II. Der Markt von Lübeck
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noch Latelgeld zahlten: die ehemaligen Brotbänke dienten damals bereits ganz anderen
Zwecken. Vgl. S. 108, Anm. 27. Dasselbe gilt von den Gewandschneidern: ihr ‚„„Lateldag‘“‘
hatte nichts mehr mit dem Verteilen von Verkaufsstellen im Gewandhaus zu tun, sondern
war eine feierliche Zeremonie geworden, bei der der Wein immer mehr die Hauptrolle
spielte. Vgl. oben S. 117, Anm. 82, und Hagedorn, Mitt. d. Ver. f. Lüb. Gesch., H. 1,
S. 115ff. Sinn hatte dies Latelgeld noch bei den Fleischhauern: sie blieben im Schrangen
bei ihren macella. Dafür zahlten sie aber auch schon im 15. Jahrhundert eine ums Drei-
fache erhöhte Miete für jede Fleischbank: 3 m. 1 ß. Interessant ist, daß sich gegen Ende
des 16. Jahrhunderts ihre Zahl noch weiter verringert. 1584 sind es noch 50, 1594: 48,
1596: 46. — Im Gegensatz zu den immer mehr zurückgehenden Einnahmen aus Latel-
und Stadelgeld zog die Einnahme aus der Marktwage, die gleichfalls der Kämmerei
unterstand, kräftig an: von 1584 bis 1612 allein von 454 auf 980 m. Die 192 m. 1 ß Latel-
geld, die 1612 eingenommen wurden, machen sich demgegenüber doch recht kümmerlich,
Das Stadelgeld vom Markt ist in den Jahren 1612— 1658 auf die zwar konstante, aber
ächerlich geringe Summe von 8 m. 12 ß heruntergesunken. Seit 1467 erschließt sich eine
1eue Einnahme vom Markt aus den offenbar damals angelegten ‚„,butterhoken boden“;
1468 bringen sie 68 m. ein (Kämmereiempfangsbuch 1, f. 59 v und 65 v). 1478 folgt die
wesselbode, auch olde wesselbode genannt, mit 7 m. jährlicher Bruttozahlung. — Im
16. Jahrhundert fielen dann noch aus der „Verlehnung‘“ der Goldbuden, entsprechend
jem Vertrag von 1531 (vgl. Wehrmann, Zunftrollen, S. 222), der Kämmerei weitere
Einnahmen zu. Dabei kamen Beträge von 20—50 m. zur Zahlung, wenn dem verstorbenen
Goldschmied nahestehende Personen die Bude verlehnt erhielten, was die Zahlung der
jährlichen Miete keineswegs ausschloß. Weit höhere Beträge kamen zur Verrechnung,
wenn an den Rat zurückgefallene Buden neu vergeben wurden: 1627 und 1629 werden
so je 1200 m. für eine‘ Goldschmiedbude, 1633 sogar 1400 m. von der Kämmerei einge-
nommen (Kämmereiempfangsbuch 4, 126 v ff.). In den Goldschmiedbuden war eben die
alte Marktorganisation noch lebendig geblieben: deshalb hier dem wirklichen Werte
angepaßte Zahlen, nicht die verknöcherten, stehengebliebenen Zahlen des ‚„,Latelgeldes“‘.
%ı) Das Verhältnis dieser Händlergruppe zu den Fischsellern auf Fisch- und Salzmarkt
bedarf allerdings noch der Aufklärung. Vgl. L.U.B. IV, S. 129; auch zu den 9 Herings-
wäschern im harinchus bei Block XXI.
%®) Vgl. oben S. 64.
») Wehrmann, Zunftrollen 225: Grapengießer. 1354: Wat de grapengeteren des
market dages vorkopen willen buten oren husen van ereme gude, dat scholen se vorkopen
oppe deme markede by der wage unde anders nergene. Als solche Markttage gelten
offenbar Montag und Donnerstag.
%) So J. Höhler, a. a. O. S. 60.
3) Hier sind offenbar auch die beiden scriptores super cimiterium b. Mariae virg. zu
suchen, die W. Brehmer in den Mitt. d. Ver. f. Lüb. Gesch. 2, S. 160 erwähnt. Unter
ihnen hat man private Urkundenschreiber zu sehen; die Handlung, die ihren Urkunden
zugrunde lag, mag sich zum Teil in der danach benannten Briefkapelle der Marienkirche
abgespielt haben. Vgl. Bau- und Kunstdenkmäler Bd. Il, S. 139. Über das 1360 erfolgte
Eindringen der städtischen notarii in das Budenhaus XV vgl. Rörig, Zur Baugeschichte 1,
5. 9.
»%) 235 A: bis 1288 2 bodae sutrinae, dann 1.
”7) Vgl. Rörig, Zur Baugeschichte 1, S. 7.
») O.St.B. I, 272, 6.
”) Vgl. Tabelle III, Gruppe C.
(00) J. Höhler, a. a. O. S. 14, bewertet die corduvanere ohne weiteres als sutores.
‘9l) Da in historisch feststellbarer Zeit die Zahl der Buden sich durch Zusammenlegen
ständig verringert, ist die für ca. 1300 festzustellende Zahl sicher zu gering.
102) Diese können mehrmals verlegt worden sein und ganz zu Anfang auf dem Gelände