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handensein aus betn Ausland eingeführter hochwertiger
LuXuswaren zeigt, und daß das bei ihnen herrschende
Mißverhältnis zwifchenWert undZoll stark genug
ist, um Erörterungen über eine etwa spätere Besteuerung
im Inland erzeugter Luruswaren für absehbare Zeit
entbehrlich erscheinen zu lassen.
Wenn, wie die letzte Tabelle zeigt, ca. 180 Millionen
Mark hochwertiger, dem Lurusbedarfe zuzurechnender
oder — wo der reine Luruscharakter zweifelhaft
erscheinen könnte — zum wenigsten doch im Inland
ebenso wohlfeil herstellbarer Waren insgesamt mit nur
9 Millionen Mark oder mit nur 5 % des Einfuhrwertes
durch den Zoll belastet sind, wenn sich ferner im Einzelnen
die höchste Belastung (bei Schokoladen und Perlmutterknöpfen)
mit nur etwa 18°/« ihres Großhandelswertes
zeigt, wenn daran erinnert werden darf, daß
beispielsweise die deutsche Schokoladenindustrie bei einer
sich auf 18 °/o des Großhandelswertes stellenden Zollbelastung
der Einfuhrware lebhafte Klagen über den
Entzug der Herstellung gerade der feinsten Erzeugnisse
durch das Ausland führen muß, so erkennt man unschwer,
in wie weitgehendem Maß unser bisheriges
Zollsystem die Gesichtspunkte der Lurusbesteuerung vernachlässigt
hat. Man muß festhalten, daß unsere Tabakbesteuerung,
obwohl sie nach ihrer Höhe pro Kopf der
Bevölkerung von anderen Kulturländern noch um das
Doppelte bis Dreifache übertroffen wird, unter Berücksichtigung
des Gewichtszolles die Einfuhr ausländischer