VII Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts 247
dungen nicht mit einem geringeren Grad von wirtschaftlicher und sozialer
Macht begnügte, als sie bereits in den alten Städten besaß.
Beruhte schon in den altdeutschen Städten— ich nenne etwa Köln, Dort-
mund, Münster, Soest und Goslar’®) — die Vorherrschaft der Geschlechter
auf der Sicherung ihrer kaufmännischen Tätigkeit durch hochwertigen Grund-
besitz, so gab die Neugründung von Städten wagenden Männern aus ihren
Kreisen Gelegenheit, diese Überlegenheit in der Verteilung des städtischen
Grundbesitzes noch ausgeprägter, ungestört durch ältere Besitzverhältnisse,
durchzuführen. Von dieser günstigen Gelegenheit hat denn auch die neue
Oberschicht beim Werden Lübecks als baulicher Einheit reichlichen Gebrauch
gemacht. Das Risiko, welches. seine Gründungsunternehmer übernahmen,
haben sie sich zunächst im Stadtareal selbst gründlich vergüten lassen. In
der Nachbarlage einer größeren Zahl von Grundstücken, von welchen an
eine einzelne der alten Familien ältester Wortzins zu zahlen war, schimmert
noch in dem Grundbuch des ausgehenden 13. Jahrhunderts ein ursprüng-
licher Zustand durch, nämlich daß diese alten Familien die privatwirt-
schaftliche Verfügung über den Baugrund hatten, soweit nicht gewisse
Komplexe zugunsten geistlicher Korporationen ausgesondert waren. Über
alles übrige verfügten die Unternehmer. In ihrer Hand lag die planmäßig-
rationalistische Anlage des Straßennetzes. Blockweise erhielten die einzelnen
Unternehmer Bauareal an den neugezogenen Straßen, das sie nun, belastet
mit einem geringen Wortzins, an die zuziehenden Siedler abgaben. Die
schönsten Grundstücke, besonders gern die Eckgrundstücke behielten
sie aber für sich, um dort ihre stolzen Steinhäuser zu errichten, von denen
heute noch das Gebäude der Löwenapotheke mit seinem romanischen Giebel
beredtes Zeugnis ablegt. Fest in den Händen behielten sie aber auch alle
Baulichkeiten, die durch ihre wirtschaftliche Funktion einen besonderen
Wert darstellten: vor allem jene, auf deren Benutzung die Gewerbetreiben-
den zur Ausübung ihres Berufes angewiesen waren: Das waren zunächst
die zahlreichen Budenhäuser auf, besser: um den Markt herum. Teils war es
ein wirklicher Zwang, der den Handwerkern nur in diesen Marktbaulich-
keiten zu verkaufen, bei einigen auch zu produzieren gestattete; teils war
es das eigene Interesse, das die Handwerker an diesen Brennpunkt des
innerstädtischen wirtschaftlichen Lebens der Stadt fesselte. In beiden Fällen
bedingte dieses Verhältnis eine starke Abhängigkeit der Handwerker von
den Unternehmern, zumal auch Backhäuser und Badstuben”*) ihr Eigentum
waren. In all diesen Fällen ‚lag der Gewinn der Unternehmer in einem
steigerungsfähigen und kündbaren Mietzins. Für ihre eigenen Handels-
unternehmungen sicherten sich dieselben Familien Lagerhäuser an der
Trave, die namentlich für den Getreidehandel bestimmt waren. Dazu curiae
in der Stadt, Höfe mit dazugehörendem Ackerareal in der Stadtflur, die