272 VIII Die Gründungsunternehmerstädte des 12. Jahrhunderts
5) Für die böhmischen Bergstädte vgl. Zycha, Ursprung der Städte in Böhmen,
Mitt. d. V. f. d. Gesch. d. Deutschen in Böhmen, Bd. 52, 1914, S. 46f.: Der städtischen
Bürgergemeinde ging die Berggemeinde der Unternehmer und Arbeiter voraus.
54) Kritische Vierteljahrsschrift f. Gesetzgebung und Verwaltung, Bd. 34, 1892, S. 205.
— Von besonderer Bedeutung ist der Satz: „Auch wenn die Stadtverfassung ohne jede
Entlehnung von Elementen der Gilde entstanden sein sollte, würde augenscheinlich die
der Gilde hiermit (mit der Rolle eines vorbereitenden Faktors) zugewiesene Rolle an
Bedeutung wenig geringer sein.“
5) Die Bedenken, daß die Rainoldigilde wegen ihres Schutzheiligen jüngeren Datums
sein müßte, wie sie Hegel vorbrachte, hat M. Pappenheima. a. O. widerlegt.
56) Ich schließe mich für Dortmund den grundlegenden Untersuchungen von
F, Frensdorff, Dortmunder Statuten, Hans. Gbll. Bd. 3, S. LI ff. an, die dann von
A. Doren, Kaufmannsgilden, S. 91, gegen die Einwendungen von Hegel und von Below
verteidigt und neuerdings durch die sorgfältige Forscherarbeit von Luise von Winter-
feld vertieft und berichtigt worden sind. Ich habe auf S. 240, Anm. 30 darauf hinweisen
können, wie auch die weiteren Schicksale von Rainoldigilde in Dortmund und Unter-
nehmerkonsortium in Lübeck weitgehende und gewiß nicht zufällige Parallelen aufweisen.
57) Ich nenne vor allem die weit günstigere Stellung der Lübecker Unternehmer im
Eigentum der Marktbaulichkeiten: in Dortmund geht erst 1241 ein großer Teil von
ıhnen aus dem Besitz des Grafen an die Stadt über. Frensdorffa. a. O0. S. 191f.
58) Vgl. z. B. oben S. 22 (Freiburg i. Br.); S. 1.13, Anm. 612; S. 114, Anm. 62, So sehr
ich auch überzeugt bin, daß die Unternehmerkonsortien Gilden gewesen sein können und
auch wirklich waren, so lehne ich auch hier jede Generalisierung ab: nur die Unternehmer-
konsortien von Freiburg i. Br. und Freiberg i. Sa, waren m. E. bestimmt zugleich Gilden;
bei den übrigen muß die Frage offenbleiben. Um so wichtiger aber ist, daß neben diesem
persönlichen Band das dingliche des gemeinsamen qualifizierten Grundbesitzes von ganz
besonderer und absolut gesicherter Bedeutung ist.
59) Vgl. oben S. 114f., Anm. 62,
50) Hier ist auf jene Einwände G., v. Belows einzugehen, die sich auf die Zahl der
Teilnehmer eines solchen Unternehmerkonsortiums beziehen (Über die Frei-
burger Vierundzwanziger und das Unternehmerkonsortium als Ratsursprung, Ztschr.
d. Ges. für Beförderung der Geschichts- etc. -kunde von Freiburg i. Br. etc., 39/40. Band,
1927, S. 110ff.). Below geht hier zunächst darauf aus, die Unterschiede zwischen der
Anlage eines Dorfes oder einer Stadt und die Unterschiede des Umfangs und der Be-
deutung der einzelnen Städte als unbedeutend hinzustellen (S. 110). Man habe sehr oft
damit zu rechnen, daß nur ein Unternehmer dabei beteiligt sei. Wohl habe der Stadtrat
eine „typische Zahl‘‘; dagegen finde sich bei den Unternehmern nirgends die Bevor-
zugung einer typischen Zahl. Die Zahl 24 komme dafür überhaupt nicht in Betracht,
denn ‚so viel Unternehmer hat es natürlich nie bei einer Städtegründung gegeben‘
(S. 112). Nach v. Below ist es deshalb wohl möglich, daß ‚,der‘“ Unternehmer Bürgermeister
oder auch Stadtrichter werden konnte (S. 112f.); aber ganz ausgeschlossen sei es gewesen,
daß der Stadtrat aus den Unternehmern hervorgegangen sei, da es sich ja höchstens um
eine „geringe Zahl“ von Unternehmern gehandelt haben könne (S. 113). — Demgegen-
über lasse ich die Tatsachen sprechen. Zunächst kann man den Unterschied der kauf-
männischen Fernhandelsgründungen zu kleineren Ackerbaustädten und Dörfern nicht
scharf genug hervorheben. Sodann: wir haben ja genaue Zahlenangaben über Unter-
nehmerkonsortien. Unangreifbar ist jedenfalls die oben mitgeteilte Zahl für Freiberg i. Sa.:
24. (Vgl. R. Kötzschke, a. a. O. S. 24: „Danach ist klar, daß .... jene so wichtige und
eigentümliche Einrichtung städtischer Verfassung, die Verwaltungstätigkeit der „„Vier-
undzwanzig‘‘, mit dem ersten „Bau der Stadt“ zusammenhängen muß“.) Es
bleibt mir unverständlich, wie Below dem Freiberger Zeugnis gegenüber noch jetzt die
Behauptung vertreten konnte, 24 Unternehmer seien eine Unmöglichkeit. Soviel ich sehe,