VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 211
unseres Büchleins noch in Brügge wohnte, oder ob er überhaupt mit dem Ludolf de monte
unseres Büchleins identisch ist, scheint mir bei der Art seiner Geschäftsbeziehungen zu
unseren Schwägern nicht recht wahrscheinlich. Wie sollte ein Brügger Bürger dazu
kommen, für einen Lübecker Bürger, der in Flandern Tuche einkauft, diese Tuche als
Kommissionär von Lübeck aus weiter nach Schonen zu vertreiben? Wahrscheinlicher
hat man den Ludolf de monte unseres Büchleins im östlichen Hansegebiet beheimatet
zu denken, wozu auch gerade seine Stellung in dem großen Getreidegeschäft weit besser
passen würde. — Eine liebenswürdige Mitteilung von Herrn Kollegen Herbert Meyer
dürfte diese Vermutung bestätigen: in dem ältesten Stralsunder Stadtbuch kommt ein
Stralsunder Bürger und Ratmann Ludekinus de monte verschiedentlich vor;
allerdings nur bis zum Jahre 1287 (Fabricius, Das älteste Stralsunder Stadtbuch II1,
541; aus dem Eintrag IV, 282 geht nicht ohne weiteres hervor, daß Ludekin damals,
1292, noch lebte). Dieser Ludekin ist um so mehr heranzuziehen, als ihm von mehreren
Personen wegen Nichtbezahlung von Getreidelieferungen Liegenschaften verpfändet
werden. Es handelt sich dabei um folgende Quanten: 20 Faß Asche und 4 Drömt Roggen,
III, 76; 2 Last Roggen, III, 130; } Last Gerste, III, 209; 1 Last Gerste, III, 495; 1 Last
Roggen, III, 534; 2 Last Roggen, III, 541. Allerdings, er selbst kommt nicht als der
Ludekinus de monte des Handlungsbüchleins in Betracht; vermutlich aber sein Sohn
der Enkel. Da in dem zweiten, von 1310 bis 1340 reichenden Stralsunder Stadtbuch kein
Ludekinus de monte begegnet,. ist allerdings mit der Möglichkeit zu rechnen, daß unser
Ludekin zwar mit dem Stralsunder Ratmann des ausgehenden 13. Jahrhunderts blut-
mäßig und seinem Geschäft nach zusammenhängt, aber seinen Wohnsitz vielleicht weiter
östlich ins Baltikum verlegt hat, Hier würden genealogisch-ortsgeschichtliche Forschun-
gen, die vom Stralsunder Material auszugehen hätten, gewiß weiter führen; ich selbst
kann sie jetzt nicht anstellen. Wie sehr Stralsund bereits im 13. Jahrhundert ein
üblicher Platz war für Getreideverschiffung im großen, zeigen sehr anschaulich die
Einträge Fabricius I, 81 und VI, 91. — Von weiterem Vorkommen des Namens ‚„‚de monte‘‘
im Ostseegebiet erwähne ich für das 14. Jahrhundert hier nur Wisby: Zs. f. Lüb. Gesch.,
Bd. 7, S. 11, Nr. 66.
8) Ich bediene mich von hier an stets der Abkürzungen H. W. und ].C. für die beiden
Schwäger.
89) Damit sind die Getreideposten, über die J.C. als Kommissionär Ludolfs de monte
zu verfügen hatte, noch nicht erschöpft. Auf der hinteren Umschlagseite unseres Büchleins
macht H. W. noch eine Notiz über 13} weitere Last Getreide. S. oben, S. 203. — Schon
hier möchte ich meine Zweifel gegen die in der Literatur übliche (z. B. Joh. Hansen,
Beiträge zur Geschichte des Getreidehandels und der Getreidehandelspolitik Lübecks,
S. 1 u. 5) geringe Wertung des lübisch-hansischen Getreidehandels aussprechen. Die
Angaben unseres Büchleins sprechen jedenfalls für einen nicht unbedeutenden Getreide-
nandel, der auf Lübeck hinzielte. Vgl. auch unten, S. 235, Anm, 7.
%) Die übrigen Einträge auf f, 13 sind spätere Eintragungen; ursprünglich folgen das,
was H. W. 1331 post Pascam im Sinne des oben Ausgeführten eintrug, und die weiteren
Eintragungen aus dem Tuchverkauf von J. C’s. Hand unmittelbar aufeinander.
2) Juni 15.
%) Die Rechnung stimmt: von den 53 Stück, die H. W. dem J.C. in Lübeck hinterließ,
hatte der letztere 6 Stück verkauft; H. W. selbst 1; 13 weitere waren an Ludolf de monte
als sendeve Gut gegangen. Also: 53 — 20 = 33 Stück.
%) Es ist möglich, daß eine besondere urkundliche Vollmacht in der Form der litera
nemorialis vorlag, durch die der eine Schwager dem andern generelle Vertretungsbefugnis
übertrug. Solche sind mehrfach erhalten, z. B. St. A. Lübeck, Interna 185c (1356, Mai 22);
Interna Appendix Nr. 11 (1352, Mai 26). In der Regel beschränken sich aber diese Voll-
machten auf Umschriften im Stadtbuch für Grundstücke und Renten.
%) S. Anm. 125.