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I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
spricht auch noch, daß Helmold immer wieder vom ‚forum Lubike“ spricht. Vgl.
Frensdorff, Stadt- und Gerichtsverfassung, S. 19.
6) Vgl. dazu die Charakterisierung des Freiburger Unternehmerverbandes durch
K. Beyerle, Zs. d. Savignystift. f. Rechtsgeschichte, Germ. Abt., Bd. 31, S. 41f.: „Die
Freiburger Coniuratio ist ... ein engerer Ausschuß von vornehmeren Kaufleuten, der
als freiwilliger Verband ins Leben trat, sich nach außen und unten alsbald sozial
abschloß und von vornherein seitens des Stadtherrn mit öffentlichen Aufgaben
betraut wurde.‘ — Für den Lübecker Unternehmerverband liegt die Vermutung sehr
nahe, daß auch er eine Unternehmergilde war, wenn auch quellenmäßige Belege dafür
aicht beizubringen sind. Als Anzeichen nach dieser Richtung ist einstweilen vielleicht
die Tatsache zu beachten, daß für die Frühzeit der Ratslinie noch Brüder vorkommen.
Vgl. oben S. 30 Anm. 14. — So berechtigt der Spott ist, mit dem v. Below 1889 (Ent-
stehung der deutschen Stadtgemeinde, S. 97) „die Neigung, alle neuen Institute aus
schon vorhandenen anderen, mögen sie auch einen grundverschiedenen Charakter haben,
hervorgehen zu lassen‘, bedacht hat (vgl. dazu auch Hist. Vierteljahrsschrift 1906,
S. 546; 1909, S. 425f.), so wird doch gerade in diesem Falle der Hinweis auf die Herkunft
des Personenkreises der neuen Behörde wertvoll sein, da er über die wirtschaftlichen
Kräfte, die hinter dem ganzen Vorgang stehen, erst den rechten Aufschluß gibt.
79) Der Rest des Abschnitts IV ist umgearbeitet.
”) Vgl. unten S. 89f. und S. 266 Anm. 28.
7) Hier ist zunächst zu nennen der Bericht Detmars für das Jahr 1163, daß bis dahin
in Lübeck nur „buremestere‘“ gewesen seien, „de helden dink to rechte, alse in eynem
lorpe‘‘; daß aber in diesem Jahre Herzog Heinrich den Rat eingesetzt habe. Wenn ich
auch mit Frensdorff, Hans. Gbll. Jahrg. 1876, S. 136 durchaus darin übereinstimme,
daß die beiden erhaltenen Formen der angeblichen Ratswahlordnung Heinrichs des
Löwen Produkte des ausgehenden 13. Jahrhunderts sind, so ist es eine andere Frage,
ob man deshalb auch die kurze Notiz in der Lübecker Ratshandschrift der Detmar-
°hronik ganz verdammen muß. Man könnte die Stelle bei Detmar so deuten, daß 1163,
also noch nicht lange nach der Neugründung, das Unternehmerkonsortium unter herzog-
licher Anerkennung sich zum Rat mit Kompetenzen umbildete, wie sie früher, im ersten
Lübeck, den ‚„‚buremesteren‘ zugestanden hatten; Kompetenzen, die aber darüber
hinaus in der bekannten Weise erweitert wurden. Wenn von den beiden sogenannten
Ratswahlordnungen Heinrichs des Löwen die eine betont, der Ratmann müsse vri torf-
achtig eigen besitzen, so weist diese Bestimmung gerade auf das ausgehende 13. Jahr-
ıundert als mutmaßliche Entstehungszeit, wo die Nachfahren der alten Gründerfamilien
in schwerer finanzieller Krisis ihren Besitz zum Teil schwer mit Renten belastet hatten.
Vgl. unten S. 58 und S. 133. In dieser Zeit, in der nachweislich zahlreiche homines novi
in den Rat gelangten, wird man am ehesten auf den Gedanken gekommen sein, feste
Regeln für die Aufnahme in den Rat aufzustellen, die man mit Heinrich dem Löwen zu
autorisieren suchte. — Es ist aber dabei zu betonen, daß der Bericht Detmars über die
„buremestere‘“ und über die Ratssetzung durch Heinrich den Löwen durchaus nicht
öhne weiteres wörtlich als historische Quelle verwendet werden kann. Es kann hier
sehr wohl so liegen, daß der Chronist in dem an sich richtigen Bestreben, die Verhältnisse
vor und nach der zweiten Gründung in ihrer ganz verschiedenen Bedeutung gegenüber-
zustellen, „„‚buremestere‘ und „‚rathmane‘‘ benötigt hat, um dem Gegensatz eine plastische
Form zu geben.
73) O0. Oppermann, Hans. Gbll. 1911, S. 64f., im Anschluß an Helmold I, Kap. 86.
71) Vgl. auch meine kurze Darstellung in: ‚Geschichte der Freien und Hansestadt
..übeck‘, herausgegeben von Endres, Lübeck, 1926, S. 30.
7%) a. a. O. S. 266. Vgl. dazı: namentlich Bloch, a. a. O0. S.37; Joachim, Ztschr,
d. V. f. Hamb. Gesch., Bd. 14, S, 185; v. Below, Mitt, d. Inst. f. österreichische Ge-
schichtsforschung. Bd. 35. S. 382ff.. und die dort angeführte Literatur.