Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

‚18 
11. Der Markt von Lübeck 
Städten das untere Geschoß der Rathäuser durchgängig als Verkaufshalle eingerichtet 
und dem Betriebe der Tuchhändler vorbehalten war‘. Für Lübeck nahm man bisher 
jedenfalls ein vom Rathaus räumlich getrenntes Gewandhaus an; bis zum ausgehenden 
13. Jahrhundert hat aber auch in Lübeck das Erdgeschoß des vorderen Langhauses dem 
Gewandschnitt gedient. Vgl. auch M. Stoeven, Der Gewandschnitt in den deutschen 
Städten, 1915, S. 38. 
37) Die Angaben über die Verlosungsart der Verkaufsstände der Gewandschneider, 
Gerber, Fleischhauer und Bäcker sind abgedruckt: L.U.B. II, S. 1045— 1047; größtenteils 
in den aus dem liber memorialis entnommenen Anmerkungen, 
38) witgerwer und illi cum rotlasch stehen als Einheit den Lohgerbern gegenüber. 
Irrtümlich zieht Höhler, a. a. O. S. 11, „illi cum rotlasch‘“ zu den Lohgerbern. 
3) Vermutlich ist die Zahl zu gering. 
%0) Vergeblich habe ich eingehend die späteren Quellen durchgearbeitet, um geeignetere 
Unterlagen zu gewinnen, Einiges von diesen Untersuchungen möchte ich hier mitteilen, 
da sie für die spätere Gewerbegeschichte Lübecks wertvolle Anhaltspunkte geben. 
Während seit 1370 das Einziehen der Jahresmieten von allen Einzelbuden und dem 
Pelzerhaus Sache der Wette wird, hat die Kämmerei diejenigen Verkaufsstellen behalten, 
deren Plätze verlost wurden: Gewandhaus, Fleischschrangen, Bäckerbänke, Lohhaus, 
obwohl hier nur die Lohgerber anfänglich ihre Plätze verlosten; außerdem die Einnahmen 
von Stadelgeld auf dem Markte selbst. Dementsprechend begegnen bereits in der ältesten 
Rechnungsablage vom Jahre 1408 (L.U.B. V, S. 277ff.) Einnahmen von den Gewand- 
schneidern, Bäckern, Knochenhauern, vom Lohhaus und vom ‚„,stedelgelde up dem 
markede‘. Ungünstig liegen die Verhältnisse der Folgezeit insofern, als die Empfangs- 
rollen der Kämmerei von 1421 bis 1459 all diese Einnahmen summarisch unter der Rubrik 
„von latelgelde und stadelgelde‘“ buchen, allerdings von 1421 bis 1433 wenigstens das 
Stadelgeld vom Marktplatz für sich allein. Von 1421 bis 1459 gehen diese Gesamteinnahmen 
von 338 m. 15 ß auf 261 m. 12 ß, bis 1612 sogar auf 192 m. 1 ß zurück. Von 1460 an 
liegen die Dinge wieder günstiger: die Einnahmen werden jetzt wieder spezifiziert. Für 
das Jahr 1460 ergeben sich folgende Beträge (Kämmereiempfangsbuch 1, f. 3): 
i. Knochenhauer (1. und 2. Rate) ........ „. ,. 138 m. 
2. Gewandschneider ........ 2. „37 
3, Bäcker (1. und 2. Rate) .......... ; .. 32 „ 7ß 
4 Rotlöscher (Weißgerber) (1. und 2. Rate) ... 9, 4ß 
5. Lohgerber (1. und 2. Rate) ... ........... 9 
6. Wollenweber .........- aä 
7. Stadelgeld auf dem Markt . - Lee 30 ,, 
Summe: 261 m. 11 ß. 
Bis zum Jahre 1530 sind diese Einnahmen lückenlos zu verfolgen; das nächste Empfangs- 
buch setzt erst 1583 ein; von da an können die Beobachtungen wieder fortgesetzt werden. 
Mit der Zeit werden die Eintragungen eingehender: während der Eintrag von 1460 nur 
die Nettoeinnahmen bringt, werden später Brutto- und Nettoeinnahmen (unter Abzug 
von Trinkgeldern usw.) gebucht. Diese Bruttoeinnahmen lassen einen unmittelbaren 
Schluß auf die Zahl der Gewerbetreibenden zu; zum Überfluß ist obendrein noch die 
Zahl und die jährliche Leistung des einzelnen Gewerbetreibenden oft angegeben. Z. B. 
1530: 50 Knochenhauer, 21 Gewandschneider, 45 Bäcker. Leider versagen diese Angaben 
ganz für die im Lohhaus zu suchenden Handwerker. Schon 1462 fallen die Lohgerber 
zanz aus. 1530 ist die Abgabe der Rotlöscher auf 4 m. 10 ß (Brutto: 5 m.), die der Wollen- 
weber (auch Lakenmacher genannt) auf 2 m. 10 ß (Brutto: 3 m.) zusammengeschrumpit. 
Will man den alten Satz, daß jeder Wollenweber 4 ß zahlt, zugrunde legen, so hätte man 
1460 mit 20, 1530 mit 12 Wollenwebern zu rechnen. In der Tat ist bei den Bäckern der 
alte Satz (1 m. 6 ß) bis ins 17. Jahrhundert hinein der gleiche geblieben! Dafür hat es 
sich bei ihnen aber auch nur um eine Formalität gehandelt, wenn sie z. B. 1654 überhaupt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.