Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Steuer.  Sie  ist,  ihrem  realen  Charakter  gemäß,  in  dem  Orte,  in  dem
das  Objekt,  das  Vieh,  ist,  zu  entrichten,  gleichviel  wo  das  Steuersubjekt,
der  unmittelbare  Besitzer,  wohnt.  Der  steuerrechtliche  Begriff  Vieh
ist  der  dem  allgemeinen  Sprachgebrauch  entsprechende;  es  fallen
demnach  unter  ihn  nicht  Geflügel,  Hunde,  Katzen  u.  dgl. 1 ).
Die  Mängel  der  Yiehsteuer  liegen  einmal  in  ihrer  inneren
Natur  selbst  und  sodann  in  ihrer  besonderen  Durchführung  begründet.
Als  Eealsteuer  teilt  sie  im  allgemeinen  die  diesen  anhaftenden  Mängel
und  Vorzüge.  Sie  ist  eine  rohe,  primitive  Form  der  Ertragsbesteuerung ­
  und  lastet  besonders  schwer  auf  dem  Kleingrundbesitz.  Noch
drückender  wird  sie  vielfach  für  den  kleinen  Pächter.  Für  ihn  wirkt
sie  wie  ein  Zuschlag  zu  der  ihn  schon  schwer  belastenden  (10,20  °/ 0 )
imposta  di  ricchezza  mobile,  der  er  hinsichtlich  seiner,  von  der  Grundsteuer ­
  nicht  getroffenen,  gewerblichen  Einkünfte  unterliegt  (während
der  sein  Grundstück  selbst  bewirtschaftende  Eigentümer  von  ihr  befreit ­
  ist).  Ihre  Regelung  in  den  einzelnen  Gemeinden  ist  ungleichmäßig ­
  und  oft  mangelhaft,  da  die  Provinzialreglements  ihnen  im  allgemeinen ­
  große  Freiheit  lassen.  Darum  sind  die  Steuersätze  hier
sehr  hoch,  dort  niedrig,  hier  gibt  es  ein  steuerfreies  Minimum,  dort
nicht  usw.  In  manchen  Orten  beträgt  die  Steuer,  nach  den  Angaben
von  Lacava *  2 ),  sogar  20  bis  30°/ 0  der  steuerbaren  Einkünfte  aus
dem  beweglichen  Vermögen.  Besonders  ungünstig  liegen  die  Verhältnisse, ­
  wie  Coletti 3 )  berichtet,  in  Macerata,  in  den  Abruzzen
und  zum  großen  Teil  in  dem  Gebiete  des  ehemaligen  Kirchenstaates.
Man  klagt  sie  sogar  an,  daß  sie  die  italienische  Schafzucht  zu
ruinieren  drohe.  Ihr  Anwendungsgebiet  ist,  wie  später  noch  näher
dargelegt  wird,  vielmehr  auf  extensiv  als  auf  intensiv  bewirtschaftete
Gegenden  beschränkt.
Allein,  die  Steuer  mit  einem  Male  abzuschaffen,  kann  nicht  das
Ziel  sein,  solange  nichts  Besseres  an  ihre  Stelle  gesetzt  werden  kann.
Die  Kritik  richtet  sich  auch  weniger  gegen  sie  als  solche  als  viel-»)

  Saredo  III,  S.  589.
2 )  P.  Lacava,  La  finanza  locale  in  Italia,  Torino  1896,  S.  215.  —  Lacava
ist  ein  scharfer  Gegner  der  Viehsteuer.  „Sie  ist  die  schädlichste  Steuer  für  die
Landwirtschaft,  indem  sie  einen  ihrer  angesehensten  Zweige  schädigt  und  vor
allem  die  ärmste  landwirtschaftliche  Bevölkerung  trifft,  deren  Schicksal  alle  beweinen, ­
  aber  niemand  kommt  zu,  Hilfe.  Außer  der  Landwirtschaft  würde  die  Abschaffung ­
  der  Steuer  der  Vermehrung  des  Viehes  förderlich  sein  .  .  .“
3 )  F.  Coletti,  Industjda  armentizia  e  Imposte,  im  „Giornale  degli  Economisti“
1894  (Oktbr.),  1896  (Dezbr.).
            
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