Full text : Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 207

identisch, sondern der Sohn des Hermann de Warendorp senior, also ein Glied einer
anderen Familie der Warendorp.
36) Ebenda, Mar.-Magdalenen-Quartier S. 93.
37) Vgl. oben den Textabdruck, am Anfang bei den Eintragungen über das Getreidezeschäft
 (S. 194 zu Anm. 120).
%) L.U.B. IT, Nr. 696f. — Da Hinrich Michaelis, unseres Hermann zweiter Schwiegervater,
 bereits 1326 verstorben ist — O.St.B. 1326, 1327 passim — so ist bei der Höhe der
ausstehenden Forderungen anzunehmen, daß die Witwe als Kauffrau das Geschäft
weiterführte, und nun durch ihren Schwiegersohn ihre Forderungen eintreiben ließ, der
deshalb zur Hälfte beteiligt wurde. Über einzelne Vermögensteile der zweiten Frau
"Folgen noch später Angaben.
3) Niederstadtbuch 1333, dominica ante Thome: Johannes de Verda tenetur Hermanno
de Warendorpe in 450 m. d. in Pascha, pro quibus sibi suam hereditatem, quam ab ipso
Hermanno comparavit, in epiphania domini coram consulibus impignoravit. Die Verpfändung
 vor dem. Rat fand also Neujahr 1334 statt. Es handelt sich um das frühere
Wohnhaus Hermanns, das Johann de Verda 1333 Thome (O.St.B.) — also unmittelbar
vorher — von Hermann gekauft hatte. Dieser Oberstadtbucheintrag berichtet nur von
dem Verkauf und der Auflassung des Hauses, nicht, wie das sonst häufig ist, auch von
der Begründung einer Rente zugunsten des Verkäufers, als Ersatz für das Restkaufgeld.
Also bereits 1333, nicht erst im 15. Jahrhundert (so Pauli, Zustände I, S. 136, Abhdlgn. IV
5. 104) kommt das Darlehn mit hypothekarischer Sicherheit als Ersatz der Hausrente
vor. — Später hoffe ich nachzuweisen, daß in den 70er und 80er Jahren des 14. Jahrhunderts
 das Darlehn mit hypothekarischer Sicherheit eine ganz verbreitete Einrichtung
in Lübeck ist.
40) Niederstadtbuch 1340, Prisci; 1341, Elisabeth. — Im ganzen handelt es sich um
256% m. 1.
4) Schröder, Hs. Marien-Quartier S. 672.
2) Vgl. oben S. 176.
*3) Zur Verdeutlichung gebe ich einen kurzen Stammbaumauszug:
Wedekin de Revalia
(1315: „„‚quondam“‘ O.St.B. II, S. 211, 4; einmal,
1301, L.U.B. II, Nr. 1032, als Ratsherr erwähnt; sonst nicht dominus)
Tochter Tochter
= Hermann de Warendorp senior johann de Clingenberg
+ 1333 nn A m
Wedekin Tochter Johann
= Hermann de
Warendorp junior
‘4) Im beginnenden 14. Jahrhundert steht eine größere Zahl von Clingenbergfamilien
nebeneinander, darunter auch eine Handwerkerfamilie (Bertold de Clingenberg, pistor.
0.St.B. I, S. 48, 3, 12). Die — etwa 3 — Kaufmannsfamilien des Namens hat man in der
Weise blutmäßig zusammenzuschließen versucht, daß man ihre ältesten nachweisbaren
Glieder als Brüder behandelte. Dafür fehlt das Zeugnis der Quellen. Immerhin dürften
die beiden bedeutendsten dieser Familien, die auch allein im Rate vertreten waren —
das sind die Nachfahren des Vaters unseres Johann, der auch Johann hieß, und Eberhard
Clingenbergs, dessen Sohn der 1356 gestorbene Ratsherr Johann war — in enger Verwandtschaft
 gestanden haben. Diese beiden ersten Johann und Eberhard werden in der Tat
Brüder gewesen sein. Dafür spricht namentlich das gemeinsam geführte Wappen. Noch
heute schmückt es die Grabplatte des als Kaufmann hervorragendsten Gliedes der
Familie, das ist der Ratsherr Johann, Eberhards Sohn. Er war übrigens der erste Clingenerg
 im Rate, während die Clingenberg des 13. Jahrhunderts noch nicht im Rate saßen.
Es kann kein Zweifel sein. daß kaufmännische Tüchtigkeit den ersten Clingenberg in den
            
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