Il. Der Markt von Lübeck
125
Wie das Kartenbild zeigt, gaben gerade die Eckgrundstücke an den Marktstraßen aus
räumlichen Gründen häufig den Anlaß zur Aufteilung in Budenhäuser,
9) J. Warncke,a. a. O. S. 98,
160) Zur Baugeschichte 1, S. 8.
161) Zum folgenden verweise ich auf Rörig, Zur Baugeschichte 2; auch 1. — Die
Angaben, welche K. Schaefer in der von F. Endres herausgegebenen ‚‚Geschichte der
Freien und Hansestadt Lübeck“‘‘, S. 126 ff. über das Lübecker Rathaus macht, weisen eine
Reihe von Irrtümern auf, die darauf zurückzuführen sind, daß Schaefer von meinen
Untersuchungen von 1921 keine Kenntnis genommen hat. — Zutreffend sind dagegen
die kurzen Ausführungen von Hugo Rahtgens im Lübecker Heimatbuch von 1926,
5. 166.
162) Der „Kaak‘“, der Pranger auf dem Markt, erinnert an die älteste Gerichtsbarkeit
des Rates, die Marktgerichtsbarkeit. Vgl. über ihn Th.- Hach, Über ehemalige Folter-
und Strafwerkzeuge im Museum, Lübeck 1903, S. 14f., und W. Brehmer, Mitteilungen
H. 4, S. 46. Die Angaben über die Lage widersprechen sich; sicher lag er im südöstlichen
Teil des Marktes. Belegt ist der Kaak erst seit 1423. 1561 wird die Bude 266 C als „achter
dem kake*‘‘ liegend bezeichnet.
63) Der Spott, mit dem W. Sombart, Der moderne Kapitalismus I, 2, S. 139, jene
Autoren bedenkt, für welche „die Verordnung das Leben schafft‘, ist gewiß am Platze.
Nur vermißt man bei Sombart selbst das rechte Gefühl für die urwüchsigen, geistigen
und wirtschaftlichen Kräfte, die hinter dem Vorgang der deutschen Kolonisation des
Ostens stehen, und die stark genug waren, einzelne Städte von wirklicher Bedeutung
gewissermaßen aus dem Nichts entstehen zu lassen. So war es bei Lübeck, dessen Grün-
dung und rasches Aufblühen eben nur im Zusammenhang mit der ganz bewußt betriebenen
Handelspolitik des deutsch-niedersächsischen Kaufmanns zu verstehen ist. Ich ver-
weise auf meine Ausführungen in der „Deutschen Rundschau‘‘, Septemberheift 1921,
S. 273f. Für manche der zahlreichen späteren landesherrlichen Gründungen, bei denen
ähnliche Voraussetzungen auch nicht annähernd vorhanden waren, ist Sombarts Skepsis
gewiß am Platze; um so mehr gilt es hier zu differenzieren und nicht sämtliche Gründungs-
städte in ihren wirtschaftlichen und wirtschaftspsychologischen Voraussetzungen über
einen Kamm zu scheren. Über Lübeck als eine künstliche Gründung zu spötteln, wie es
Sombart, S. 138 tut, zeugt von einem Verkennen dieser gewaltigen Unterschiede inner-
halb der Gründungsstädte selbst. Vgl. unten S. 261. Gewiß, die Verordnung schafft kein
Leben; aber ebensowenig ist ein kraftvolles Leben, das seine historisch greifbaren Nieder-
schläge hinterlassen hat, einem theoretischen System zuliebe aus dem Geschichtsverlauf
hinauszuexperimentieren.
164) Hier sei auf die beherzigenswerten Worte von Gerhard Seeliger in der Hist.,
Vtischr., Jahrgang 1913, S. 515 noch besonders verwiesen.
165) Die auf diese Weise entstandene Bearbeitung des O.St.B. der Jahre 1284— 1315
ruht als Handschrift im L.. St.A. Auch die Eintragungen der Kämmerei- und Wette-
rentenbücher bedurften erst einer sehr gründlichen Durcharbeitung, bis sie als unmittel-
bare Geschichtsquelle verwertbar waren. An den Beispielen der ‚„‚novae bodae supra
lohus constructae‘ (vgl. Rörig, Zur Baugeschichte 2, S. 140ff.) und der „„viltereboden‘“‘
(s. oben S. 124, Anm. 152) mag man ermessen, wie irreführend Überschriften dieser Buch-
eintragungen sein können,
166) Über Stadtbücher als Geschichtsquelle, 1913, S. 18ff.
167) So eindringlich P. Rehme, a. a. O0. S. 24, auf die Notwendigkeit hingewiesen hat,
sämtliche Eintragungen durchzugehen, nicht nur die scheinbar ‚„interessanten‘‘, so hat
er hier dem Gedanken der statistischen Ausnutzung keinen Ausdruck gegeben. Glück-
ıicherweise hat Rehme selbst an anderer Stelle für Lübeck den Nachweis erbracht, daß
hier die Voraussetzungen für statistische Behandlung des Grund- und Rentenbuchs
(0.St.B.) gegeben sind. Vgl. oben S. 107. Anm. 1.