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gehilfen, in deren Haushalt dieser Posten 36,22 v. H. der Ausgaben beträgt,
die Teuerung bedeutend stärker als die Teuerungsziffer ausweisen kann!).
Von den weiteren Ergebnissen ist hervorzuheben, daß die Lebens—
haltung der minderbemittelten Kaufmannsgehilfen — unter minderbemittelt
sollen die Kaufmannsgehilfen verstanden werden, deren Einkommen weniger
als 4000, — AM beträgt, — außerordentliche Mängel aufweist. Sie
schränken ihren Bedarf an Kleidung, Hausrat, Erholung, Schul⸗ und Lern⸗
mitteln, Verkehrsmitteln, Dienstleistungen und vor allem die Sparrücklagen
über Gebühr ein. Auch die Ernährung zeigt starke Mängel, insofern als
für die nahrhaften Nahrungsmittel nicht genügend Einkommensteile auf⸗
gewandt werden können. Verschärft wird die Lage dieser Haushaltungen,
soweit sie in Großstädten wohnen, denn die hohen Mietpreise und auch be—
trächtliche Aufwendungen für Heizung, Beleuchtung, Schulgeld, Lernmittel,
Erholung und Steuern beengen die Lebenshaltung dieser Familen noch
mehr. Eine ähnlich gedrückte Lage ergibt sich für die Haushaltuͤngen, die
über eine größere Kopfzahl verfügen. Die Einschränkungen in der
ganzen Lebenshaltung — vor allem die Herabdrückung der Aus⸗
gaben für Hausrat, Kulturbedürfnisse und Erspar—
nisse auf ein Minimum sowie die Veränderung der
Nährweise zu den billigen pflanzlichen Nahrungs—
mitteln, wie Brot, Margarine, Kartoffeln zeigen, daß die Kinder—
einschränkung in den Kreisen des Kaufmannsgehilfenstandes nicht zuletzt auf
die gedrückte Lebenshaltung zurückzuführen ist.
Wie die Tarifstatistik des Deutschnationalen Handlungsgehilfen⸗Ver⸗
bandes und die Statistik der Angestelltenversicherung ausweisen, bezieht die
große Mehrzahl der deutschen Kaufmannsgehilfen Gehälter, die mit den Ein⸗
kommen dieser von uns als minderbemittelt bezeichneten Kaufmannsgehilfen
übereinstimmen, ja, zu einem großen Teil noch unter den von uns unter—
suchten Einkommensstufen liegen. Ohne lohnpolitische Fragen aufwerfen
zu wollen, wird man fordern müssen, daß das Gehalt, das sich letztlich nach
Leistungen und nicht nach Teuerungszahlen zu richten hat, mindestens eine
standeswürdige Lebenshaltung gestattet. Dieses Mindestmaß wird gegen⸗
wärtig von einem sehr großen Teil der deutschen Kaufmannsgebilfen nicht
erreicht.
1) Der Kaufmannsgehilfe, der in der Vorkriegszeit 250 Mark Gehalt bezog (z. B.
ein Bilanzbuchhalter), hätte im Mai 1927 393,45 N verdienen müssen, um über eine
gleiche Kaufkraft wie in der Vorkriegszeit zu verfügen. Zu diesem Ergebnis kommt man,
Denn man eine Umrechnung mit Hilfe des hier festgestellten Verbrauchsverhältnisses der
Kaufmannsgehilfen und den Reichsindexziffern für Ernährung, Wohnung, Bekleidung,
Heizung und Beleuchtung und Sonstiges vornimmt. Die heute notwendige Kaufkraft
wird aber noch etwas höher liegen, da die stark gestiegenen Steuerabgaben und die höheren
Versicherungsbeiträge von der Indexziffer für Sonstiges nicht gemessen werden. Der
Lebenshaltungsindex des Kaufmannsgehilfen, der sich aus der Beziehung zwischen Vor⸗
kriegsgehalt und dem heute notwendigen Gehalt ergibt, würde für Mai 1927 157,4 be⸗
tragen, während die amtliche Teurungszahl mit nur 1460,5 errechnet wird. Das wirklich
bezogene Gehalt lag damals weit unter dem für notwendig errechneten. Die Tarifstatistik
des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes wies Ende 1026 als entsprechendes
Gehalt 318 0 aus. Dazu käme freilich eine kleine Erhöhung durch die infolae der
Mietvpreissteigerung stattgefundenen Gehaltsbewegungen.