II. Der Markt von Lübeck
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diese Verordnung mag ein lehrreiches Beispiel dafür sein, wie wenig aus Verordnungen
jür den wirklichen Verlauf der Dinge zu entnehmen ist und wie wenig auf dem Ver-
ordnungswege eine im Fluß befindliche wirtschaftliche Umwälzung aufgehalten werden
kann.
ısz) Dagegen vermag ich die Ansicht W. Brehmers, Ztschr. d. Ver, f. Lüb. Gesch. V,
S. 136, daß der Markt sich im 12. Jahrhundert bis zur Petrikirche ausgedehnt habe,
nicht zu teilen.
133) Daß es sich auch bei den Filzern — ebenso wie z. B. ganz offensichtlich bei den
Riemenschneidern — nicht etwa um ein zwangsweises Ansiedeln auf dem Markt aus
Gründen der Warenkontrolle handelt, zeigt deutlich die im L.U.B. II, S. 356 auf einem
Beschluß des Amts, nicht einer Verfügung der Obrigkeit beruhende Strafverfügung
gegen das Anfertigen falscher Hüte. — Das Experiment mit den Filzerbuden im ersten
Stock scheint verfehlt gewesen zu sein: die Filzer geben sie noch im 14. Jahrhundert
wieder auf; auch ein deutliches Zeichen, daß sie es mit ihren Verkaufsstätten nach Be-
lieben halten konnten.
1344) Vgl. oben S. 45.
i35) Einige Belege für das Eindringen der Riemenschneider. An Riemenschneider
wurden verkauft: 234 B: 1323. 235 A: 1325. 235 B: 1328 (bereits 1315: inter corricidas
bezeichnet). 238 A B und C: 1360. 239 A B: 1361. 241 A B C: 1394. 242 A—F: 1376. —
Über den Kauf der Buden 241 A—C durch den Riemenschneider Johan und der Buden
242 A—E (damals nur noch 4 Buden) durch den Riemenschneider Gerhard von Lippe
vgl. Rörig, Zur Baugeschichte 2, S. 138ff.; man beachte, daß die Stadt selbst dem einen
Riemenschneider 4 Buden verkauft! Derselbe Gerhard von Lippe hatte 1377 von
seinem Schwiegervater, dem Riemenschneider Johann von Verden, 238 A—C als Mitgift
erhalten und dann 1379 den Komplex durch Ankauf von 238 D erweitert. Noch 1360
waren 238 A—C in den Händen von 2 Riemenschneidern; 1365 wurden die Verdens
Alleineigentümer. Die Belege ließen sich vermehren. — Ich möchte nicht unterlassen,
darauf hinzuweisen, daß in Reval sich im 15. Jahrhundert ein ganz ähnlicher Vorgang
abspielt: Dort sind es die „Pistemacher‘‘, eine Unterabteilung der Riemenschläger, welche
einzeln mehrere Buden erwerben. Vg. A. Plaesterer, Das Altrevaler Gewerbe der
Pistemaker, Beiträge z. Kunde Estlands, Bd. 13, S. 1ff.
136) 1285 besitzt Nicolaus remensnidere eine longa domus iuxta Travenam, aus der er
eine Rente von 20 m. d. im Kapitalwert von 300 m. d. verkauft. O.St.B. I, 84, 3. —
Der bereits erwähnte Riemenschneider Johann von Verden kauft 1355 mehrere Renten
(z. B. 0.St.B. 1355 Paschae und Marci ev.) und setzt in seinem Testament 1367, Juli 4,
sehr nennenswerte Legate aus, bedenkt auch einen Pilger nach Rom und den Bau von
St. Johannis auf dem Lateran.
137) Vgl. über sie S. 124, Anm. 155.
138) 0.St.B. 1355 in assumptione.
39) Wehrmann, S. 225.
40) Vgl. auch W. Spieß, Das Marktprivileg, 1916, S. 51.
41) Wehrmann, S. 221.
42) Vgl. Rörig, Zur Baugeschichte 2, S. 143, und Wehrmann, S. 339.
43) In Frankfurt a. M. setzt der Rat 1377 ein Aufsichts- und Einmischungsrecht den
Zünften gegenüber durch: K. Bücher und Benno Schmidt, Frankfurter Zunfturkun-
den I, S. 44*f. Vgl. ferner G. v. Below, Probleme, S. 293, Anm. 1.
144) Drittes Kämmereibuch: Hs. 340, f. 49 v; vgl. auch Rörig, Zur Baugeschichte 1,
5. 6, Anm. 8.
45) Über diese Bedeutung des Wortes griseus pannus vgl. Straßburger Kaufhausord-
nung vom Jahre 1401 (G. Schmoller, Straßburger Tucher- und Weberzunft, 1879,
S. 22a): „Von dem growen unde wissen hie gemahten gewande‘, und E. Kober,
Die Anfänge des deutschen Wollgewerbes, 1908, z. B. S. 91, 96, 98, sowie die Zusammen-