Object: Volkswirtschaftspolitik

Arbciterschutzpolitik. 
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Der Gedanke, von der Schweiz aüsgegangen, ist durch die 
auf Veranlassung des deutschen Kaisers in Berlin vom 15. 
bis 29. März 1890 abgehaltene Versammlung der Vertreter 
von 15 Staaten verwirklicht. Die Versammlung hat in ihren 
Beschlüssen das Mindestmaß dessen bezeichnet, was in vorge 
schrittenen Staaten hinsichtlich des Arbeiterschutzes erwünscht 
ist. In Deutschland wurde dieses Mindestmaß durch das 
Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891 verwirklicht, in bezug 
auf die Ausschließung der Kinderarbeit, aus gewerblichen Be 
trieben noch überholt. 
Vertreter der beteiligten und anderer Kreise verschiedener 
Länder traten 1897 iir Zürich und Brüssel zur Erörterung 
der Arbeiterschutzfragen zusammen und empfahlen, freilich 
in verschiedener Form, die Errichtung eines zwischenstaatlichen 
Arbeiterschutzamts.. Eine weitere derartige Versammlung, 
diesmal unter Beteiligung staatlicher Vertreter, fand 1900 
in Paris statt und begründete die „Internationale Vereinigung 
für gesetzlichen Arbeiterschutz". Diese errichtete 1901 das 
„Jntemativuale Arbeitsamt" in Basel, das von vielen Saaten, 
auch vom Deutschen Reiche, durch Geldbeiträge unb Mit 
teilung von Gesetzen, Verordnungen usw. gefordert wird. 
Auf Veranlassung der genannten Vereinigung hat infolge 
einer Einladung der Schweiz vom 8.—16. Mai 1905 in Bern 
unter Beteiligung von 15 Staaten eine neue Arbeiterschutz- 
versammlung stattgefunden. Sie stellte Grundzüge zu Ab- 
kommen über das Verbot der Verwendung weißen (gelben) 
Phosphors bei der Zündholzherstellung und über das Verbot 
der Nachtarbeit der Frauen auf. ltber beide Punkte sind 1906 
zwischen einer größeren Reihe von Staaten Abkommen ge 
troffen, an denen auch Deutschland beteiligt ist. In Deutsch 
land hatte bezüglich des Phosphorverbots bereits das er 
wähnte Gesetz vom 10. Mai 1903 Vorkehrungen getroffen. 
Zur Durchführung des zweiten Abkommens und zur Herbei-
	        
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