258
V. Die Motive der Zunftbildung im
deutschen Mittelalter.
A. Einleitung: die Entstehung des deutschen Handwerks.
Jm Jahr 1887 bin ich in einer Abhandlung „Zur Entstehung
der deutschen Stadtverfassung“'?) wie der hofrechtlichen Theorie
im allgemeinen, so insbesondere der bis dahin herrschenden
Erklärung der Entstehung des städtischen Handwerks aus hof-
rechtlichen, grundherrlichen Verhältnissen entgegengetreten. In
abgeschwächter Form ist seitdem noch mehrmals der Ursprung
des Handwerks aus der Unfreiheit verteidigt worden?), so
1) Erschienen in der H. Z. Bd. 58, fortgesezt ebenda Bd. 59 und
in meinen Schriften „Die Entstehung der deutschen Stadtgemeinde“
(1889) und „Der Ursprung der deutschen Stadtverfassung“ (1892).
Zur Literaturgesschichte des Problems |. m. „Deutschen Staat des
Mittelalters“ I, S. 92 ff. und Dopsch, Karolingerzeit I, S. 16 ff.
Über die Frage der Entstehung der Stadtverfassun g habe ich mich
zuletzt in den Jahrbüchern für Nationalök. Bd. 105, S. 651 ff. ge-
äußert. Der Kern meiner Abhandlung von 1887, insbesondere so-
weit er sich auf die Entstehung des Handwerks bezieht, ist wieder
abgedruckt in meinem Buch „Territorium und Stadt“ (1900), S. 303 ff.
2) S. zur Widerlegung solcher Versuche z. B. Götting. Gel.
Anz. 1895, S. 219; H. Z. 86, S. 34; 91, S. 448; 106, S. 268 fs.
(dazu ebenda S. 700); 107, S. 587 ff.; m. Art. „Handwerk und Hof-
recht“ (gegen Seeligers Versuch einer Rettung der hofrechtlichen
Theorie), V. j.schr. f. Soz. u. WG. 1914, S. Iff.; ebenda 1915,
.S. 224; Rachfahl, Jahrbücher f. Nationalök. 73, S. 673; Ztschr.
f. Sozialwissenschaft 1912, S. 64 ff. und S. 577 ff.; R. Hübner,
Deutsches Privatrecht, 3. Aufl. S. 116; R. Karcher, Das deutsche
Goldschmiedehandwerk bis ins 15. Jahrh. (1911); Sieveking, Grund-
riß der Sozialökonomik 6, S. 7. Durchaus dilettantisch ist die Er-
neuerung der hofrechtlichen Theorie, welche R. Eberstadt unter-
nommen hat. S. m. Kritik in den Jahrbüchern f. Nationalök. Bd. 106,