VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 213
102) Vgl. unten im Text Hinterblatt a des Umschlagblattes,
103) Siehe die in der vorigen Anm. zitierte Stelle. Es ist dies m. W. das älteste nachweis-
bare Vorkommen des Maklers in Lübeck.
104) L.U.B. I, S. 511: Item exposui tam pro excambio, pro dampno, pro corretagio et
pro aliis singulis custibus 34 marcas cum firtone pagamenti, sicut partes vobis bene
declarabo, si velitis.
105) Handelsbuchartige Aufzeichnungen der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts werden
vermutlich, entsprechend der Form der gleichzeitigen städtischen Akten, noch auf
einzelnen Pergamentblättern oder auf Pergamentrollen geschrieben worden sein: vor-
handen waren sie jedenfalls,
(06) Wilh. Stieda, Über die Quellen der Handelsstatistik im Mittelalter. Abh. der
Berliner Akademie, phil.-hist. Kl., 1902, II, S. 24. .
107) Bei Gesellschaftsverhältnissen war eine wirkliche Buchführung ohnehin selbst-
verständliche Voraussetzung. Vgl. einstweilen die beiden Eintragungen aus dem societates-
Register des Niederstadtbuches bei Paul Rehme, Zeitschrift für Handelsrecht, Bd. 42,
5. 40, Nr. 59 (1350) und S. 42, Nr. 63 (1354). Hier handelt es sich um eine offene Handels-
gesellschaft zweier Kaufleute, die über ihre Handelsoperationen Buch führen. (Nr. 63:
Et ubi ista bona sint, et a quibus tractantur, hoc asserebant in suis papiris esse signa-
tum, et quod ipsis pertinent pari sorte).
108) Ebensowenig kann von einer „Entwicklung‘“ im Sinne einer übersichtlicheren
Buchführung die Rede sein. — H. Sieveking (a. a. O. S. 1494) betont die „größere
Übersichtlichkeit‘‘, welche die zu Abrechnungen bestimmten Bücher gegenüber jenen
haben, die der Aufzeichnung der Kreditgeschäfte des Kaufmanns dienen. Diese Beob-
achtung trifft auch hier zu: an Übersichtlichkeit sind die Aufzeichnungen über das
Getreide- und das Tuchgeschäft unseres Büchleins dem Wittenborgschen Handelsbuch
überlegen.
109) So auch Stieda, a. a. O0. S. 24.
40) Darüber in meinem späteren Buche.
1) L.U.B. IT, S. 387, Nr. 437.
12) Vgl. oben S. 188.
28) Carl Mollwo, Handlungsbuch, und B. Penndorf, Geschichte der Buchhaltung in
Deutschland, 1913, S. 37. — Über eine Verwendung mehrerer Bücher nebeneinander vgl.
auch die Angaben bei H. Sieveking a. a. O. S. 1497f. — Von den Vekkinghusen sind
mehrere Bücher erhalten. Der aus Nürnberg nach Lübeck eingewanderte Mathias Mulich
muß eine ganze Serie besessen haben: eines der von ihm erhaltenen Bücher vom Jahre
1495, dessen Veröffentlichung ich beabsichtige, trägt die Buchstabenbezeichnung m. Es
kann sich bei der Bezeichnung „m“ allerdings auch um eine Bezeichnung des Inhalts des
Büchleins handeln; man denke an das Manuale oder das Memorialbuch. Vgl. A. Schulte,
Gesch. der großen Ravensburger Handelsgesellschaft, Bd. 1, S. 100f. und 105. Auch mit
der Andeutung der Verwendung des Buches für Meßeinkäufe („m“) wäre zu denken.
Jedenfalls deutet die Bezeichnung auf eine Vielheit von Handlungsbüchern im Betriebe
des Hans Mulich. A. Schulte berechnet a. a. O0. S. 101 die Zahl der von der Ravensburger
Handelsgesellschaft von 1471 bis 1517 angelegten Geschäftsbücher auf 38.
4) Vgl. den auszugsweisen Abdruck bei W. Schmidt-Rimpler, Geschichte des
Kommissionsgeschäfts in Deutschland, 1915, S. 311ff. Vgl. auch Penndorf, a. a. O.
5. 20ff.
16) Die Persönlichkeit des für das Verständnis des Büchleins wichtigen Ludekin de
monte ganz sicher zu fixieren, ist mir leider bisher nicht gelungen. Höchstwahrscheinlich
hängt er aber mit der Stralsunder Familie gleichen Namens zusammen. Vgl. oben
Anm. 87,
16) 1. Mai.