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Il. Der Markt von Lübeck
bestanden. Wo auf der Karte und im Text die moderne Numerierung auftritt,
ist sie in runden Klammern beigefügt. Da die Marktgrundstücke in neuerer
Zeit durchweg zusammengelegt wurden, war zur Kenntlichmachung des
alten Zustandes die Teilbezeichnung A, B, C usw. notwendig, Block XVII,
der bereits 1441/42 als Budenblock verschwand, ist nach der Lage der
einzelnen Buden vom Rathause aus durchnumeriert.
In den folgenden Ausführungen sollen einige Folgerungen aus der neu-
gewonnenen topographischen Grundlage gezogen werden. Absichtlich
zunächst in möglichster Beschränkung auf das Lübecker Material selbst.
Dann erst gilt es, dieses gewiß hochwertige und einzigartige Material mög-
lichst unbeeinflußt durch Analogien und Theorien zum Sprechen zu bringen.
Späterer wirtschaftsgeschichtlicher Arbeit mag es dann vorbehalten sein,
im Zusammenhang mit anderen Tatsachenreihen der Lübecker Wirtschafts-
geschichte einerseits, der allgemeinen Literatur andrerseits noch weitere
Ergebnisse aus dem Plan des mittelalterlichen Lübecker Marktes zu ziehen.
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Was die Karte neben der räumlichen Verteilung der einzelnen Marktbau-
uichkeiten zu deutlicher Anschauung bringt, sind vor allem die Eigentums-
verhältnisse an ihnen. Da ergibt sich zunächst eins: nur zweierlei Eigentum
an den Baulichkeiten des Lübecker Marktes hat in historisch greifbarer
Zeit bestanden: bürgerliches Privateigentum und Eigentum der Stadt.
Ersteres, soweit die ältesten nachweisbaren Eigentümer noch im 13. Jahr-
ıundert zu den im Rate vertretenen Familien gehörten, rot angelegt, soweit
andere bürgerliche Eigentümer in Frage kommen, weiß gelassen. Letzteres,
das städtische Eigentum, durch grüne Farbe hervorgehoben. Zunächst ist
eine negative Feststellung von ganz besonderer Bedeutung: nicht eine Spur
stadtherrlichen Besitzes oder abgeleiteten stadtherrlichen Besitzes ist auf
dem Markte nachweisbar, auch nicht der Besitz geistlicher Korporationen.
Wenn man sich vergegenwärtigt, welch ausschlaggebende Bedeutung für
andere deutsche Städte stadtherrliches Eigentum an Marktbaulichkeiten
hat!®), so ist sein Fehlen in Lübeck nicht minder bemerkenswert als die Tat-
sache, daß ja auch bei den ursprünglich zu Wurtzins ausgeliehenen Wohn-
plätzen (areae) der Stadt keinerlei stadtherrlicher Arealzins nachweisbar ist.
Die wirtschaftliche Nutzung des Lübecker Marktes liegt also ganz in Bürger-
aand.
Das Verhältnis des städtischen und privaten Eigentums auf dem Markt
verlangt besondere Aufmerksamkeit: hier sind entwicklungsgeschichtliche
Aufschlüsse zu gewinnen. Soweit man sich bisher eine Vorstellung von diesen
Dingen machte, hielt man dafür, daß „anfänglich alle Buden der Stadt ge-
hörten. Im Laufe der Zeit wurden sie auch von Privatleuten käuflich er-