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II. Der Markt von Lübeck
verwechselt. Hätte Krogmann sich wenigstens etwas in der Literatur um-
gesehen, so wäre ihm das Malheur erspart geblieben. Hätte er die Hist. Viertel-
jahrsschrift, Bd. 22, S. 520, Anm. 1, eingesehen, so würde er gegen die
Analogien mit Urkunden des 13. Jahrhunderts mißtrauisch geworden sein.
Der bekannte Frölichsche Aufsatz hätte ihn auch wohl vorsichtiger gestimmt.
In meiner Darstellung der Geschichte Lübecks im Mittelalter (in Endres’
Geschichte der Freien und Hansestadt Lübeck 1926) hätte er nachlesen
können, daß es keineswegs ein Ignorieren der Gründung von 1143 bedeutet,
wenn man sich von dem sicheren Boden des ausgehenden 13. Jahrhunderts
aus zunächst nur bis 1158 zurücktastet. Vor allem aber hätte er der Literatur
entnehmen können, daß seiner ganzen These der Boden im buchstäblichen
Sinne dadurch entzogen ist, daß die Marktgründung von 1158 auf bis dahin
mit Buchen bestandenem Neuland stattfand! In dem vom Lübecker Denk-
malrat 1926 herausgegebenen „Lübecker Heimatbuch“‘, das sich durch eine
Reihe vortrefflicher Beiträge auszeichnet, hat H. Rahtgens, der gediegene
Mitarbeiter an den Bau- und Kunstdenkmälern Lübecks, in genauer Kenntnis
der älteren Literatur dargelegt, wie die ältere, bescheidene Kaufmanns-
siedelung von 1143 etwa die heutige Domgegend umfaßte, von der Burg aber
noch durch Buchenwaldung auf dem Hügel selbst getrennt war. Diese Sied-
lung ging 1157 durch Brand zugrunde, „ohne nachweisbare Spuren zu hinter-
jassen‘‘. Für die „neue Kaufmannssiedelung (von 1158) wurde die bisher
noch unbebaut gebliebene, hochgelegene Mitte des Hügels, die
den Kern der heutigen Stadt bildet, ausgewählt“. (S. 152f.;
vgl. auch unten S. 266, Anm. 28.) — Damit zerflattern die Krogmannschen
Phantasien von dem Fortbestehen der Eigentumsverhältnisse der ersten
Gründung in nichts; um so zwingender wird aber gerade jetzt die Hypothese
des Unternehmerkonsortiums. Jedenfalls ist sie mit einem ganz anderen
Respekt vor den „wirklich bezeugten Geschehnissen‘ gearbeitet, als die
Krogmannschen Einfälle. — Dem jugendlichen Gegner gegenüber sei Nach-
sicht geübt. Befremdend aber wirkt es, daß der Herausgeber einer Zeitschrift
vom Range der Vierteljahrsschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte
diesen Beitrag gebracht hat, ohne die in diesem Falle doppelt notwendige
Prüfung auf die Qualität durchzuführen. Jedenfalls ist damit dem jugend-
lichen Autor, aber auch der Zeitschrift selbst, kein guter Dienst erwiesen
worden.
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Das Nachwort gibt mir Gelegenheit, im Hinblick auf wirtschaftsgeschicht-
liche und wirtschaftstheoretische Erörterungen allgemeiner Art, wie sie in
den letzten Jahren fortgesetzt gepflogen wurden, den Ertrag meiner bis-
herigen Arbeit kurz zu fixieren. Ausgehen möchte ich dabei von den Be-
merkungen, die R. Häpke nach Erscheinen des „Marktes von Lübeck‘ in
den Hansischen Geschichtsblättern, Jhg. 1922, S. 278ff., gemacht hat. Für
die von Häpke vorgetragenen Bedenken habe ich volles Verständnis: Betone
ich doch selbst stets das genossenschaftliche Moment gerade bei dem Grün-
dungsvorgang der Städte. (Unternehmerkonsortium oder gar Unternehmer-
gilde.) Ich darf daran erinnern, unter welchen quellenmäßigen Voraussetzungen