Full text: Mexico

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Mexicanische Wirtschaft etc. 
Nicht wesentlich verschieden war auch — außer den 
Negersklaven — die Stellung der freien Neger und der all- 
mählich an Zahl zunehmenden Mischlinge zwischen Indianern 
und Weißen (Mestizen), Indianern und Negern (Zambos) und 
Weißen und Negern (Mulatten). Vollberechtigt vor dem Gesetz 
waren nur die Weißen, gleichviel ob sie in Spanien oder in 
Mexico geboren waren; in der Praxis freilich waren letztere, 
die Kreolen, doch benachteiligt, indem die höchsten Beamten- 
posten fast ausschließlich den in Spanien geborenen Weißen 
vorbehalten blieben. Nichtspanische Europäer waren nur höchst 
spärlich vorhanden, da sie vom Gesetz eigentlich gar nicht zu- 
gelassen waren. 
Spanier sind im 16. Jahrhundert in mäßiger Zahl nach 
Mexico eingewandert und haben sich dort rasch zu akklimati- 
sieren vermocht, da die Mitteltemperaturen des Hochlands denen 
weiter Teile ihrer alten Heimat ungefähr gleich waren und auch 
im heißen Tiefland die Wärmeverhältnisse im allgemeinen den 
Sommertemperaturen Südspaniens entsprachen. 
Am Ende des 16. Jahrhunderts wurde die Zahl der Spanier 
(mit Einschluß von etwa 3000 Nichtseßhaften) noch auf weniger 
als 18.000 für das Gebiet des heutigen Staates angegeben. 
während die Zahl der Negersklaven ein wenig höher war”). 
Die Zahl der Indianer, die während und bald nach der Er- 
oberung des Landes durch Krankheiten, Hungersnot und Kriege 
sehr rasch zurückgegangen war, hat sich später allmählich 
wieder erholen können, so daß sie kurz vor der Befreiung des 
Landes von der spanischen Herrschaft — am Anfang des 
19. Jahrhunderts nach der Schätzung Alexander von 
Humboldts?) — auf 3*/, Millionen Seelen angewachsen war 
(60% Prozent der Gesamtbevölkerung). Dagegen sollte nach 
demselben großen Reisenden die Zahl der Mestizen 1'/4 Mil- 
5 Germän Latorre, Vireinato de Nueva Espafıa (Publicaciones 
del Centro oficial de Estudios americanistas de Sevilla, Tom. IV), Sevilla 
1920, S. 98. 
?) Versuch über den politischen Zustand des Königreiches Neu- 
Spanien, Tübingen 1810, 5 Bde, (Genauere Angaben für die Einzelgebiete 
_— aber noch mit Ausnahme von Chiapas — in IL S. 14£.)
	        
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