I. Lübeck und der Ursprung der Ratsverfassung
37
%) Es ist das jene Kompetenz, die v, Below (Entstehung der deutschen Stadtgemeinde,
59) schon für die Landgemeinde in Anspruch nimmt.
77) Vgl. weiter unten S. 110, Anm, 39.
2) Wenn Rietschel die Motive für Heinrichs ‚,Städtepolitik“ schwerlich auf wirt-
schaftlichem oder sozialem, sondern allein auf „politischem“ Gebiete sucht, so ist das
höchstens dann zu halten, wenn man das, was Rietschel als ‚„‚Städtepolitik‘““ des Herzogs
bezeichnet, preisgibt, und seine fördernden, nicht schöpferischen Maßnahmen als poli-
tische Handlungen bezeichnet. Die Entstehung Lübecks selbst ist gerade ihren Ursachen
nach ein eminent wirtschaftliches Ereignis, das wiederum mit der sozialen Struktur
der damaligen altdeutschen Städte auf sengste zusammenhängt. (Vgl. unten S, 244 ff.)
Mit der Rietschelschen Problemstellung ist meines Erachtens dem Problem der Ent-
stehung Lübecks überhaupt nicht beizukommen.
7) Es ist eine schöne Bestätigung der hier vorgetragenen Darstellung des Verhältnisses
von kaufmännischer Initiative und herzoglicher Förderung, wenn W. Draeger, Das
Lübische Stadtrecht und seine Quellen, Hans. Gbll. 1913, S. 90f., die lübische Rechts-
bildung durch die bürgerliche Initiative entstehen läßt und dem Herzog auch hier nur
eine bestätigende, aber keine selbständig auswählende Rolle zuerkennt,
30) R. Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte, 5. Aufl., S. 651. (6. Aufl. S. 694.)
%1) So Bloch, a. a. O., S.36. Nicht einmal für den Titel consules ist dieser Weg der
Übermittlung anzunehmen, da, wie Bloch (a. a. O., S. 37, Anm. 127) hervorhebt, ‚,der
Name consules vorwiegend in den nördlichen Gegenden Deutschlands erscheint‘, während
am Oberrhein die Worte consilium, consiliarii begegnen; consules sind dort erst nach
1214 für Straßburg belegt. Sehr große Wahrscheinlichkeit hat es übrigens für sich,
daß am Oberrhein die .Gründungsstadt Freiburg es war, die zuerst den consules-Titel
aufzuweisen hat. Vgl. das oben S. 34, Anm, 56 Angeführte. Über die fortgeschrittenere
Entwicklung Freiburgs im Verhältnis zu den oberrheinischen Bischofsstädten s. Hegel,
Die Entstehung des deutschen Städtewesens, S. 157. Vgl. dazu auch Seeliger, Hist.
Vierteljahrschrift 1913, S. 503 (Freiburg) und 501 (Straßburg).
82) Crull, Ratslinie der Stadt Wismar, S. XII.
33) Mekl. U.B. I, Nr. 244. — (Über Rostock vgl. unten S. 268f.)
8) v. Below, Mitteilungen d. Inst. f. österr. Geschichtsforschung 1914, S. 383.
35) Vgl. auch oben S. 19.
3%) Rietschel, Markt und Stadt, S. 165f.
37) Ich habe diese Ausführungen unverändert wiedergegeben. Ich halte sie auch heute
ın dem Sinne aufrecht, daß in den Gründungsstädten der günstigste Boden war, auf dem
sich nicht nur irgendein Gemeindeausschuß (so v. Below, Jbb. f. Nat. Ök. u. Stat. Bd. 105,
S, 659), sondern eine vollausgebildete und vollaktionsfähige Ratsverfassung ausbilden
konnte und in der Tat wirklich ausgebildet hat. Den Einwendungen Köbners, a. a. O.
3. 528, Anm. 1, gegenüber möchte ich hervorheben, daß ich sehr wohl der Ansicht bin,
daß in Lübeck der Rat aus den „,meliores‘‘ hervorging. Wer in Lübeck ursprünglich zu
diesen meliores gehörte, darüber habe ich in meinem gleichzeitig mit Köbners Buch er-
schienenen „Markt von Lübeck‘ keinen Zweifel gelassen: die Familien der Gründer-
unternehmer. Ich möchte sogar sagen, daß die sehr interessanten Ausführungen Köb-
ners über das Verhältnis von meliores und Rat in Köln das Verständnis der Lübecker
Verhältnisse nur erleichtern. An anderer Stelle (unten S. 247) habe ich ausgeführt, wie
sehr bei dem Entstehen Lübecks die Tatsache zu berücksichtigen ist, daß diese Stadt
zu einer Zeit gegründet wurde, als die scharfe Differenzierung der städtischen Bevölke-
rung in eine fernhändlerische Oberschicht — aus ihr setzen sich in Köln die meliores
zusammen — und die Masse der Bevölkerung sich längst durchgesetzt hatte. Aus der
fernhändlerischen Oberschicht altdeutscher Städte hat sich aber die Schicht der Lübecker
Unternehmer gebildet; zum mindesten sofort die Stellung eingenommen, die in Köln
der der ‚.meliores‘“ entsprach. Nur möchte es mir scheinen, daß die aller Wahrscheinlich-