Full text: John Pierpont Morgan, der Weltbankier

zusammengefaßt waren, waren amerikanische Gesell- 
schaften. Der Sitz ihrer Leitung war in Amerika und 
sie waren den Gesetzen des Bundes und der Einzel- 
staaten unterworfen. Wenn aber ein Ozeanschiffahrts- 
trust geschaffen werden sollte, so mußte er sowohl 
Gesellschaften amerikanischer Nationalität umfassen, 
wie auch solche, deren Schiffe unter dem Union Jack 
und gegebenenfalls auch unter den Flaggen von Staa- 
ten des europäischen Festlandes fuhren. Er würde 
also eine internationale Korporation sein, und zwar 
die erste ihrer Art. Es waren zwar schon früher viel- 
fach Abkommen zwischen Fabrikanten derselben 
Waren in verschiedenen Staaten abgeschlossen worden, 
aber noch nie Abkommen, die amerikanische und aus- 
ländische Gesellschaften unter eine einheitliche Lei- 
tung bringen sollten. 
Infolgedessen wies Morgan seine Rechtsberater an, 
nachzuforschen, ob die Gesetze der Vereinigten Staa- 
ten etwa die Organisation eines Zusammenschlusses 
von amerikanischen, englischen und europäischen 
Schiffahrtsgesellschaften verböten. Die Nachforschung 
erforderte nicht viel Zeit. Ihr Ergebnis war, daß der 
Bildung eines internationalen Schiffahrtstrusts durch 
die amerikanischen Gesetze kein Hindernis in den Weg 
gelegt würde, Auch die englischen Gesetze sagten 
nichts über ein Verbot, britische Gesellschaften unter 
die Leitung einer ausländischen Dachgesellschaft zu 
stellen. Was die für die Finanzierung eines solchen 
Trusts notwendigen Summen betraf, so waren sie un- 
gleich geringer als die, die zur Bildung der United 
States Steel notwendig gewesen waren. 
Im Frühjahr 1903 war der Plan des Schiffahrtstrusts 
soweit gediehen, daß die Eintragung vorgenommen 
werden konnte, Der Plan sah die Übernahme des ge- 
samten Aktienkapitals der nachstehend aufgezählten 
== 
& 
K „3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.