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11. Der Markt von Lübeck
Städten das untere Geschoß der Rathäuser durchgängig als Verkaufshalle eingerichtet
und dem Betriebe der Tuchhändler vorbehalten war‘. Für Lübeck nahm man bisher
jedenfalls ein vom Rathaus räumlich getrenntes Gewandhaus an; bis zum ausgehenden
13. Jahrhundert hat aber auch in Lübeck das Erdgeschoß des vorderen Langhauses dem
Gewandschnitt gedient. Vgl. auch M. Stoeven, Der Gewandschnitt in den deutschen
Städten, 1915, S. 38.
37) Die Angaben über die Verlosungsart der Verkaufsstände der Gewandschneider,
Gerber, Fleischhauer und Bäcker sind abgedruckt: L.U.B. II, S. 1045— 1047; größtenteils
in den aus dem liber memorialis entnommenen Anmerkungen,
38) witgerwer und illi cum rotlasch stehen als Einheit den Lohgerbern gegenüber.
Irrtümlich zieht Höhler, a. a. O. S. 11, „illi cum rotlasch‘“ zu den Lohgerbern.
3) Vermutlich ist die Zahl zu gering.
%0) Vergeblich habe ich eingehend die späteren Quellen durchgearbeitet, um geeignetere
Unterlagen zu gewinnen, Einiges von diesen Untersuchungen möchte ich hier mitteilen,
da sie für die spätere Gewerbegeschichte Lübecks wertvolle Anhaltspunkte geben.
Während seit 1370 das Einziehen der Jahresmieten von allen Einzelbuden und dem
Pelzerhaus Sache der Wette wird, hat die Kämmerei diejenigen Verkaufsstellen behalten,
deren Plätze verlost wurden: Gewandhaus, Fleischschrangen, Bäckerbänke, Lohhaus,
obwohl hier nur die Lohgerber anfänglich ihre Plätze verlosten; außerdem die Einnahmen
von Stadelgeld auf dem Markte selbst. Dementsprechend begegnen bereits in der ältesten
Rechnungsablage vom Jahre 1408 (L.U.B. V, S. 277ff.) Einnahmen von den Gewand-
schneidern, Bäckern, Knochenhauern, vom Lohhaus und vom ‚„,stedelgelde up dem
markede‘. Ungünstig liegen die Verhältnisse der Folgezeit insofern, als die Empfangs-
rollen der Kämmerei von 1421 bis 1459 all diese Einnahmen summarisch unter der Rubrik
„von latelgelde und stadelgelde‘“ buchen, allerdings von 1421 bis 1433 wenigstens das
Stadelgeld vom Marktplatz für sich allein. Von 1421 bis 1459 gehen diese Gesamteinnahmen
von 338 m. 15 ß auf 261 m. 12 ß, bis 1612 sogar auf 192 m. 1 ß zurück. Von 1460 an
liegen die Dinge wieder günstiger: die Einnahmen werden jetzt wieder spezifiziert. Für
das Jahr 1460 ergeben sich folgende Beträge (Kämmereiempfangsbuch 1, f. 3):
i. Knochenhauer (1. und 2. Rate) ........ „. ,. 138 m.
2. Gewandschneider ........ 2. „37
3, Bäcker (1. und 2. Rate) .......... ; .. 32 „ 7ß
4 Rotlöscher (Weißgerber) (1. und 2. Rate) ... 9, 4ß
5. Lohgerber (1. und 2. Rate) ... ........... 9
6. Wollenweber .........- aä
7. Stadelgeld auf dem Markt . - Lee 30 ,,
Summe: 261 m. 11 ß.
Bis zum Jahre 1530 sind diese Einnahmen lückenlos zu verfolgen; das nächste Empfangs-
buch setzt erst 1583 ein; von da an können die Beobachtungen wieder fortgesetzt werden.
Mit der Zeit werden die Eintragungen eingehender: während der Eintrag von 1460 nur
die Nettoeinnahmen bringt, werden später Brutto- und Nettoeinnahmen (unter Abzug
von Trinkgeldern usw.) gebucht. Diese Bruttoeinnahmen lassen einen unmittelbaren
Schluß auf die Zahl der Gewerbetreibenden zu; zum Überfluß ist obendrein noch die
Zahl und die jährliche Leistung des einzelnen Gewerbetreibenden oft angegeben. Z. B.
1530: 50 Knochenhauer, 21 Gewandschneider, 45 Bäcker. Leider versagen diese Angaben
ganz für die im Lohhaus zu suchenden Handwerker. Schon 1462 fallen die Lohgerber
zanz aus. 1530 ist die Abgabe der Rotlöscher auf 4 m. 10 ß (Brutto: 5 m.), die der Wollen-
weber (auch Lakenmacher genannt) auf 2 m. 10 ß (Brutto: 3 m.) zusammengeschrumpit.
Will man den alten Satz, daß jeder Wollenweber 4 ß zahlt, zugrunde legen, so hätte man
1460 mit 20, 1530 mit 12 Wollenwebern zu rechnen. In der Tat ist bei den Bäckern der
alte Satz (1 m. 6 ß) bis ins 17. Jahrhundert hinein der gleiche geblieben! Dafür hat es
sich bei ihnen aber auch nur um eine Formalität gehandelt, wenn sie z. B. 1654 überhaupt