274 VIII Die Gründungsunternehmerstädte des 12, Jahrhunderts
die Städte seien durch Unternehmerkonsortien (oder gar Gilden) angelegt worden.‘‘
So etwas generell zu behaupten liegt ganz außerhalb des Wesens meiner Arbeitsweise
(vgl. oben S, 84f. und die weiteren Ausführungen im Text). Worauf es mir ankommt,
ist die Eigenart der durch Unternehmerkonsortien entstandenen Städte zu erfassen.
Das ist durchaus nicht die Mehrzahl der Gründungsstädte; aber gerade: die frühesten
bedeutenden Neugründungen.
%) Wenn auch sich zunächst keine direkten Anhaltspunkte dafür aus den Namen zu
ergeben scheinen. Kötzschke, a. a. O. S. 25, Anm. 2 der S. 24.
62) Ztschr. d. Ver. f. Lüb. Gesch. etc. Bd. XXII, S. 416f.
63) Ich erinnere hier namentlich an die Arbeiten von H,. Joachim, Oppermann und
Keussen,
64) Vgl. die Darstellung bei W. Wiederhold, Goslar als Königstadt und Bergstadt,
Hans. Pfingstbll. 1922, S. 20; namentlich S. 25. — Die neueste Arbeit über Goslar:
K. Frölich, Zs. d. Sav. Stift. G. A., Bd. 47, S. 287, ist mehr geneigt, in der kaufmännischen
Oberschicht Elemente zu suchen, die womöglich am Gründungsakt der Marktsiedelung
selbst teilgenommen haben, Z. B. S. 385.
61a) Für das Alter der eigentlichen Marktanlage der Altstadt folge ich L. Ohlendorf,
Das niedersächsische Patriziat und sein Ursprung. 1910, S. 9, bin aber mit P. J. Meier
der Ansicht, daß es sich bei dieser Marktanlage durchaus um eine planmäßige Neugründung
handelt. Vgl. die vortrefflichen Pläne für Braunschweig im Niedersächsischen Städte-
atlas, besonders Blatt V. — Meine kurzen Mitteilungen über Braunschweig beabsichtigen
keine Aufarbeitung der hierher gehörigen Fragen, sondern nur einen Hinweis auf die in
diesen Zusammenhang gehörenden Probleme der Braunschweiger Geschichte, Die neueren
Erörterungen konnten nicht mehr berücksichtigt werden.
$ab) L. Ohlendorf, a. a. O. S. 10; dazu B.Vollmer, Die Wollweberei und der Gewand-
schnitt in der Stadt Braunschweig, 1913, S. XVII. Hier gibt Vollmer in Anm. 2 eine sehr
verdienstliche Zusammenstellung der Urkundenstellen über den Marktbudenbesitz der
altstädtischen Geschlechter, an dessen Ursprünglichkeit keine Zweifel möglich sind, wie
bereits die Urkunde von 1158 über die Stiftung der Michaeliskirche (Braunschw. U. B,.,
Bd. II, S. 6) beweist. Im Eigentum der Patrizier befinden sich in der Hauptsache Buden
der Höker, Krämer und Schneider; oft in großen Komplexen: noch 1341 bezieht die Witwe
Hildebrands von Lukenem aus 16 ‚„„hallae‘“ der im ganzen 48 ‚„hallae‘“ betragenden
Schneiderbuden vom Markt der Altstadt Zins. (Braunschw. U. B., Bd. IV, S. 6.) Gelegent-
lich ist auch hier Übergang von privatem Marktbudeneigentum in städtischen festzu-
stellen: so 1302, U. B. II, S. 425 und 1330 U. B. III, S. 209. Auch dies spricht für die
Priorität des privaten Grundbesitzes. Der erste dieser beiden Fälle bezieht sich auf den
Übergang eines Zinses aus den macella carnificum an den Rat; Fleischhauerbänke, Bänke
der Bäcker, Gewandhaus, Verkaufsstellen der Kürschner sind im 14. Jahrhundert Eigen-
tum des Rats. Die Ähnlichkeit der Verteilung von privatem und städtischem Marktbuden-
eigentum in Lübeck und Braunschweig ist also sehr weitgehend. Vgl. H.Dürre, Geschichte
der Stadt Braunschweig, 1861, S. 315 und 613f.
sc) L. Hänselmann, Chroniken der deutschen Städte, Bd. 6, 1868, Einl. S. XX.
Der m. E. unbegründete Einspruch bei W.‘/Varges, Zs. d. Harzvereins f. Gesch. etc.,
Bd. 25, S. 114. Der Verteidigung Hänselmanns durch L. Ohlendorf, a. a. O. S. 17
stimme ich durchaus zu.
644) L, Ohlendorf, a. a. O0. S. 13 — Die von Ohlendorf scharf hervorgehobene ur-
sprüngliche Qualität der Patrizier als ländlicher freier Grundherrn, die eingewandert sind,
findet in dem Nachweis von Eigentum in den Orten, auf die ihr Namen hinweist, eine
wichtige Stütze. Aber auch Ohlendorf betont die starke Betätigung dieses Patriziats im
Fernhandel: a. a. O. S. 68. Vgl. auch die ganz auf den Fernhandel eingestellten Be-
stimmungen der „jura indaginis‘, die doch nach Ohlendorfs Ansicht vom altstädtischen
Patriziat mit beeinflußt sein müssen,