 6 168 9 796 2 405
Die umfangreichste Tätigkeit entwickelte der Verband deutscher
Handlungsgehilfen in Leipzig, der Verein für Handlungskommis von
1858 in Hamburg und der Kaufmännische Verein in Frankfurt a. M.
Diese 3 Vereine stehen auch nach der im Reichsarbeitsblatt II. Jalirg.
1904 Heft 1 vom Kaiserl. Statistischen Amt für das 1. Vierteljahr 1904
veröffentlichten Statistik obenan. Die Statistik umfaßt 47 Vereine,
ohne damit die Gesamtzahl der in Betracht kommenden Vereine er
schöpfen zu wollen. Bei diesen Vereinen waren im 1. Vierteljahr zu
erledigen 26 265 Bewerbungen für männliche und 3447 Bewerbungen
für weibliche Personen; an offenen Stellen waren für jene 14 878, für
diese 2825 vorhanden. 35% der Bewerbungen wurden zurück
gezogen oder ohne Vermittlung der Vereine erledigt, 43% der offenen
Stellen wurden auf gleiche Weise erledigt, 35% der offenen Stellen
wurden durch Vermittlung der Vereine besetzt. Nur % der am letzten
Tage des Vierteljahrs vorhandenen Bewerber männlichen und über
die Hälfte der Bewerber weiblichen Geschlechts waren stellenlos.
Zwei Fünftel jener und über % dieser waren in gekündigter, der
Rest in ungekündigter Stellung. Daraus geht hervor, daß in dem
besprochenen Zeitraum ein großer, bei den männlichen Bewerbern
der weitaus größte Teil noch nicht stellenlos war. Ob man das als
den regelmäßigen Zustand wird ansehen können, müssen spätere Er
hebungen zeigen. Der beträchtliche Anteil der Bewerber, deren
Stellung bereits gekündigt war, spricht dafür, daß — wie schon er
wähnt — die bei den Privatbeamten häufige längere Kündigungsfrist
gegen eine unerwartete und schnell eintretende Stellenlosigkeit einen
gewissen Schutz gewährt und es ermöglicht, sich vor deren Eintritt
um Ersatz für die gekündigte Stellung bemühen.
Gleichwohl ist im In- und Auslande das Bestreben hervorgetreten,
die wirtschaftlichen Nachteile der Stellenlosigkeit, die einem Teil der
Privatbeamten droht und dadurch ihre Lage unsicher gestaltet, durch
Versicherung abzuschwächen. Umfangreich sind indes die Leistungen