Full text: Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

VII Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts 247 
dungen nicht mit einem geringeren Grad von wirtschaftlicher und sozialer 
Macht begnügte, als sie bereits in den alten Städten besaß. 
Beruhte schon in den altdeutschen Städten— ich nenne etwa Köln, Dort- 
mund, Münster, Soest und Goslar’®) — die Vorherrschaft der Geschlechter 
auf der Sicherung ihrer kaufmännischen Tätigkeit durch hochwertigen Grund- 
besitz, so gab die Neugründung von Städten wagenden Männern aus ihren 
Kreisen Gelegenheit, diese Überlegenheit in der Verteilung des städtischen 
Grundbesitzes noch ausgeprägter, ungestört durch ältere Besitzverhältnisse, 
durchzuführen. Von dieser günstigen Gelegenheit hat denn auch die neue 
Oberschicht beim Werden Lübecks als baulicher Einheit reichlichen Gebrauch 
gemacht. Das Risiko, welches. seine Gründungsunternehmer übernahmen, 
haben sie sich zunächst im Stadtareal selbst gründlich vergüten lassen. In 
der Nachbarlage einer größeren Zahl von Grundstücken, von welchen an 
eine einzelne der alten Familien ältester Wortzins zu zahlen war, schimmert 
noch in dem Grundbuch des ausgehenden 13. Jahrhunderts ein ursprüng- 
licher Zustand durch, nämlich daß diese alten Familien die privatwirt- 
schaftliche Verfügung über den Baugrund hatten, soweit nicht gewisse 
Komplexe zugunsten geistlicher Korporationen ausgesondert waren. Über 
alles übrige verfügten die Unternehmer. In ihrer Hand lag die planmäßig- 
rationalistische Anlage des Straßennetzes. Blockweise erhielten die einzelnen 
Unternehmer Bauareal an den neugezogenen Straßen, das sie nun, belastet 
mit einem geringen Wortzins, an die zuziehenden Siedler abgaben. Die 
schönsten Grundstücke, besonders gern die Eckgrundstücke behielten 
sie aber für sich, um dort ihre stolzen Steinhäuser zu errichten, von denen 
heute noch das Gebäude der Löwenapotheke mit seinem romanischen Giebel 
beredtes Zeugnis ablegt. Fest in den Händen behielten sie aber auch alle 
Baulichkeiten, die durch ihre wirtschaftliche Funktion einen besonderen 
Wert darstellten: vor allem jene, auf deren Benutzung die Gewerbetreiben- 
den zur Ausübung ihres Berufes angewiesen waren: Das waren zunächst 
die zahlreichen Budenhäuser auf, besser: um den Markt herum. Teils war es 
ein wirklicher Zwang, der den Handwerkern nur in diesen Marktbaulich- 
keiten zu verkaufen, bei einigen auch zu produzieren gestattete; teils war 
es das eigene Interesse, das die Handwerker an diesen Brennpunkt des 
innerstädtischen wirtschaftlichen Lebens der Stadt fesselte. In beiden Fällen 
bedingte dieses Verhältnis eine starke Abhängigkeit der Handwerker von 
den Unternehmern, zumal auch Backhäuser und Badstuben”*) ihr Eigentum 
waren. In all diesen Fällen ‚lag der Gewinn der Unternehmer in einem 
steigerungsfähigen und kündbaren Mietzins. Für ihre eigenen Handels- 
unternehmungen sicherten sich dieselben Familien Lagerhäuser an der 
Trave, die namentlich für den Getreidehandel bestimmt waren. Dazu curiae 
in der Stadt, Höfe mit dazugehörendem Ackerareal in der Stadtflur, die
	        
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