VIIL. Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts 257
vom Herzog in ihrer Kompetenz für alle städtischen Angelegenheiten, auch
dem herrschaftlichen Stadtrichter gegenüber, anerkannt wird5%). Wenn
hierbei die Form des Privilegs, einer scheinbaren Neubildung einer Behörde,
gewählt wird, so ist das eine Erscheinung, die für mittelalterliche Urkunden
nichts Ungewöhnliches hat). Wie sehr die Entstehung von Enns in der
Richtung des nach Rußland gerichteten Handels der Regensburger lag, zeigt
ja deutlich die Marktordnung von 1191/92.
Neben dem Fernhandel und seinen Bedürfnissen gab es noch einen anderen
Zweig der Wirtschaft, der zu denselben Schöpfungen, nämlich unseren
Gründungsunternehmerstädten, geführt hat; ich meine den Bergbau. Hier
nur ein Beispiel: Freiberg in Sachsen. Allerdings ein Beispiel von größter
Bedeutung, nachdem von Rudolf Kötzschke ganz neuerdings zwingend nachgewiesen
wurde**), daß hier ein beim Gründungsvorgang beteiligtes Konsortium
von 24 Unternehmern sich in wenigen Jahrzehnten zum Rat der
Stadt entwickelt®).
Es kann nicht Aufgabe dieser wirtschaftsgeschichtlichen Betrachtung
sein, zugleich die verfassungsgeschichtlichen Fragen, die mit ihr zusammenhängen,
zu lösen; aber: wenn die Gründungsunternehmerstädte des
Ostens durchweg mit den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen der
führenden altdeutschen Städte eng zusammenhängen; wenn sie geradezu
als deren Ausstrahlungen erscheinen, so kann es nicht wundernehmen, daß
auch auf dem Gebiet der Verfassung Verbindungen bestehen. Es ist dabei
die ganz eigenartige Lage der städtischen Verfassungsentwicklung in den
altdeutschen Städten zu beachten, die eben damals erreicht war, als dieser
Siegeszug deutschen städtischen Wesens nach dem Osten begann: Noch
war die städtische Entwicklung der altdeutschen Städte nicht zum Abschluß
im Sinne der Ratsverfassung gelangt; aber es wäre ein Trugschluß, deshalb
zu verkennen, wie sehr bereits die neuen gestaltenden Kräfte der bürgerlichen
Oberschicht am Werke waren, um in ihrem Sinne die Entwicklung zu
einem glücklichen Ende zu führen. Es war jene Zeit, von der M. Pappenheim
so überzeugend die Bedeutung der Gilde als eines vorbereitenden
Faktors der sich unter ihrem tätigen Einfluß ausgestaltenden Stadtverfassung
hervorgehoben hat’). Wenn man für das Verständnis der Freiburger
conjuratio wiederholt die Kölner Verhältnisse zum Vergleich herangezogen
hat, so sind Köln und Dortmund besonders zu nennen, wenn man sich die
Notwendigkeit klar machen will, warum die Form, in der das westdeutsche
Bürgertum sich zur Städtesiedlung im Osten anschickte, die des gildemäßigen
Zusammenschlusses war. Noch waren ihm ja keine anderen Formen
geläufig als die, in denen sich die bürgerliche Oberschicht ihrer Heimatstädte
auszuwirken wußte: das aber waren etwa die Richerzeche und Kaufmannsgilde
in Köln; die Rainoldigilde in Dortmund®). Was Dortmunder
Rainoldigilde®) und Lübecker Unternehmerkonsortium gemeinsam haben,
Rörig, Hansische Beiträge