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11. Der Markt von Lübeck
daß der Parchimsche und Wittenborgsche Budenbesitz im Mannesstamme auf eine
Familie zurückgeht.
67) Vgl. Alois Schulte in der Ztschr. der Savignystiftung f. Rechtsgesch., German.
Abt., Bd. 37, S. 654, dessen Vermutung in Lübeck ihre einwandfreie Bestätigung findet. —
Auch F. Philippi, D. Lit.-Z. 1917, Sp. 1621.
68) Auf die technische Seite der Baulichkeiten des Marktes möchte ich um so weniger
näher eingehen, da sie nichts Neues gegenüber den erschöpfenden Darstellungen (H. G.
Gengler, Stadtrechtsaltertümer, S. 135ff.; Keussen, Topographie von Köln) bringen.
Die Buden waren in Lübeck zunächst durchweg einstöckig; offenbar auch zahlreicher
als der Bestand der Karte, und kleiner als etwa so stattliche, zu Häusern gewordene Buden-
gruppen wie VIII, 221 F. Da die kleinen Buden sehr häufig so angelegt waren, daß mehrere
von ihnen ‚sub uno tecto“ lagen, lag der Ausbau zu Häusern aus solchen Budengruppen
auch aus technischen Gründen sehr nahe und ist schon vor 1285 offenbar namentlich
in den Reihen der Krämerbuden häufig erfolgt. Auf den Ausbau der Buden zu Wohn-
häusern wird in Abschnitt IV näher eingegangen; auch auf den Versuch der Stadt, 1285
Filzerbuden über Schusterbuden anzulegen. Bemerkenswert ist auch, daß ein einziges
Mal (1284) das Wort ‚,halla‘‘ für eine Bude begegnet: es ist die Bude XXI, 266 A.
59) Vgl. oben S. 45.
70) Z, B. erhielt Albert Brüggemaker 1365 als Belohnung für seine der Stadt bei der
Regelung der Segeberger Angelegenheit (vgl. Pauli, Zustände I, S. 5 und S, 154) ge-
leisteten Dienste die zwischen den beiden ihm gehörenden Buden (II 230, 236, IV 237)
liegende ehemalige städtische Filzerbude auf dem Schwibbogen als Geschenk. Es ist das
zugleich das praktische Eingeständnis dafür, daß der 1285 begonnene Versuch, durch
Überbau 19 Filzerbuden in der Höhe des ersten Stockes anzulegen, endgültig gescheitert
war.
2) Vgl. oben S. 48.
2) Vgl. oben S. 107, Anm. 8.
7) Nach einer Notiz im zweiten Kämmereibuch (Hs. 339, f. 16v) hat man für ca. 1340
mit einer höheren Zahl von Verkaufsplätzen in den macella carnium zu rechnen. Diese
Notiz besagt, daß die Einnahme der Kämmerei damals ‚circa 105 m.‘“ betrug. Da jeder
eigentliche carnifex I m., jeder Verkäufer geringerer Fleischware (qui lardum et intestina
pecorum vendunt) 12 ß (also + m.) zahlte, käme die Zahl 105 genau heraus, wenn man
mit 60 Fleischern und 60 Kaldaunenverkäufern rechnen würde. Dies Verhältnis (} zu +)
ist aber offenbar ausgeschlossen. Vielleicht hat man es mit 100 Fleischern und 8Kaldaunen-
verkäufern zu tun (100 x 1 = 100; 8 x 10ß =5m.); also mit 108 Verkautsplätzen.
Für 1300 wird die Gesamtzahl 100 angemessen sein.
74) St.A. Lübeck, Interna 10. Druck: L.U.B. II, S. 1032, Nr. 1090,
75) Nicht 28, wie Wehrmann, Zunftrollen, S. 28 angibt.
7%) A. a. O. S. 28.
77) Die Liste von 1292, also die älteste des oberen Gewandhauses, führt die Bezeichnung:
„Grawanthus an. 92 Pasce.‘““ Ihr Vergleich mit der Liste von 1297 ergibt die Über-
aäinstimmung von „grawanthus‘“ (pannus griseus!) mit der „„,domus pannorum superior‘‘.
7) Vgl. Rörig, Zur Baugeschichte 2, S. 149. — Quellen für die „cellaria“: L.U.B. I,
S. 251; wobei zu beachten ist, daß hier, getrennt von den Angaben über die cellaria,
bereits die Abgaben vom oberen und unteren Gewandhaus erwähnt werden, ohne daß
aber für sie auch die einzelnen Namen der Inhaber der sortes aufgeführt wären: ebenda
S. 248. — Für die Jahre 1283—1297: L.U.B. IT, S. 1020 ff, — Der Abdruck der Kämmerei-
hefte dieser Jahre genügt nicht ganz, wenn auch die Leistung der Wiedergabe als
solche für die damalige Zeit hoch einzuschätzen ist. — Für 1262 ist festzustellen, daß die
Zahl 6 die eigentliche Grundzahl ist; daß aber damals noch vorübergehendes Mieten von
derartigen Verkaufsplätzen hinzukommt: z. B. zahlt Johann Keding für die Benutzung
von einer Woche 14 d. — Der Mietzins von 3 m und darüber ist der höchste, der überhaupt