Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

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11. Der Markt von Lübeck 
der Blocks VII, VIN, XI oder XXI gelegen haben. Da sie am leichtesten beweglich 
waren, wurden sie schließlich vom eigentlichen Marktplatz heruntergeschoben. Das 
Nähere siehe in Abschnitt II. 
103) ‚inter apothecarios‘‘ werden 1313 und sonst 221 B, C und 245 in Block VIII und 
247, 248 A und B genannt (0.St.B. II, 135, 2 und 160, 1). 248 B kauft 1292 der mgr. 
Jakob de Colonia apothekarius— Bude VI1I1221 B begegnet bereits 1262 als ‚apotheca‘‘; 
1286 ist allerdings ihr Eigentümer der institor Stephan, der 1305 als verstorben bezeichnet 
wird, Da aber 1313 die ‚„„‚domus Stephani institoris“ als „inter apothecarios‘“ liegend 
bezeichnet wird und 1339 ein „apothekarius‘“ als Käufer auftritt, ist VII1221 B hier und 
in Tabelle VI zu den Apothekerbuden gerechnet. 
‘°%) In Hamburg sind Sattler, Riemenschneider, Zaummacher, Zeugsticker, Taschen- 
macher, Beutelmacher, Platten- und Helmschläger mit den Malern in einem Amt ver- 
einigt. Vgl. H. Reincke, Ztschr. d. Ver, f. Hamb. Gesch. XXI, S. 126ff.; für Rostock 
ist die berufliche Vereinigung von clipeatores und sellifices für 1282 bezeugt. L.U.B. I, 
S. 395. — Auch in Köln wohnen Schildmacher und Maler zusammen. Vgl. Heinrich von 
Loesch, Kölner Zunfturkunden I, S. 32*. 
105) Vgl. oben S. 53. 
1066) Über den weiteren Ausbau des Marktes durch die Stadt siehe das oben S. 54 Mit- 
geteilte. 
107) Die Rekonstruktion des Marktplatzes, die 1878 Th. Sartori anfertigte, ist eine gut- 
gzemeinte, aber wissenschaftlich unbrauchbare Leistung. Sartori arbeitete nicht mit den 
Quellen, sondern richtete sich namentlich nach dem, was Pauli über den Markt mit- 
geteilt hatte, ihn hier und da mißverstehend. Die Karte ist neuerdings wiedergegeben 
bei J. Warncke, Handwerk und Zünfte in Lübeck, 1912, zwischen S. 96 und 97. Wenn 
Warncke die Karte „nicht in allen Einzelheiten“ für richtig, im ganzen aber als Über- 
sichtsplan für nützlich hält, so ist immerhin zu betonen, daß sie eigentlich in allen Einzel- 
heiten falsch ist. Ein näherer Nachweis erübrigt sich, 
108) V223 und V 11243 damals bereits als Geschäftshaus nur je eines Krämers zusammen- 
gelegt. 
19) Soweit sie damals bereits Buden hatten. Die übrigen noch auf dem forum. 
140) Unklar bleiben die Verhältnisse der Wechsler. Zwar werden die Buden X 250 A—C, 
251/252 A—E bis ins 15. Jahrhundert hinein Wechslerbuden genannt. Ein sicherer 
Anhaltspunkt dafür, daß sie wirklich damals noch von Wechslern benutzt wurden, ist 
aber nicht vorhanden, obwohl die Krämerbuden X 249 A, B 1290 als in fine, ubi camp- 
sores sedent (0.St.B. I, 138, 2) bezeichnet werden; diese Buden selbst liegen nur prope 
campsores (1295: 0.St.B. I, 246, 6), ohne selbst Wechslerbuden zu sein. Jedenfalls gehören 
ihre Eigentümer — die Brüder Wincop (250) und der Ratsherr Gottschalk Campsor 
(251/252) — nicht zu den 1290 (L.U.B. II, S. 1033) und den seit 1316 (L.U.B. II, S. 1048 
bis 1050) aufgeführten, von der Stadt konzessionierten Wechslern, die an die Stadt eine 
Konzessionsgebühr, nicht etwa eine Budenmiete, zahlen. Die Krämerbuden 249 A, B 
sind zwar 1299 von dem campsor Hinrich de Raceborg, 1310 dem campsor Johann 
Drivene gekauft, aber beide Male noch im selben Jahre weiterverkauft worden. Sie haben 
also als Spekulationsobjekte, nicht als dauernde Geschäftsstelle gedient; 1372 sitzt in 
beiden ein Krämer. — Da es 1288 von den als Wechslern in den gleichzeitigen Wechsler- 
listen nicht belegten Brüdern Wincop heißt, daß sie in den 3 Wechslerbuden selbst sitzen 
(resident; O.St.B. I, 81, 1), so behandle ich diese 3 Buden als dem Marktverkehr entzogen 
und nehme an, daß die Wechsler, damals im Durchschnitt 5 an der Zahl (L.U.B. II, 
S. 1048: 1316), in den 5 Buden 251/252 A—E als Mieter gesessen haben. Die Buden 250 
A—C scheiden damit als eigentliche Marktbuden aus. Anfang des 15. Jahrhunderts sind 
250 und 251/252 zu zwei Häusern ausgebaut. 1346 waren übrigens nur 2 Wechsler vor- 
handen (L.U.B. IT, S. 1050, Anm. 10); ebenso 1352—1355, wie sich aus den Zahlungs- 
vermerken der Hs. 339 ergibt.
	        
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