Full text: Meyer Amschel Rothschild, der Gründer des Rothschildschen Bankhauses

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Die Bescheinigung ging an Schmerfeld und wurde von diesem am 
28. Januar 1807 dem Buderus ausgehändigt. Damit war alles bis 
dahin Gerettete, soweit es Privatvermögen war, zurückerstattet, 
und soweit es kurfürstliches Eigentum war, in Sicherheit gebracht ,9 . 
Inzwischen waren in Kassel bereits neue Verhandlungen mit Lagrange 
eingeleitet worden, um aus den konfiszierten Kisten nicht zwar 
die Wertsachen — denn diese gab der Franzose nicht heraus —, 
aber wenigstens die Nachweisungen der Außenstände zu retten. 
Von welcher Wichtigkeit die letzteren waren, zeigt uns ein Blick 
in das hessische Finanzwesen der damaligen Zeit. 
Die hessische Finanzverwaltung zerfiel wesentlich in drei Kassen, 
die Kammer-, Kriegs- und Kabinettskasse, ln die Kammerkasse 
flössen die Domanialeinkünfte und die indirekten Steuern, in die 
Kriegskasse die Landesgrundsteuer und die von den Ständen be 
willigten außerordentlichen Grundabgaben, die nach dem Erhebungs 
termin als Martini- und Petristeuern bezeichnet wurden. Die Kriegs 
kasse diente eigentlich zur Unterhaltung des Militärs, die Kammer 
kasse zur Bestreitung der sonstigen Staatsverwaltung. Besonders 
aus der Kriegskasse wurden die durch Sparsamkeit erübrigten 
Kapitalien ausgeliehen. Von untergeordneter Bedeutung war die 
sog. Kabinettskasse, von 1814 ab Schatullkasse genannt. Abgesehen 
von Zinsen und Kapitalsrückzahlungen bestanden die Einnahmen 
dieser Kasse im Anfang des 19. Jahrhunderts vorzugsweise in Zu 
schüssen, die auf allerhöchsten Befehl die beiden anderen Kassen 
zu leisten hatten. Die Oberrentkammerkasse hatte sogar eine 
regelmäßige Beisteuer von jährlich 15 000 Rtlrn. zu zahlen. Im 
Jahr 1805 betrug der Etat der Kabinettskasse 62 780 Rtlr., in den 
ersten 10 Monaten des Jahres 1806 36 605 Rtlr. Hauptausgabe 
posten bildeten die gnädigst verordneten Besoldungen und Zulagen, 
bei denen auch die Reichsgräfin von Schlotheim figuriert, und außer 
dem die Reisekosten. Kleinere Posten betreffen die Bedürfnisse 
zur Garderobe, Bijouteriewaren und Nippes, Silbergeschirr, allerhand 
Mobilien, die Kabinettsbibliothek, Kupferstiche, Zeitungen und Jour 
nale usf. 80 Man könnte glauben, die Kabinettskasse sei eine Privat 
kasse des Regenten gewesen. Es bestand aber keine eigentliche 
Trennung zwischen Staats- und Privatvermögen. Der Landgraf oder 
der Kurfürst konnte in seiner Eigenschaft als Staatsoberhaupt auch 
über die Kriegs- und Kammerkasse ohne Zuziehung der Landstände 
verfügen. Umgekehrt wurde auch die Kabinettskasse gelegentlich
	        
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