Object: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

216 VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 
Ratsherr. — „Tertia vero pars alia dicte domus ipsi domino Hermanno ante 
pertinebat ex prioris uxoris sue, dicte domini Wedekinisororis dotalicio.“ 
— Das ‚,‚opus nostrum“ ist der gemeinsame Neubau, den die beiden Schwäger 1333 
vornahmen, vermutlich im Verhältnis von + zu % der entstehenden Kosten. 1346 behielt 
Wedekin 20 m. wicbelde in dem Hause zurück, im Werte von 1: 18. (0.St.B. 1346, 
Vocem Jocunditatis), Das Haus lag gegenüber den Brotbänken bei St. Marien: „„eX 
oppositio ecclesie beate Marie ubi panes venduntur.‘“ Vgl. oben S. 48. — 1354, nach 
Hermanns de Warendorp Tode, heißt es von dem Hause: „in qua habitabat‘. Ich möchte 
annehmen, daß er das Haus schon seit dem Neubau, den er ja offenbar leitete, bewohnte. 
'56) Es handelt sich um die boda inter clipeatores a. Nr. 260 (= neue Nummer 9). Ihr 
ältester nachweisbarer Besitzer war Wedekin de Revalia. (1310; 1315; O.St.B. II, 43,1; 
211,4). % von ihr fielen an seinen Schwiegersohn, den älteren Ratsherrn Hermann de 
Warendorp; ein weiteres Viertel kauften dessen Söhne 1336 von Gerard Alenpoys und 
dessen Sohn Lambert, Rigaer Bürgern. +4 war aber an den älteren Johann Clingenberg 
gefallen; denn 1347 kann dessen Sohn, der damalige Ratsherr Wedekin feststellen, daß 
ihm + dieser Bude als Erbgut seiner Eltern gehört. (Schröder, Hs. Marien- Quartier, 
S, 335). Es handelt sich also vermutlich um den Mietertrag eines Viertels von einer 
Schwertfegermarktbude, den damals aus einem nicht näher ersichtlichen Grunde Wede: 
kins Schwager, unser Hermann, erhielt. 
157) D. h. seinem Schwiegervater, der aber damals bereits gestorben war. Vgl. Anm, 38, — 
Die Langenrame sind eine angesehene Lübecker Familie, offenbar auch mit unsern 
Schwägern verwandt, 
8) Es muß zweifelhaft bleiben, ob ein weiteres Umschlagblatt verloren ist, das Eintra- 
gungen getragen haben könnte, auf die sich das ‚,de ista pecunia‘ bezieht, oder ob sich 
diese Eintragungen an die Eintragungen auf dem vorderen, jetzt noch vorhandenen 
Umschlagblatt anschlossen. 
159) Lübecker Bürger: Hs. Schröder, Marien-Quartier, S. 778, Jakobi-Quartier, S. 530. 
160) Vielleicht der spätere Lübecker Ratsherr. Fehling, Ratslinie Nr. 374. 
161) Über die Gründe der hier gewählten Anordnung des Textes vgl. oben Anm. ”) am 
Ende der früher abgedruckten Eintragungen von f 13b. 
162) Mönchisches (Nonnen ?) Gewand aus Barchent. 
163) Vgl. Anm, 152. 
164) Ein Hasso Partzowe ist nicht nachzuweisen, Wohl ein Marquard Partzowe (Hs. 
Schröder, Marien-Quartier S. 278 usw.). — Der Rest der Einträge bezieht sich auf 
Zahlungen aus familienrechtlichen Beziehungen. 
165) Nämlich gleich am Anfang des vorderen Umschlagblattes. Vgl. oben im Text S. 201. 
166) Schwägerin des H. W. Vgl. den Clingenbergschen Stammbaum in der Einleitung,
	        
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