Il. Der Markt von Lübeck
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in den Vordergrund trat. Daß für eine Verwertung dieser Eintragungen —
sowohl der über Rentenkäufe wie auch der über freiwillige Veräußerungen
von Liegenschaften und Renten — als rechtsgeschichtliche Vorbedingung die
Eintragspflicht gegeben war, konnte nach Rehmes Ausführungen über das
Lübecker Oberstadtbuch kaum mehr zweifelhaft sein!). Auch in diesem
Falle hat der imponierende Umfang dieser Quelle von einer Verarbeitung
solcher Art zunächst zurückgeschreckt; jedoch hat das Entgegenkommen
des Vorstandes des Lübecker Staatsarchivs es mir ermöglicht, zunächst
einmal für die Jahre 1284 bis 1315 die gesamten Oberstadtbucheintragungen
statistisch aufzuarbeiten. Für diesen Zeitraum handelt es sich um 5802 Ein-
tragungen”).
Auf die aufschlußreichen Ergebnisse dieser Forschung für Geschichte und
wirtschaftliche Bedeutung des Rentenkaufs einzugehen, liegt außerhalb des
hier gesteckten Zieles; dieselbe Methode ermöglichte es aber auch, eine
topographisch zuverlässige Rekonstruktion der im Privatbesitz befindlichen
Baulichkeiten der Altstadt.auf Grund der Umschriften der einzelnen Grund-
stücke und der Angaben über Anlieger usw. vorzunehmen und das so ge-
wonnene Bild noch durch Angaben der Rentbelastungen zu bereichern.
Für den wirtschaftlich wichtigsten Teil der Stadt, den Markt, habe ich diese
Arbeit durchgeführt.-Da aber ganze Gruppen von Marktbaulichkeiten nicht
Privat-, sondern städtisches Eigentum waren, galt es, für ihre Feststellung
noch die Kämmerei- und Wetterentenbücher sowie weiteres mit ihnen zu-
sammenhängendes Aktenmaterial des Lübecker Staatsarchivs heranzu-
ziehen; auf die planmäßige Ausnutzung beider Quellen — der städtischen
Grund- und Verwaltungsbücher — baut sich die beigegebene Karte auf.
Hier heißt es, eine Pflicht der Pietät erfüllen und eines Mannes nicht zu
vergessen, der in den vierziger Jahren des vorigen Jahrhunderts mit einem
bewundernswerten Fleiß und großem Geschick für die ganze Altstadt die
chronologischen Eintragungen der Oberstadtbücher, soweit sie sich auf
Grundstücksübereignungen bezogen, in Grundbuchblätter für die einzelnen
Grundstücke umgeformt hat. Es ist Hermann Schröder®), dessen topo-
graphische Hinterlassenschaft einen wertvollen Bestand der Handschriften
des Lübecker Staatsarchivs bildet und eben jetzt durch die mühevolle
Registerarbeit, die ihr Prof. Frhr. von Lütgendorff angedeihen ließ, eine
erhöhte Bedeutung gewonnen hat. Gewiß konnte ich für die Zeit von 1284
bis 1315 über ein wesentlich vollständigeres, namentlich auch die Renten-
käufe berücksichtigendes Material verfügen, gewiß haben sich manche
Zusammenstellungen Schröders als verbesserungsbedürftig herausgestellt‘);
im großen und ganzen ist Schröders Leistung aber von großer Zuverlässigkeit
und verdient allein schon nach dem Umfang der geleisteten Arbeit volle
Anerkennung, ganz zu schweigen von ihrem hohen Wert als Geschichtsquelle.
Wenn ich auch bei allen topographischen Festlegungen unabhängig von