fullscreen: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Elftes Buch. Erstes Kapitel. 
ihnen verarbeitet. Der germanische Staat dagegen war eine 
militärisch gekennzeichnete Organisation der Genossen einer 
Völkerschaft ohne schon völlig festes Gebiet: er war traus— 
portabel. Es war darum möglich, daß er auf das Gebiet der 
römischen oder hellenischen Kultur selbst übertragen wurde und 
dort, auf fremder geographischer VBasis, die Kultur der Alten 
in sich aufnahm. Auf dieser Möglichkeit beruhten die Vor— 
gänge der letzten vier Jahrhunderte vor und nach Beginn der 
christlichen Ara, die man als die der Völkerwanderung zu— 
sammenfassen kannn; in den weitaus überwiegenden Fällen 
haben die Germanen durch Einwanderung in das Imperium 
den Besitz der antiken Kultur erworben. 
Das hatte nun für das Fortleben dieser Kultur besondere 
Folgen. Den Hellenen sind im wesentlichen nur die geistigen 
und materiellen Fortschritte der Orientalen zu Gute gekommen; 
Rom hat sich in ähnlicher Weise nur der Kunst, der Litteratur, 
der Technik der Hellenen bemächtigt. Die Germanen, auf diesen 
Gebieten höchstentwickelten geschichtlichen Lebens gemäß ihrer 
niedrigeren Kulturstufe weniger rezeptionsfähig, nahmen vor 
allem die ihnen allein durch die Einwanderung zugänglich ge— 
wordene umfassende Hülle der alten Kultur, nahmen die äußeren 
Formen des Staates auf. Es ist bekannt, daß die ersten deutschen 
Reiche auf römischem Boden nichts sein wollten, als Teile des 
Imperiums; und auch spätere Reichsgründungen wurden noch 
als wiederauflebende Abbilder desselben, nicht als sein selb⸗ 
ständiger Ersatz betrachtet?. 
Damit lebte von der antiken Kultur vor allem auch die 
römische Staatsidee weiter. Und zwar in doppelter Form: in 
dem Glauben an den Fortbestand des weltlichen Universalreichs 
und in der Verfassung der Kirche, wie diese, eine Staats⸗ 
schöpfung der Zeit Constantins des Großen, das Chaos der 
Völkerwanderung überdauert hatte. Und früh schon hatte sich 
der große Geist gefunden, der beide Formen zu der Einen 
Bgl. Band 13 S. 68 ff. A2 ff. Cau.2. S. 60 ff., 208 ff) 
2 Vl. Band Ie S. 235 f., auch S. 240f. I h. 2. S. 231 f. auch S. 236f.)
	        
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