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Asiatische Türkei.
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türk. Pfund = 100 Piaster
Piaster = 40 Para
Zahlungsklausel.
Der Bezogene eines Wechsels in fremder Währung kann in der Türkei nicht zur
Zahlung in der betreffenden Währung verpflichtet werden, da nach dem Gesetz alle Schulden
in türkischem Gelde bezahlt werden müssen. Trotzdem sind Zahlungsklauseln gebräuchlich,
und es wird nachstehender Vermerk empfohlen: „payable au cours du change a vue sur...“
Wechselstempel.
über Piaster 1000 . 2... . „
2000 für jede angefangenen
Piaster 2000
10000 für jede angefangenen
Piaster 5000 ‚ ,
100000 für jede angefangenen
Pijaster 10000 . .
Transitwechsel kosten den halben Wechselstempel.
bis Piaster 1000
9 000
10.000
100 90
Piaster 1
9
m
Wechselprotest.
Mangels Zahlung muß ein Wechsel spätestens am ersten Werktage nach Verfall
protestiert werden. Ein beschleunigtes Prozeßverfahren für Wechselklagen ist in der Türkei
nicht voraesehen.
Dokumente.
Es wird empfohlen, Konnossemente an „Order“ zu stellen und mit dem Vollgiro an
Bank zu versehen,
Die Zollbehörden verlangen ein vom Konsulat beglaubigtes Ursprungszeugnis.
Dokumente werden im allgemeinen erst bei Ankunft der Ware aufgenommen. . Sollen
Tratten, die Dokumente begleiten, protestiert werden, so muß hierzu hesondere Weisung
erteilt werden,
Waren, die nicht abgenommen worden sind, können im Zollhaus unverzollt eingelagert
werden. Für die ersten 7 Tage wird kein Lagergeld erhoben,
Waren, die im Zollhaus liegen, können in der Türkei nur gegen Feuer versichert
werden.
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