VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 187
schalk Warendorp, Hermann und Gerhard Gallin, oder auch den 1356 ge-
storbenen Johann Clingenberg und Hermann Mornewech vertreten wurden*®*),
sondern immerhin — namentlich gilt das für Johann Clingenberg — um
vescheidenere Vertreter ihres Berufes. Was sie innerhalb dieses Tätigkeits-
kreises trieben, darüber mag uns jetzt das Büchlein selbst Auskunft geben.
1IL
Blatt 2a und 2b bis zur Mitte der Seite sind mit Aufzeichnungen bedeckt,
Jie unter sich zusammenhängen und die Abwicklung eines Getreidegeschäftes
behandeln. An ihm sind in der Hauptsache drei Personen, unsere beiden
Schwäger und Ludolf de monte, wahrscheinlich ein Stralsunder Kaufmann*®”),
beteiligt. Nach den Eingangsworten möchte es scheinen, als ob die beiden
Schwäger auf gemeinsame Rechnung Getreide von Ludolf de monte bezogen
hätten. Diese Annahme würde aber nach beiden Richtungen hin trügen.
Zunächst für das Verhältnis der beiden Schwäger zueinander. Gewiß spricht
H. W.8) von einem gemeinsamen „Empfangen‘‘. Aber an ihm ist er nicht
rechnerisch, etwa als Gesellschafter beteiligt, sondern als Vertreter seines
Schwagers J. C.; verständlich bleibt das „recepimus‘‘ aus psychologischem
Grunde: H. W. weiß, daß durch ihn sein Schwager eigentlich der Ab-
schließende ist, und deshalb wählte er den sie beide umfassenden Plural.
Jedenfalls geht das Geschäft nur zu Lasten J. C’s., denn die sehr beträcht-
lichen Spesen, die H. W. für Fracht, Ausladen, Worfeln des Getreides usw.
zu zahlen hat, sind Auslagen, mit denen er J. C. belastet; und da der Wert
des kleinen von ihm bereits verkauften Teiles des Getreides hinter den
Gesamtspesen beim Eingang des Getreides zurückbleibt, so bleibt J. C. für
die Differenz sein Schuldner, Erst als J. C’s. eigene Hand einsetzt, als er
selbst Teilbeträge des Getreides verkauft, da handelt es sich um Beträge,
die er selbst verrechnet. Aber — und damit tritt die Rolle Ludolfs de monte
ins rechte Licht — was er als Einnahme verbucht, erhält von ihm wiederum
Ludolf de monte in Einzelbeträgen vergütet.
Damit ist die Rolle, welche die drei Persönlichkeiten bei dem recht um-
fangreichen Getreidegeschäft — es handelt sich um 28} Last Roggen,
32 Last Gerste®) — spielen, ausreichend geklärt. Der Eigentümer dieser
503 Last Getreide ist Ludolf de monte. Für seine Rechnung („ex parte‘‘)
verkauft Johann Clingenberg das auf verschiedenen Schiffen eingehende
Getreide Ludolfs de monte. Aber — gerade als das Getreide eingeht, ist
J. C. nicht anwesend. Da tritt für ihn als sein Vertreter sein Schwager
H. W. ein. Mit peinlicher Genauigkeit bucht er, was sein Schwager J. C.
ihm für Barauslagen zu ersetzen hat, schreibt ihm aber auch gut, was er
selbst von dem Getreide bereits veräußert hat. Das sind aber nur 7 Last
gewesen: da kommt J.C. zurück, und macht noch Buchungen über 4 von ihm