Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 187 
schalk Warendorp, Hermann und Gerhard Gallin, oder auch den 1356 ge- 
storbenen Johann Clingenberg und Hermann Mornewech vertreten wurden*®*), 
sondern immerhin — namentlich gilt das für Johann Clingenberg — um 
vescheidenere Vertreter ihres Berufes. Was sie innerhalb dieses Tätigkeits- 
kreises trieben, darüber mag uns jetzt das Büchlein selbst Auskunft geben. 
1IL 
Blatt 2a und 2b bis zur Mitte der Seite sind mit Aufzeichnungen bedeckt, 
Jie unter sich zusammenhängen und die Abwicklung eines Getreidegeschäftes 
behandeln. An ihm sind in der Hauptsache drei Personen, unsere beiden 
Schwäger und Ludolf de monte, wahrscheinlich ein Stralsunder Kaufmann*®”), 
beteiligt. Nach den Eingangsworten möchte es scheinen, als ob die beiden 
Schwäger auf gemeinsame Rechnung Getreide von Ludolf de monte bezogen 
hätten. Diese Annahme würde aber nach beiden Richtungen hin trügen. 
Zunächst für das Verhältnis der beiden Schwäger zueinander. Gewiß spricht 
H. W.8) von einem gemeinsamen „Empfangen‘‘. Aber an ihm ist er nicht 
rechnerisch, etwa als Gesellschafter beteiligt, sondern als Vertreter seines 
Schwagers J. C.; verständlich bleibt das „recepimus‘‘ aus psychologischem 
Grunde: H. W. weiß, daß durch ihn sein Schwager eigentlich der Ab- 
schließende ist, und deshalb wählte er den sie beide umfassenden Plural. 
Jedenfalls geht das Geschäft nur zu Lasten J. C’s., denn die sehr beträcht- 
lichen Spesen, die H. W. für Fracht, Ausladen, Worfeln des Getreides usw. 
zu zahlen hat, sind Auslagen, mit denen er J. C. belastet; und da der Wert 
des kleinen von ihm bereits verkauften Teiles des Getreides hinter den 
Gesamtspesen beim Eingang des Getreides zurückbleibt, so bleibt J. C. für 
die Differenz sein Schuldner, Erst als J. C’s. eigene Hand einsetzt, als er 
selbst Teilbeträge des Getreides verkauft, da handelt es sich um Beträge, 
die er selbst verrechnet. Aber — und damit tritt die Rolle Ludolfs de monte 
ins rechte Licht — was er als Einnahme verbucht, erhält von ihm wiederum 
Ludolf de monte in Einzelbeträgen vergütet. 
Damit ist die Rolle, welche die drei Persönlichkeiten bei dem recht um- 
fangreichen Getreidegeschäft — es handelt sich um 28} Last Roggen, 
32 Last Gerste®) — spielen, ausreichend geklärt. Der Eigentümer dieser 
503 Last Getreide ist Ludolf de monte. Für seine Rechnung („ex parte‘‘) 
verkauft Johann Clingenberg das auf verschiedenen Schiffen eingehende 
Getreide Ludolfs de monte. Aber — gerade als das Getreide eingeht, ist 
J. C. nicht anwesend. Da tritt für ihn als sein Vertreter sein Schwager 
H. W. ein. Mit peinlicher Genauigkeit bucht er, was sein Schwager J. C. 
ihm für Barauslagen zu ersetzen hat, schreibt ihm aber auch gut, was er 
selbst von dem Getreide bereits veräußert hat. Das sind aber nur 7 Last 
gewesen: da kommt J.C. zurück, und macht noch Buchungen über 4 von ihm
	        
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