Full text: Gesellschaftslehre

178 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft. 
1. Seit den Tagen der Sophisten hat man darüber gestritten, ob die 
menschliche Gesellschaft ein natürliches oder ein künstliches 
Gebilde ist, ob sie also auf einer ursprünglichen Veranlagung beruht 
oder auf Grund einer Einsicht in ihren Nugen künstlich geschaffen ist. 
Die genetische und die systematische Seite der Frage wurden dabei oft 
nicht unterschieden. Für uns hat der Streit nur noch ein geschichtliches 
Interesse und ist seit den Tagen der Romantik zugunsten der Theorie 
der Natürlichkeit entschieden. Die Frage nach der Natur der mensch- 
lichen Geselligkeit aber war von ihm noch gar nicht vollständig erfaßt; 
denn neben dem Nugen kommt der allgemeinere Begriff der Förde- 
rung durch die Geselligkeit in Frage, und neben der Ein- 
sicht in die Förderung oder den Nugßen kann schon deren bloßes Er- 
lieben ohne jede Reflexion zum Motiv der Vergesellschaftung werden. 
Zunächst hier einige Beispiele für die verschiedenen in Frage kommen- 
den Typen. Wenn das Kind in den ersten Jahren nach seiner Amme 
oder Mutter lebhaft verlangt, so beruht das zwar nicht auf der Einsicht 
in den Nugen, wohl aber auf seinem Erleben. Wenn aber von da ab das 
Kind mehr seinesgleichen als seine Eltern und Erzieher zum Umgang 
begehrt, so kann hier nicht von einem Nuben, sondern nur von einer 
allgemeinen seelischen Förderung die Rede sein. Und in der Ehe hat 
zwar seit alten Zeiten die Einsicht in die wirtschaftlichen Vorteile eine 
große und bewußte Rolle gespielt, daneben aber wird normalerweise das 
Zusammensein als unmittelbar beglückend empfunden. Unsere soge- 
nannten Gesellschaften dienen im allgemeinen bewußt oder unbewußt 
vorwiegend der Erhaltung oder Verbesserung der gesellschaftlichen Stel- 
lung und haben mit der Neigung zur Geselligkeit oft kaum etwas zu tun, 
wogegen der Stammtisch und der freundschaftliche Umgang auf einer un- 
mittelbaren derartigen Neigung beruhen. Ebenso kann ein Verein be- 
wußterweise wegen seines Nugens aufgesucht werden, vielfach aber dient 
er einfach der Befriedigung des Geselligkeitsbedürfnisses. 
In der Tat kommen nun alle die hier angedeuteten Ursachen 
zugleich in Betracht. Die Gesellschaft kann begehrt werden als ein 
Mittel zu einem anderen Zweck. Sie kann aber auch wegen ihres 
Eigenwertes erstrebt werden, sofern und weil der Einzelne sich 
dadurch gefördert fühlt. Und endlich kommt auch ein unmittelbarer In- 
stinkt in Frage. Die Fälle, in denen die Geselligkeit Mittel zu einem 
außer ihr liegenden Zweck ist, sind bekannt genug. Stärker ausgebildet 
finden wir sie erst auf höheren Kulturstufen; wo der Nugßen auf tiefe- 
ren Stufen wirksam ist, spielt daneben jedesmal die unmittelbare Nei- 
zung eine wesentliche Rolle. Und auch bei uns darf man ihre Bedeutung 
auch bei den angeblich reinen Zweckvereinigungen nicht unterschägen. 
Diese legte Form der Geselligzkeit werden wir alsbald ($ 21) unter
	        
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