Siebter Abschnitt.
welche fast Sklaverei ist“, mäßigen, weil sie eben dadurch
„die Freiheit ihrer ehemaligen Meister, der jetzigen Unter-
nehmer“, verletzen (die Freiheit, die Arbeiter in der Sklaverei zu
erhalten !), und weil eine Koalition gegen die Despotie der ehe-
maligen Meister der Zunft — man rate! — eine Herstellung der
durch die französische Verfassung abgeschafften Zunft ist!220
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4. Das Aufkommen der kapitalistischen Pächter.
Nachdem wir die gewaltsame Schöpfung vogelfreier Proletarier
betrachtet, die blutige Disziplin, welche sie in Lohnarbeiter ver-
wandelt, die schmutzige Haupt- und Staatsaktion, die mit dem Aus-
beutungsgrad der Arbeit die Akkumulation des Kapitals polizeilich
steigert, fragt sich, wo kommen die Kapitalisten ursprünglich her?
Denn die Expropriation des Landvolkes schafft unmittelbar nur
große Grundeigentümer. Was die Entstehung des Pächters betrifft,
so können wir sie sozusagen mit der Hand betappen, weil sie ein
langsamer, über viele Jahrhunderte sich fortwälzender Prozeß ist.
Die Leibeigenen selbst, woneben auch freie kleine Landeigner,
befanden sich in sehr verschiedenen Besitzverhältnissen und wurden
daher auch unter sehr verschiedenen ökonomischen Bedingungen
emanzipiert.
In England ist die erste Form des Pächters der selbst leibeigene
Bailiff [ Vogt, Verwalter des Herrengutes]; Seine Stellung ist ähnlich
der des altrömischen Villicus, nur in engerer Wirkungssphäre.
Während der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts wird er ersetzt
durch einen Pächter, den der Landlord mit Samen, Vieh und Acker-
werkzeug versieht. Seine Lage ist nicht sehr verschieden von der
des Bauern. Nur beutet er mehr Lohnarbeit aus. Er wird bald
Metayer, Halbpächter. Er stellt einen Teil des Ackerbaukapitals, der
Landlord den andern. Beide teilen das Gesamtprodukt in kontrakt-
lich bestimmter Proportion. Diese Form verschwindet in England
rasch, um der des eigentlichen ’Pächters Platz zu machen, welcher
sein eigenes Kapital durch Anwendung von Lohnarbeitern verwertet
und einen Teil des Mehrprodukts, in Geld oder in natura, dem
Landlord als Grundrente zahlt.
Solange, während des 15. Jahrhunderts, der unabhängige Bauer
und der neben dem Lohndienst zugleich selbst wirtschaftende Acker-
knecht sich selbst durch ihre Arbeit bereichern, bleiben die Um-
Stände des Pächters und sein Produktionsfeld gleich mittelmäßig.
Die Agrikulturrevolution im letzten Dritteil des 15. Jahrhunderts, die
fast während des ganzen 16. Jahrhunderts (jedoch mit Ausnahme
seiner letzten Jahrzehnte) fortwährt, bereichert ihn ebenso rasch,
220 Buchez et Roux: „Histoire Parlementaire“, vol. X, p. 193-—195.