rungspreis der Kuh muß in die Gestehungskosten der Milch einge-
rechnet und auf den Literpreis ausgeschlagen werden. Werden diese
Aufschläge angesammelt, so bleibt das Kapital (Restwert der Kühe
plus, Aufschläge) auf seiner Höhe. Um den Aufschlag genau be-
wirken zu können, müßte jener Unterschied und die Gesamtzahl der
Liter Milch, die die Kuh gibt, bekannt sein. Da dies bei Bestim-
mung des Aufschlages nicht der Fall sein kann, so muß seine Höhe
nach der Erfahrung bemessen werden. Daß eine Ersatzkuh vor-
aussichtlich mehr kosten wird, berechtigt nicht, den Aufschlag höher
zu bemessen. Die Neuanschaffung bedeutet dann eine Kapitalver-
mehrung. Die Arbeitsmittel, als welches hier die Kuh zu betrachten
ist, sind also als Teil des Kapitals anzusehen, das, soweit sie in Be-
tracht kommen, durch die Wertabgabe unter der Annahme ihrer An-
sammlung auf seiner Höhe erhalten bleibt. Die Kapitalnutzung aber
liegt im Ertrag; sie ist die unmittelbare Form der Geldnutzung. Sie
vereinigt hier die Anschaffung des: Handelswertes mit der Unter-
nehmerleistung und dem Unternehmerrisiko. Die mittelbare Geld-
nutzung, die Verzinsung durch Ausleihen, die dem Borger die Un-
ternehmerleistung und das Risiko überläßt, kann nur zum Vergleich
herangezogen werden, um festzustellen, ob und um wieviel der Er-
trag eine solche Verzinsung überstiegen hat.
Bei den technischen Arbeitsmitteln ist die Bemessung der
Wertabgabe insofern eine schwierige, weil sie wegen ihrer Ver-
schiedenartigkeit nicht gleichmäßig auf die Arbeitsergebnisse be-
zogen werden können. Am einfachsten liegt die Sache bei den-
jenigen Arbeitsmitteln, die Arbeit leisten, die, in Gang und wieder
außer Gang gesetzt, eine Arbeitszeit nach Stunden oder Tagen meß-
bar ergeben, die man auf die ebenfalls nach Stunden oder Tagen
bemessene, durch fachmännische Erfahrung bestimmte Gesamt-
arbeitsleistung des Arbeitsmittels beziehen kann. Unbestimmter ist
die Beziehung zum Arbeitsergebnis bei jenen Arbeitsmitteln, die
nicht Arbeit leisten, sondern den Arbeitsvorgängen im Allgemeinen
dienen ohne Rücksicht auf ihren Umfang, wie die Baulichkeiten.
Wenn einer Maschine ein Wert von 30 000 Arbeitsstunden beigelegt
wurde, so hat sie, wenn diese Gesamtstundenzahl sich beispiels-
weise auf 600 Werke verteilt, an jedes — Gleichheit vorausgesetzt
— 50 Stunden abgegeben, gleich 5 Mark, wenn die Maschine 3000
Mark gekostet hat. Ist der Anschaffungspreis des Fabrikgebäudes
100,000 Mark und schrieb ihm fachmännisches Urteil 200,000 Ar-
beitsstunden zu, so stellt sich die Hausstunde auf 0,5 Mark und
jedes der 600 Werke hätte vom Hause 50:2 = 25 Mark zu ersetzen
gehabt, die zu der Maschinenarbeit von 5 Mark hinzutreten. Waren
10 gleiche Maschinen ständig im Gange, um die 600 Werke herzu-
Stellen, so wurde jedes Werk mit 50 Mark Maschinenleistung be-
lastet und die Wertabgabe des Hauses betrug, auf die einzelne Ma-
schine bezogen, 2,50 Mark. Waren die 10 Maschinen nicht ständig
im Gebrauch, so erhöhte sich die Wertabgabe des Hauses im Ver-
hältnis. Waren die Werke, waren die Maschinen verschieden, so
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